Wo die 622 Millionen gespart werden sollen
Auch Kleinvieh produziert viel Mist. So könnte man die geplanten Einsparungen in der Arbeitslosenversicherung charakterisieren, über welche das Schweizervolk am 26.September abstimmen wird. Mit verschiedensten und auf den ersten Blick kleinen Anpassungen werden hier und dort ein paar Millionen eingespart.
Gespart wird bei Jungen
Am härtesten trifft es die Jungen: Sie erhalten zwar nicht tiefere, aber weniger Taggelder als heute. Die älteren Semester hingegen, die schon seit Jahren via Lohnabzüge Beiträge zahlen, werden auch beim revidierten Gesetz gleich viele Taggelder erhalten wie heute. Womöglich müssen sie aber mit tieferen Taggeldern vorliebnehmen. Und zwar in jenen Fällen, in welchen sie zwischendurch einer Arbeit nachgehen. Wenn sie nämlich nach diesem Zwischenverdienst wieder stempeln gehen, wird das Taggeld neu berechnet und unter Umständen tiefer ausfallen als gemäss geltendem Recht.
Zu den Leistungskürzungen im Einzelnen: Die grössten Einsparungen werden mit jenen Leuten erzielt, die eben erst damit angefangen haben, via Lohnabzüge Beiträge zu leisten. Im revidierten Gesetz sollen Beitrags- und Bezugsdauer enger aneinandergekoppelt werden. Für ein Jahr Beiträge gibt es neu ein Jahr Taggelder statt wie bisher anderthalb Jahre.
Einsparung: 189 Millionen
Neu kann nur mit einer ordentliche Erwerbsarbeit Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung erhoben werden. Damit führen von öffentlicher Hand finanzierte Beschäftigungsprogramme nicht mehr zu neuen Beitragszeiten.
Einsparung: 90 Millionen
Neu sollen Kompensationszahlungen nicht mehr wie Lohn betrachtet werden. Eine Kompensationszahlung erfolgt, wenn der Zwischenverdienst kleiner ausfällt als das Taggeld. Wenn nun – wie gesagt – für die Berechnung der Taggeldhöhe diese Kompensationszahlungen nicht mehr berücksichtigt werden, erhalten Arbeitslose bei der revidierten Fassung unter Umständen ein tieferes Taggeld als bisher. Dies gilt nur für Leute, die zwischendurch einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
Einsparung: 79 Millionen
Sämtliche Personen nach einem Schulabgang haben eine Wartezeit von 120 Tagen zu erfüllen, ehe sie ein Taggeld erhalten. Das ist schon heute so – mit vielen Ausnahmen. All diese Ausnahmen werden gestrichen.
Einsparung: 75 Millionen
Reduzierung der Unterstützung der Kantone für Massnahmen auf dem Arbeitsmarkt.
Einsparung: 60 Millionen
Jugendliche unter 25 Jahren und ohne Unterhaltspflichten erhalten neu maximal 200 Taggelder statt 400 wie bisher.
Einsparung: 46 Millionen
Personen ohne Unterhaltspflichten haben zusätzliche Wartetage in Kauf zu nehmen.
Einsparung: 43 Millionen
Versicherte in Regionen mit besonders hoher Arbeitslosigkeit können die Bezugsdauer nicht mehr verlängern.
Einsparung: 30 Millionen
Die Arbeitslosenversicherung wird nur noch zu 50 statt wie bisher zu 80 Prozent für Integrationsmassnahmen von Nichtversicherten aufkommen.
Einsparung: 6 Millionen
Diese Zahlen sind Schätzungen. Ebenfalls geschätzt sind jene 100 Millionen Franken, die bei Annahme des neuen Gesetzes angeblich in die Sozialhilfe verlagert würden. Die Schätzung ist jedoch so vage, dass es der Bundesrat vorgezogen hatte, sie im Abstimmungsbüchlein nicht zu beziffern. (Berner Zeitung)
Erstellt: 30.08.2010, 07:38 Uhr
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