Technischer Zins ist garantiert
Den technischen Zins kennt man etwa im Zusammenhang mit Pensionskassen. Er entspricht den Renditeerwartungen. Aber auch in der Versicherungswirtschaft ist der technische Zins eine zentrale Grösse. Hier entspricht er dem garantierten Mindestzinssatz während der Vertragsdauer, mit dem der Sparteil der Prämie bei vermögensbildenden Versicherungen aufgezinst wird. Wird mehr als der technische Zins erwirtschaftet, sollte dies in Form einer Überschussbeteiligung dem Versicherungsnehmer gutgeschrieben werden. (cch/BZ)
Erstellt: 19.01.2010, 10:08 Uhr
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