Wenn die Prämie freigestellt wird

Diese Zeitung erklärt Fachbegriffe. Heute: Prämienfreistellung. Bei Sparversicherungen kann der Versicherungskunde die Prämie auf Wunsch auch freistellen.

Das heisst, man zahlt keine weitere Prämie mehr. Und das Geld, das bisher bei der Versicherung für den Sparprozess angelegt wurde, wird zum technischen Zins verzinst. Massgebend ist dabei nicht der technische Zins, der bei Neuabschlüssen gilt. Dieser liegt heute bei 1,75 Prozent. Es gilt der technische Zins beim Abschluss des Vertrages, der unter Umständen höher liegt. Durch die Prämienfreistellung einer Versicherung wird die Versicherungssumme reduziert und alle Zusatzversicherungen erlöschen. Statt die Prämie freizustellen, könnte der Kunde die Sparversicherung zurückkaufen. Ihm würde dann der Rückkaufswert zurückerstattet. Ob sich das lohnt, hängt nicht zuletzt auch von der Höhe des Zinses ab, zu welchem das Geld bei der Versicherung verzinst wird – eben dem technischen Zins.

Freistellung und Befreiung

Nicht zu verwechseln ist die Prämienfreistellung mit der Prämienbefreiung. Letztere ist eine Zusatzversicherung bei Sparversicherungen. Wird der Versicherungskunde aus gesundheitlichen Gründen erwerbsunfähig, wird er von der Prämienzahlung befreit. Das heisst, die Versicherung zahlt an seiner Stelle die Prämie, und er bleibt damit gegen Tod versichert und wird bei Vertragsschluss das garantierte Erlebensfallkapital ausbezahlt erhalten. (Berner Zeitung)

Erstellt: 09.02.2010, 12:04 Uhr

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