Über 300'000 Franken Lohn fürs Eintreiben von Gebühren
Von Iwan Städler. Aktualisiert am 12.01.2010 27 Kommentare
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Die meisten Schriftsteller und Musiker können von solchen Salären nur träumen: 308'000 Franken kriegt der Direktor von Pro Litteris, der mit seinen 23 Mitarbeitern die Urheberrechte für Schriftsteller, Fotografen und Journalisten verwertet. Noch höher liegt das Jahresgehalt des Suisa-Direktors. Er erhält für das Verwerten von Musikrechten 357'000 Franken. Das ist deutlich mehr als zum Beispiel der Direktor des Bundesamts für Kultur verdient – und sorgt jetzt für Unmut bei Politikern, Künstlern und Gewerbetreibenden.
Letztere müssen – gestützt aufs Urheberrecht – fürs Nutzen von Musik sowie fürs Fotokopieren Gebühren entrichten, die dann unter die Künstler verteilt werden. Allerdings nicht vollständig. Ein beträchtlicher Teil bleibt als Verwaltungskosten bei den Urheberrechtsgesellschaften hängen, was immer wieder zu reden gibt. Lange legten die Gesellschaften die Saläre ihrer Chefs aber nicht offen. Erst seit dem letzten Jahr sind sie dazu verpflichtet.
«Auf dem Buckel der KMU»
Die nun publik gewordenen Gehälter kommen bei Hans-Ulrich Bigler, dem Direktor des Gewerbeverbands, schlecht an: «Es kann nicht sein, dass auf dem Buckel der KMU so feudale Honorare bezahlt werden.» Auch Erfolgsautor Alex Capus bezeichnet den Lohn des Pro-Litteris-Chefs gegenüber der «Mittelland-Zeitung» als «überrissen» – erst recht wenn man das Durchschnittseinkommen eines Künstlers bedenke.
Selbst unter den Politikern sind sich für einmal Linke und Rechte einig. SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer will mit einer Parlamentarischen Initiative die Grundsätze der Entlöhnung im Urheberrecht regeln. Diese sollen sich an den Entschädigungen der Bundesverwaltung orientieren. SVP-Nationalrätin Natalie Rickli begrüsst dies und will sich der Sache zusammen mit dem Gewerbeverband annehmen.
«Wir sind keine Beamten»
Pro-Litteris-Chef Ernst Hefti wehrt sich, mit der Bundesverwaltung verglichen zu werden: «Wir sind keine Beamten, die verwalten.» Er müsse mit 64 ausländischen Gesellschaften verhandeln und habe jahrelang zehn bis zwölf Stunden pro Tag gearbeitet. Zum Vergleich mit den Künstlern meint er: «Jeder wählt seinen Beruf selbst.» Er sei Anwalt und würde als selbstständig Erwerbender vielleicht doppelt so viel verdienen.
Auch Suisa-Pressesprecher Martin Wüthrich findet den Lohn seines Chefs Alfred Meyer nicht überrissen. Der Job sei extrem komplex und bedinge neben Urheberrechts-Knowhow auch Managerfähigkeiten. Mit der Bundesverwaltung lasse sich das nicht vergleichen. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 12.01.2010, 04:00 Uhr
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27 Kommentare
reine Abzockerei. Nein Herr Hefti ihr seid keine Beamten, Beamte tun noch was. Sie sind so arrogant wie Ihre Sprüche von wegen "Jeder wählt seinen Beruf selbst", einfach nur peinlich solche Worte. Glaube kaum, dass Sie als selbständiger Anwalt das doppelte verdienen würden. Winkelanwälte haben meist nicht so einen guten Ruf..... Antworten
Die Löhne sind angesichts der Tätigkeit und der Ausbildung angemessen. In der Privatwirtschaft liegen die Löhne für vergleichbare Tätigkeiten klar höher. Unmittelbar nach beinem Jus-Studium habe ich mit 24 Jahren bereit über CHF 120,000 pro Jahr verdient. Antworten
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