«Wir müssen nicht jedes Mal erschrecken, wenn einer schreit»
Von Gregor Poletti; Bernard Wuthrich (Le Temps). Aktualisiert am 18.02.2010 47 Kommentare
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Schweiz führt den Vorsitz
Der in Strassburg ansässige Europarat wurde 1949 gegründet. Er zählt heute 47 Mitgliedstaaten, darunter die Schweiz. Der Europarat fördert Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Von den insgesamt 202 Übereinkommen des Europarats hat die Schweiz bisher 104 ratifiziert. Die Konventionen bilden die Grundlage für Gesetzesänderungen und -harmonisierungen in den Mitgliedländern. Eines der wichtigsten Übereinkommen ist die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Sie ermöglicht Einzelpersonen, beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg Beschwerde einzulegen. Die Schweiz präsidiert vom 18. November 2009 bis 11.Mai 2010 den Europarat.
Russland hat das 14.Zusatzprotokoll, welches eine Reform des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ermöglicht, vor kurzem als letztes Land des Europarates ratifiziert. Damit verliert die Konferenz in Interlaken an Bedeutung.
Micheline Calmy-Rey: Ganz im Gegenteil. Russlands Bereitschaft, das Protokoll zu ratifizieren, kam wohl nicht zufällig so kurz vor Interlaken zu Stande. Es ist gewissermassen ein erster Erfolg der Konferenz. Dafür war viel Vorarbeit nötig. Zudem wollen wir mit der Konferenz Reformen anstossen, die über das Protokoll 14 hinausgehen.
Was ist das konkrete Ziel der Tagung?
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg ist die zentrale Institutionen zur Durchsetzung der Menschenrechte in Europa und darum von eminenter Bedeutung. Es geht uns um die Entwicklung von Massnahmen, damit dieser Gerichtshof besser und effizienter arbeiten kann.
Das heisst, dass diese Institutionen heute schlecht arbeiten.
Nein. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist aber gewissermassen ein Opfer seines Erfolges geworden. Die Zahl der unerledigten Fälle ist derzeit auf über 120'000 angewachsen. Das Hauptproblem besteht darin, dass Strassburg für 90 Prozent der eingereichten Fälle gar nicht zuständig ist. Und von den restlichen 10 Prozent der Beschwerden betrifft die Hälfte Fälle, die sich stets wiederholen
...und hier setzt das Zusatzprotokoll 14 an?
Offensichtlich unzulässige Beschwerden werden künftig von einem Einzelrichter behandelt, und auch für Wiederholungsfälle kann die Anzahl der notwendigen Richter reduziert werden. Mit der Umsetzung des Zusatzprotokolls 14 kann aber nur eine Effizienzsteigerung von etwa 20 Prozent erreicht werden. Das reicht nicht, um den riesigen Pendenzenberg abzubauen.
Könnten mehr Richter eine Lösung sein?
Das Gericht sollte versuchen, zuerst mit vorhandenen eigenen Ressourcen diesen Pendenzenberg abzubauen. Eine Möglichkeit wäre etwa die Einführung des Rotationsprinzips bei den Richtern. So könnten sich beispielsweise gewisse Richter eine Zeit lang nur mit unzulässigen Beschwerden befassen. Wenn diese Massnahmen allerdings nicht fruchten, müsste man tatsächlich über zeitlich befristete zusätzliche Richter nachdenken.
Das kostet und wird die 47 Staaten des Europarates in der derzeit angespannten Finanzsituation kaum freuen. Erwarten Sie nicht vielmehr, dass Interlaken als Abbaukonferenz in die Geschichte eingehen wird?
Nein, die Tagung ist keine Sparübung. Der Gerichtshof und der Europarat müssen die notwendigen Mittel erhalten. Dafür ist aber das Ministerkomitee zuständig. Die Konferenz kann keine Budgetbeschlüsse fassen.
Nichts kosten Piloturteile.
