Einmalprämie
Von Claude Chatelain. Aktualisiert am 12.01.2010
Typisch ist, die Versicherungsprämie monatlich, quartalsweise oder jährlich zu entrichten.
Einmalprämienversicherungen sind bei Lebensversicherungen gängig. Man zahlt eine Prämie von zum Beispiel 100000 Franken und versichert damit ein Todesfallkapital von rund 110000 Franken, das je nach Alter, Versicherungsdauer und Versicherungsgesellschaft unterschiedlich ausfällt.
Doch 100000 Franken Prämien zu bezahlen, um im Fall eines vorzeitigen Ablebens die Erben mit 110000 Franken zu beglücken, macht nun wirklich keinen Sinn. So sind Einmalprämienversicherungen streng genommen keine Risikoversicherungen, sondern eigentliche Sparvehikel. Denn bei Vertragsende wird ein garantiertes Erlebensfallkapital plus nicht garantierte Überschüsse ausbezahlt. Allein wegen dieses Erlebensfallkapitals mit der Hoffnung auf üppige Überschussgutschriften werden solche Einmalprämienversicherungen abgeschlossen.
Kommt hinzu, dass diese Vehikel steuerlich begünstigt sind. Das Erlebenskapital mit seinen angehäuften Zinserträgen ist steuerfrei zu haben. Dazu sind drei Bedingungen zu erfüllen:
- Die Vertragsdauer beträgt mindestens fünf Jahre.
- Das Kapital wird nicht vor Alter 60 bezogen.
- Der Vertrag wird nicht nach Alter 66 abgeschlossen.
Das Gesagte gilt für die gemischte Versicherung mit Einmaleinlage. Daneben gibt es auch fondsgebundene Einmalprämienversicherungen. Hier wird die Sparprämie nicht ins Wertschriftenportefeuille des Versicherers überwiesen, sondern in einen Anlagefonds. Das Erlebenskapital entspricht in diesem Fall dem Wert der Anlagefonds im Zeitpunkt der Auszahlung. Bei dieser Variante muss die Vertragsdauer nicht fünf, sondern mindestens zehn Jahre betragen, damit das Kapital steuerfrei bezogen werden kann. (Berner Zeitung)
Erstellt: 12.01.2010, 10:42 Uhr
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