Arbeitszeitmodelle - Auch der Bund setzt auf Flexibilität
Von Gregor Poletti. Aktualisiert am 19.01.2009
Seit dem 1.Januar ist die Vertrauensarbeitszeit für das Bundespersonal ab Lohnklasse 30 (Jahresbruttoeinkommen von 180'000 Franken und mehr) obligatorisch. Angestellte der Lohnklassen 24 bis 29 (Jahresbruttoeinkommen von 140'000 bis 179'000 Franken) können wählen zwischen einem geregelten Arbeitszeitverhältnis und der Vertrauensarbeitszeit. Letztere bedeutet, dass die Angestellten keinerlei Arbeitszeitvorgaben mehr haben, sondern einen Leistungsauftrag zu erfüllen haben. Als Ausgleich für Überzeit, Mehrarbeit und Gleitzeit, die nicht mehr kompensiert werden können, gibt es drei Ausgleichsmöglichkeiten:
mehr Lohn: eine finanzielle Abgeltung von fünf Prozent des Jahresgehaltes;
mehr Ferien: die individuellen Jahresferienkonti können um maximal zehn Tage aufgestockt werden;
Auszeit: Maximal 100 Stunden können pro Jahr auf ein Konto transferiert werden, das spätestens nach fünf Jahren in Form einer längeren Auszeit, heutzutage als Sabbatical bezeichnet, bezogen werden.
Aufgedrängt hat sich die Einführung der Vertrauensarbeitszeit, weil viele Bundesangestellte weit mehr arbeiten, als in ihren Verträgen eigentlich vorgesehen ist. Im Jahr 2007 wurden die Restanzen an Überzeiten und Ferientagen in der Staatsrechnung erstmals ausgewiesen und ergaben einen Gegenwert von rund 292 Millionen Franken. Pro Bundesangestellten entspricht dies einer durchschnittlicher Restanz von dreieinhalb Wochen.
Verband ist skeptisch
Roberto Lombardi, Vizedirektor des Eidgenössischen Personalamtes (EPA), hat bisher vor allem positive Rückmeldungen erhalten. Skeptischer beurteilt das neue Regime der Generalsekretär des Personalverband des Bundes (PVB), Hans Müller: «Vordergründig hat die Vetrauensarbeitszeit für die betroffenen Arbeitnehmenden Vorzüge.» Aber die Trennung zwischen Arbeit und Freizeit werde dadurch immer schwieriger und könne zu schweren Belastungen führen, mahnt Müller. Und verweist auf eine Studie der Deutschen Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Demnach stört nebst der zu leistenden Mehrarbeit vor allem das wachsende Misstrauen unter den Arbeitskollegen.
«Der Arbeitgeber wollte die Vertrauensarbeitszeit unbedingt einführen, jetzt trägt er die Verantwortung für deren Umsetzung verbunden mit einer jährlichen, differenzierten Berichterstattung», fordert der Generalsekretär des Bundespersonalverbandes. Sicher werde man prüfen, wie die Umsetzung der Arbeitszeitmodelle gehandhabt werde, versucht Lombardi zu beruhigen. Insbesondere soll beobachtet werden, ob die Vorgesetzten ihre Mitarbeiter der Lohnklassen 24 bis 29 nicht zur Vertragsarbeitszeit zwingen, sondern, wie gefordert, im Gespräch Lösungen suchen.
Eine interne Klärung von Missbräuchen wird der Bankenbranche nicht mehr zugetraut. Deshalb schreitet jetzt der Bund ein: Ein Pilotprojekt soll neue Regeln aufstellen, damit ein Ausnutzen der Vertrauensarbeitszeit möglichst vermieden werden kann (wir berichteten).
Beträchtliche Mehrkosten
Gratis ist das neue Regime allerdings nicht: Das EPA rechnet mit jährlichen Mehrausgaben von 10 bis 20 Millionen Franken. Es könne aber davon ausgegangen werden, dass mit diesen Anpassungen und einer noch konsequenteren Anwendung der Ferien- und Arbeitszeitregelungen die Bildung von Ferien- und Überzeitguthaben zumindest im gleichen Umfang der Mehrausgaben verhindert werden könne. Ungelöst bleibt jedoch der Abbau der bisher aufgelaufenen Überzeiten, muss Lombardi eingestehen: «Sollte sich zeigen, dass diese Restanzen nicht mit Kompensationen gelöst werden können, müssen wir prüfen, ob wir ein spezielles Reglement erlassen müssen.» (Berner Zeitung)
Erstellt: 19.01.2009, 07:49 Uhr
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