Die Abredeversicherung
Mancher Begriff ist selbstredend. Bei der Abredeversicherung kann man das kaum behaupten. Wer seine Arbeitsstelle freiwillig aufgibt, bleibt via Arbeitgeber noch 30 Tage lang gegen Nichtberufsunfälle versichert. Dann endet der Versicherungsschutz. Für solche Fälle kann man den Versicherungsschutz für maximal sechs Monate verlängern. Dies geschieht mit der sogenannten Abredeversicherung. Wer eine solche abschliesst, ist zu den gleichen Konditionen versichert wie Angestellte. Das heisst, Versicherte haben Anspruch auf Heilbehandlung, Taggeld, Invalidenrenten sowie Hinterlassenenrenten. Voraussetzung ist, dass man vor Abschluss der Abredeversicherung am Arbeitsplatz auch gegen Nichtberufsunfälle versichert war. Dies ist bei allen der Fall, die pro Woche mehr als acht Stunden bei einem Arbeitgeber gearbeitet haben.
Eine Abredeversicherung ist allen zu empfehlen, die einen Stellenwechsel für einen unbezahlten Urlaub nutzen. Hingegen müssen Arbeitslose keine Abredeversicherung abschliessen. Denn Arbeitslose mit Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung sind automatisch bei der Suva gegen Unfälle versichert. (cch/BZ)
Erstellt: 30.03.2010, 09:48 Uhr
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