Wo die Gurtenmuffel wohnen
Aktualisiert am 20.07.2010 18 Kommentare
Das Kinn des Fahrers ist auf den oberen Lenkradkranz getroffen, die Stirn durchschlägt die Frontscheibe: Crash-Test ohne Gurt.
bfu-Erhebung 2010 (PDF)
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Trotz Obligatorium sind weiterhin nur drei von vier Personen im Auto auch auf dem Rücksitz angegurtet. Immerhin hat sich die Quote von 68 auf 74 Prozent deutlich gesteigert. Aus Sicht der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) ist dies aber noch immer «unbefriedigend tief», wie sie in einer Mitteilung festhält. Das Obligatorium gilt seit 1994. Das konsequente Tragen würde sich auszahlen: Laut bfu liessen sich so jährlich 40 Strassentote und 150 Schwerverletzte vermeiden.
Bei den Lenkern und Beifahrern haltet sich die Tragquote seit Jahren stabil bei schweizweit knapp 90 Prozent. In diesem Jahr ermittelte die bfu eine Quote von 88 Prozent für Lenker und 89 Prozent für Beifahrer. Das ist jeweils ein Prozentpunkt mehr als im Vorjahr.
Gurtenfaule Südschweizer
Gurtenfaul zeigten sich wiederum die Tessiner: Bei den Südschweizern gurten sich lediglich 77 Prozent der Lenker und 79 Prozent der Beifahrer an. Gegenüber dem vergangenen Jahr, in dem eine Steigerung verzeichnet wurde, sank die Quote wieder deutlich. In der Deutschschweiz sind es fast unverändert 90 und 91 Prozent.
Für die jährliche Gurtentragstatistik erfasste die bfu im Mai auf Schweizer Strassen insgesamt 45'000 Autos mit Schweizer Kennzeichen. Dazu beobachtete geschultes Personal an 73 Zählstellen die Fahrzeuge.
Barfuss-Autofahren ist nicht ratsam
Autofahren mit Flip-Flops oder ohne Schuhe: Auch wenn es angesichts der Hitze verlockend ist, ist es nicht zu empfehlen. Wenn das lose Schuhwerk Ursache eines Unfalls ist, kann es teuer werden. Trotzdem fährt rund ein Drittel der Schweizer gelegentlich barfuss, wie eine Umfrage zeigt.
Verboten ist das Fahren ohne Schuhe oder mit Flip-Flops nicht grundsätzlich. Problematisch ist es aber, weil man leicht vom Pedal abrutschen kann. Nach Strassenverkehrsgesetz muss ein Lenker sein Fahrzeug ständig so beherrschen, dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann.
Grobfahrlässiges Verhalten
Im Klartext bedeutet das: Ist ein Unfall auf ungeeignetes Schuhwerk zurückzuführen, droht eine Strafanzeige. Die Versicherung prüft zudem, ob ein grobfahrlässiges Verhalten vorliegt. In diesem Fall könnten Leistungen gekürzt oder auf den Versicherten Rückgriff genommen werden.
Das Barfuss-Fahren ist aber trotz der Gefahr relativ verbreitet: In einer Umfrage im Auftrag des Vergleichsdiensts Comparis gab jeder Dritte an, er sei schon mal barfuss oder mit Flip-Flops Auto gefahren, wie Comparis am Dienstag mitteilte.
Unter 50-Jährige fahren viel häufiger barfuss als die ältere Generation. Bis zu 44 Prozent der 30- bis 49-Jährigen fuhren schon mal mit Flip-Flops. Männer fahren generell häufiger barfuss als Frauen, Letztere tragen dagegen häufiger Flip-Flops.
Nach Angaben von Comparis befragte das Meinungsforschungsinstitut GfK im Juli für die Umfrage rund 1000 Personen in der deutschen und französischen Schweiz. (bru/sda)
Erstellt: 20.07.2010, 10:13 Uhr
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18 Kommentare
Im Tessin ticken die Uhren tatsächlich anders. Wenn man an der Ampel steht und in das gegenüberstehende Polizeiauto linst und sieht, dass die Herren weder Sicherheitsgurte tragen noch Rollerfahrer ohne Helm zur Rechenschaft ziehen, muss man sich nicht fragen weshalb in dieser Region der Schweiz weniger strikt gezurrt wird. Antworten
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