Zuschlag für Graufahrer: SBB zieht Urteil ans Bundesgericht weiter
Aktualisiert am 27.01.2010 3 Kommentare
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Weil das BAV ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht akzeptiert, gelangt auch die SBB an die Richter in Lausanne. Das BAV ziehe das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Dezember weiter, weil es insbesondere Klärung bezüglich der Aufsichtspflicht wolle, bestätigte die SBB am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA.
Ausgangspunkt des Streits zwischen SBB und BAV war die Beschwerde eines Mannes, der von der SBB eine Busse über 80 Franken (dies entspricht dem Schwarzfahrerzuschlag) erhalten hatte. Er war mit einem Billett der 2. Klasse in der 1. Klasse gefahren. Er machte beim BAV geltend, er habe nicht den vollen Schwarzfahrerzuschlag zu bezahlen, da er ja ein Billet bezahlt habe.
Vollen Zuschlag verlangen
Das BAV gab dem Mann Recht und rügte ausserdem die Praxis der SBB, von Grau- und Schwarzfahrern nur den Zuschlag zu fordern, auf die nachträgliche Bezahlung des Fahrpreises aber zu verzichten. Dies verletze den Gerechtigkeitsgedanken.
Die SBB gelangte daraufhin gegen die Verfügung des Bundesamtes ans Bundesverwaltungsgericht. Dieses gab den Bundesbahnen im Dezember insofern Recht, dass das BAV mit seinem Entscheid zugunsten des Mannes in ungerechtfertigtem Masse in ein bestehendes privatrechtliches Rechtsverhältnis eingegriffen habe.
Alllerdings entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die SBB auch von Graufahrern den vollen Zuschlag verlangen darf, den Reisende ganz ohne Fahrschein bezahlen müssen. Dem BAV kam das Gericht entgegen, indem es von der SBB verlangte, künftig zusätzlich zum Zuschlag auch noch die ausstehenden Fahrkosten zu erheben.
SBB: Keine andere Wahl
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts habe grundsätzlich Rechtssicherheit erbracht bezüglich des Schwarzfahrerzuschlags. Deshalb habe die SBB den Entscheid eigentlich akzeptieren wollen, hiess es weiter. Weil das BAV nun aber ans Bundesgericht gelange, habe man aus verfahrensrechtlichen Gründen keine andere Wahl, als das Urteil ebenfalls weiterzuziehen.
Mache die SBB diesen Schritt nicht, riskiere sie unter Umständen, dass das Bundesgericht den Entscheid vom Dezember in Frage stelle und das Erreichte nichtig werde. Das BAV selber wollte am Mittwoch vorerst keine Stellung nehmen. (sam/sda)
Erstellt: 27.01.2010, 12:36 Uhr
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3 Kommentare
Die SBB sollen solche Verstösse wie ein Klassenwechsel beurteilen, wobei noch eine moderater Zuschlag akzeptiert werden kann. Fahrgäste, die sonst 1.Klasse fahren, aber aus Kostenersparnis ein 2.Klassbillet kaufen, werden wohl die Ausnahme sein.Eher passiert es bei vollen Zügen, dass beim Suchen eines Sitzplatzes u.U. ein 1.Klasswagen durchlaufen werden muss. SBB,bitte nicht Kunden vergraulen... Antworten
sobald man Juristen mitsamt ihrer Prozessierwut involviert hat, kommen solche Exzesse dabei heraus... wen wundert es noch, dass Bahnfahren wieder einmal ein gutes Stück teurer wird. irgendjemand muss ja die ganzen Gerichts-Abenteuer berappen... Antworten
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