Die sind schon heute möglich und werden vor allem bei strukturellen Problemen angewandt wie bei zu langen Gerichtsverfahren oder bei schlechten Haftbedingungen. Aber tatsächlich könnte man Piloturteile auch auf Fälle ausweiten, die grundsätzliche Fragen aufwerfen und dadurch die Effizienz weiter steigern. Das wird zu diskutieren sein.
Es wird in Interlaken also vor allem diskutiert werden. Deshalb nochmals die Frage: Gibt es ein konkretes Ziel der Tagung?
Wir streben eine gemeinsame Interlaken-Erklärung an, welche die politischen Weichen für den Reformprozess des Kontrollsystems der Menschenrechtskonvention stellt. Zu diesem Zweck sollen die Minister nebst einem klaren politischen Bekenntnis zur Menschenrechtskonvention und zum Gerichtshof einen Aktionsplan mit einem Massnahmenkatalog und einem konkreten Zeitplan für die Umsetzung verabschieden. Wir müssen einerseits die Beachtung und Umsetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) in den einzelnen Staaten verbessern und andererseits die Effizienz der Strassburger Institutionen erhöhen. Interlaken soll also den Grundstein für ein effizient funktionierendes System legen, das den nachhaltigen Schutz der Menschenrechte in Europa garantiert.
Erwarten Sie Widerstand?
Ich denke nicht, denn wir haben die Konferenz sehr gut vorbereitet und gehen davon aus, dass diese Deklaration auch verabschiedet wird.
Die Schweiz präsidiert derzeit den Europarat. Was bringt dieser Einsatz überhaupt?
Der Europarat ist Hüter zentraler europäischer Werte, mit denen sich die Schweiz identifiziert: Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit. Dieser Vorsitz ist eine Ehre und bringt auch ein gewisses Prestige. Zudem ist es ureigenstes Interesse der Schweiz, sich für Stabilität und Sicherheit im europäischen Raum zu engagieren. Die Europäische Menschenrechtskonvention schafft ein verbindliches völkerrechtliches Regelwerk und damit Stabilität auf dem europäischen Kontinent. Wir sind keine Grossmacht, umso wichtiger ist es für die Schweiz, dass sie sich für diese verbindlichen Regeln innerhalb von Europa einsetzt. In diesem Zusammenhang ist der Menschenrechtsgerichtshof von zentraler Bedeutung, sorgt er doch dafür, dass die Menschenrechte auch tatsächlich eingehalten und durchgesetzt werden.
Aber gerade der Gerichtshof steht in der Schweiz selber massiv in der Kritik. Bedeutende Vertreter der SVP verlangen gar, man solle aus dem Europarat austreten und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) aufkünden.
Der Bundesrat hat klar zum Ausdruck gebracht, dass dies keine Lösung ist. Europarat und EMRK verkörpern Grundrechte, die auch uns Schweizern wichtig und deshalb auch in Kantonsverfassungen und der Bundesverfassung verankert sind.
Trotzdem kommen wir wie bei der Minarett-Initiative oder der Ausschaffungs-Initiative immer wieder in Konflikt mit der EMRK.
Falls es in den angesprochenen Fällen künftig einmal zu einer Verurteilung durch den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof kommen sollte, werden wir die Lage analysieren und prüfen, wie die Verfassungsbestimmungen mit der internationalen Rechtsprechung in Einklang gebracht werden können. Allfällige rechtliche Konsequenzen eines Urteils des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes können nur in Kenntnis des konkreten Falles beurteilt werden.
Ist die Aufkündigung der Menschenrechtskonvention dabei eine Option?
Nein.
Aber auch andere Länder zeigen in Zeiten von Finanz- und Wirtschaftskrise Abschottungstendenzen. In gewissen Ländern sind gar nationalistische Tendenzen feststellbar.
Es gibt gewisse Strömungen auch bei uns, die das Land in die Isolation führen möchten. Sie merken, dass sie in einer globalisierten, hochvernetzten Welt trotz Demokratie nicht allein über ihr Schicksal entscheiden können. Das löst Ängste und Verunsicherung aus.
Auch die Schweiz zeigt solche Rückzugstendenzen...
