Widmer-Schlumpf: Burka passt nicht zur Schweizer Kultur
Bis jetzt in der Schweiz kaum zu sehen: Verhüllte Frauen. (Bild: Keystone)
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Im Zuge der Minarett-Abstimmung kommt vermehrt auch ein anderes Symbol der islamischen Kultur in der Schweiz ins Gespräch, die Burka. Meldeten sich vor Wochen Schweizer Ex-Muslime, um sich für eine Verbot der Ganzkörperverhüllung stark zu machen, ist es jetzt Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, die sich offenbar Gedanken über ein Verbot macht.
In einem Interview des Thurgauer Lokalfernsehens Tele D gab die Justizministern auf die Frage, ob sie persönlich für ein Burka-Verbot sei zur Antwort, sie könne sich vorstellen, «dass man sagen würde, in der Schweiz wollen wir das nicht». Die Burka, so die Bundesrätin, «passt nicht zu unserer offenen und gleichberechtigten Kultur». Für sie als Frau biete das Kleidungsstück einen «diskriminierenden Anblick». Gegenüber der «NZZ am Sonntag» präzisierte Widmer-Schlumpfs Sprecherin Brigitte Hauser-Süess, ein Burka-Verbot stehe dann zur Debatte, «wenn Burka-Trägerinnen in grosser Zahl auftreten». Exaktere Angaben hierzu machte Hauser-Süess allerdings nicht.
Schon einmal Vorstoss
Bereits früher einmal stellte CVP-Präsident Christophe Darbellay dem Bundesrat zusammen mit zwanzig weiteren CVP-Parlamentariern die Frage, ob dieser bereit sei, «bei verstärktem Auftreten von Burkas entsprechende Sanktionen zu ergreifen». Der Bundesrat lehnte ab – und verwies auf die Religionsfreiheit. Die Verfassung garantiere «das Recht jeder Frau und jedes Mannes, sich aus religiösen Gründen für oder gegen eine bestimmte Kleidung zu entscheiden». Der Bundesrat erhielt damals Schützenhilfe von SP-Frau Maria Roth-Bernasconi: «Natürlich ist es schade, wenn eine Frau so herumlaufen muss. Aber wir sind ein tolerantes und offenes Land.» Jetzt wittert Darbellay eine neue Chance. «Die Dinge kommen in Bewegung», sagt der CVP-Präsident zur «NZZ am Sonntag». Er werde nun prüfen, erneut einen parlamentarischen Vorstoss für ein Burka-Verbot einzureichen.
In der belgischen Stadt Antwerpen ist es verboten, das Gesicht zu verdecken. Die Behörden argumentieren dabei mit Sicherheitsüberlegungen: Man müsse jemanden erkennen können. In der Schweiz hingegen gelten Vermummungsverbote lediglich bei Demonstrationen. (cpm)
Erstellt: 08.11.2009, 16:41 Uhr
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