Der Versorger wird geschädigt
Es gibt den Personenschaden, den Sach-, den Vermögens-, den Wasser-, den Gebäude-, den Glas-, den Haftpflichtschaden und zahlreiche andere Versicherungsschäden auch. Und ja, es gibt ebenfalls den Versorgerschaden. Es ist derjenige Schaden, der durch die Tötung oder Verletzung eines Versorgers entsteht. Typische Versorger sind Ehegatten, Väter und Mütter. Auch Konkubinatspartner können Versorger sein. Stirbt ein Konkubinatspartner durch Einwirkung Dritter, kann man vom Dritten eine Entschädigung verlangen. Je länger und je eheähnlicher das Konkubinat, umso grösser die Chancen auf eine Entschädigung. (Berner Zeitung)
Erstellt: 16.03.2010, 14:23 Uhr
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