...was keine Lösung ist. Wir leben in einer globalisierten Welt und können es uns nicht leisten, uns ins Abseits zu manövrieren. Die Schweiz kann ihre Interessen nur durch eine aktive Aussenpolitik wirksam vertreten. Zudem sind wir auf eine gewisse Solidarität angewiesen, was gerade in Bezug auf Europa immer schwieriger wird.
Demnach plädieren Sie für einen EU-Beitritt?
Wir überprüfen regelmässig unsere Beziehungen zur Europäischen Union. Die entscheidende Frage ist, wie die Schweiz ihre Interessen und Bedürfnisse in Europa am besten verfolgen kann. Dazu gehört auch die Beitrittsfrage. Wenn wir künftig einmal zum Schluss kommen sollten, dass dies der richtige Weg ist, sollte dies aber nicht auf dem Gefühl beruhen, dass wir keine andere Wahl mehr haben. Ein Schritt von solcher Tragweite muss ein freier Willensentscheid sein und nach einer sachlichen Interessenabwägung erfolgen. Allerdings darf es auch nicht sein, dass wir schleichend zu einem faktischen EU-Mitglied ohne Mitentscheidungsrecht werden.
Sind wir nicht schon so weit?
Nein. So haben wir zum Beispiel bei Schengen eine Möglichkeit gefunden, dass wir auf die Weiterentwicklung dieses Übereinkommens Einfluss nehmen können. Aber ich habe schon immer gesagt, dass der bilaterale Weg zwar bisher der richtige ist, aber nicht der einfachste.
Alt-Bundesrat Christoph Blocher schlägt einen anderen Weg vor: bilaterale Verträge mit Ländern wie China oder den USA einzugehen und Europa links liegen zu lassen, zumal dieses global an Bedeutung verliert.
Wir sollten das eine tun und das andere nicht lassen: Es ist tatsächlich so, dass Europa angesichts der wirtschaftlichen und demografischen Entwicklung der rohstoffreichen Schwellenstaaten global an Einfluss verliert. Aber wir leben mitten in Europa, das ist unser geografisches Schicksal. Und wir können uns nicht einfach anderswo hin verpflanzen. Jeden dritten Franken verdienen wir in unseren Beziehungen mit der EU. Gute Beziehungen mit der EU und unseren Nachbarländern haben nach wie vor erste Priorität, ohne dass wir die Beziehungen mit anderen Ländern vernachlässigen.
Mit der EU gibt es erst wieder ein normales Einvernehmen, wenn die Schweiz das Bankgeheimnis endgültig beerdigt hat.
Wir haben die internationalen OECD-Standards der Zusammenarbeit in Steuerfragen übernommen und werden diese mittels der Doppelbesteuerungsabkommen umsetzen...
...aber das wird nicht reichen, die EU fordert den automatischen Informationsaustausch.
Schon seit Jahren. Wir müssen aufhören, uns als armes Opfer der EU und der Welt zu sehen. Wir sind nach wie vor der siebtgrösste Finanzplatz der Welt und müssen doch nicht jedes Mal zusammenzucken, wenn jemand schreit.
Also eine klare Absage an den automatischen Informationsaustausch.
Entscheidend ist das Ziel, nämlich für unseren Finanzplatz und Wirtschaftsstandort Schweiz bestmögliche Bedingungen im internationalen Wettbewerb zu schaffen. Nächstens wird sich der Bundesrat konkret mit dieser Frage befassen und die verschiedenen Handlungsoptionen prüfen. (Berner Zeitung)
Erstellt: 18.02.2010, 11:23 Uhr
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47 Kommentare
Richtig, wer da aufschreit, hat überhaupt nichts begriffen. CB wollte Bilaterale mit den USA und kurz darauf kriegten wir betr nachrichtenlosen Vermögen eins auf die Rübe. Wer die EMRK aufkündigen will ist von Sinnen, gerade die CH mit all ihren Organisationen wie Rotes Kreuz. Gewisse Kreise benehmen sich wie kleine Hunde und kläffen laut, das wird von Aussen nicht Ernst genommen, klar ihr SVPler? Antworten
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