Schweiz

  • Region
  • Schweiz
  • Ausland
  • Wirtschaft
  • Börse
  • Sport
  • Kultur
  • Panorama
  • Leben
  • Auto
  • Digital
  • Wissen
  • Forum

Zwei Jahre bedingt für CS-Datendieb

Aktualisiert am 15.12.2011 16 Kommentare

Das Bundesstrafgericht hat einen ehemaligen Mitarbeiter der Credit Suisse der Verletzung von vier Straftatbeständen schuldig gesprochen. Er hatte umfangreiche Bankdaten nach Deutschland geliefert.

Hat unter anderem das Bankgeheimnis verletzt: Der angeklagte Ex-Banker verlässt das Bundesstrafgericht in Bellinzona. (15. Dezember 2011)

Hat unter anderem das Bankgeheimnis verletzt: Der angeklagte Ex-Banker verlässt das Bundesstrafgericht in Bellinzona. (15. Dezember 2011)
Bild: Keystone

Artikel zum Thema

Stichworte

Blog

Korrektur-Hinweis

Melden Sie uns sachliche oder formale Fehler.

In der Affäre um die Lieferung von Bankkundendaten an Deutschland ist heute ein ehemaliger Credit Suisse-Mitarbeiter vom Bundesstrafgericht in Bellinzona zu zwei Jahren bedingter Haft und einer Busse von 3500 Franken verurteilt worden. Der Mann zeigte sich geständig und stimmte dem Vorwurf der Bundesanwaltschaft zu, über zwei Jahre an seinem Arbeitsplatz Daten zu 1500 bis 2500 vermögenden deutschen Bankkunden gesammelt zu haben.

Diese Daten sowie vertrauliche Informationen über die Geschäftsstrategie der CS zum Umgang mit deutschen Kunden sollen über einen inzwischen verstorbenen österreichischen Mittelsmann für 2,5 Millionen Franken an das Bundesland Nordrhein-Westfalen verkauft worden seien.

Keine Publizität

Das Gericht entschied heute in einem verkürzten Verfahren über die Anklage der Bundesanwaltschaft. Es fand kein Beweisverfahren während der öffentlichen Verhandlung statt. Der Angeklagte hatte bereits im Vorfeld dem Strafantrag der Bundesanwaltschaft zugestimmt.

Der Beschuldigte wolle keine Publizität, sagte der Richter. Entsprechend wenig wurde zur Person des CS-Mitarbeiter bekannt. Dieser machte im Prozess keine Angaben zu seiner beruflichen Situation. Informationen zu Herkunft und Wohnort des Mannes hielt das Gericht unter Verschluss.

Strafmass nur knapp angemessen

Der Verurteilte wurde des qualifizierten wirtschaftlichen Nachrichtendienstes, der Geldwäscherei, der Verletzung des Geschäftsgeheimnisses und der Verletzung des Bankgeheimnisses schuldig gesprochen. Die CS machte Zivilforderungen über 30'000 Franken geltend. Die Ersatzforderung der Eidgenossenschaft wurde auf 180'000 Franken festgelegt.

Das Strafmass von zwei Jahren bedingt sei «knapp am unteren Ende von dem, was das Gericht noch als angemessen ansieht», sagte der Richter in der Urteilsbegründung. Bis zu 20 Jahren Haft könnten bei qualifiziertem wirtschaftlichen Nachrichtendienst drohen, ergänzte er.

Nicht der Drahtzieher

Jedoch folgte er der Bundesanwaltschaft in dem Punkt, dass der CS- Mitarbeiter nicht der Drahtzieher in der Affäre gewesen sei. Eine zentrale Rolle dagegen habe der österreichische Vermittler gespielt, der – wie es in der Anklageschrift heisst – durch Zufall auf die handgeschriebene Datensammlung gestossen war. Demnach hatte der Bankangestellte seine Aktentasche mit den Unterlagen in einem Fitnessstudio vergessen. Der Österreicher, ein entfernter Bekannter, fand sie dort und schaute sie genauer an.

Dabei erkannte er offenbar das Gewinnpotential der Datensammlung. In Absprache mit dem Bankmitarbeiter kontaktierte er anschliessend die deutschen Behörden. Aus Deutschland seien gemäss Bundesanwaltschaft Aufträge für weitere Recherchen gefolgt.

Auf diesem Weg wechselten letztendlich Datensätze zu 1500 bis 2500 Bankkunden mit Depotwerten in der Höhe von 1,8 bis 2 Milliarden Franken den Besitzer. Von den deutschen Behörden erhielt der Österreicher 2,5 Millionen Euro. Rund 320'000 Euro davon flossen an den CS-Mitarbeiter.

Vermittler tot

Der österreiche Mittelsmann war im September 2010 festgenommen worden. Zwei Wochen später erhängte er sich in seiner Gefängniszelle in Bern. Der Verurteilte hat bereits 155 Tage in U-Haft gesessen. Er war am 15. September 2010 bei seiner Freundin in Tschechien festgenommen worden.

Die Affäre war in den Jahren 2009 und 2010 durch Medienberichte bekannt geworden. Die Presse meldete, dass deutschen Behörden Bankdaten aus der Schweiz angeboten wurden. Die Bundesanwaltschaft eröffnete am 6. Februar 2010 eine Strafuntersuchung gegen unbekannte Täterschaft,

Mit dem Urteil von Donnerstag gilt dieses Verfahren als abgeschlossen. Die Bundesanwaltschaft wollte am Donnerstag noch keine Aussage darüber machen, ob es weitere Verfahren im Zusammenhang mit der Steuerdaten-Affäre geben wird. (rub/sda)

Erstellt: 15.12.2011, 13:52 Uhr

16

Kommentar schreiben

Verbleibende Anzahl Zeichen:

No connection to facebook possible. Please try again. There was a problem while transmitting your comment. Please try again.

16 Kommentare

Bojan Antonovic

15.12.2011, 16:46 Uhr
Melden 15 Empfehlung

Dann machen wir mal alle eine "Sicherheitskopie" aller UBS-, CS-, ZKB-, JB-Daten, verkaufen wir woanders, und bekommen nur eine bedingte Strafe. Antworten


paul rohner

15.12.2011, 11:48 Uhr
Melden 11 Empfehlung

Wie gehabt, die Grossen lässt man laufen, die Kleinen hängt man. Ist doch praktisch, wenn Derjenige der etwas zur Sache sagen könnte, sich noch zeitig selbst ins Jenseits befördert hat. Antworten




Remund führend in Werbetechnik

Kein Wunsch zu aufwendig, kein Format zu gross - Remund Werbetechnik löst jede Aufgabe mit modernster Technik.

Online-Wettbewerb

Jetzt mitmachen!: Gewinnen Sie einen Abend als Statist bei den Tellspielen Interlaken!

FÜR IHRE FREIZEIT

Für Ausgehtipps in der Region, nutzen Sie einfach unsere Agenda.

Live @ Sunset

11. bis 22. Juli - Zürich Dolder u.a. mit B.B. King, Elton John und Alanis Morissette!