Wenn das Auto des Nachbarn deutsche Nummernschilder hat
Von Erwin Haas. Aktualisiert am 18.03.2010
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Angesichts der vielen Autos mit ausländischen Kennzeichen in der Schweiz stellte sich der Schwyzer FDP-Kantonsrat Johannes Mächler eine Frage, die am Stammtisch auch das Auto fahrende Volk beschäftigt: Warum haben diese Einwanderer, die Schweizer Strassen und Parkplätze benutzen, keine CH-Immatrikulation, die sie zum Zahlen der Strassenverkehrssteuer verpflichtet? Der Car- und Transportunternehmer Mächler aus Vorderthal fragte deshalb die Schwyzer Regierung an, welche Regeln gelten und wie sie durchgesetzt werden.
Laut dem Schwyzer Baudepartement sind die gesetzlichen Vorschriften landesweit dieselben: Wer als Ausländer in die Schweiz zieht und sein Auto mitbringt, muss dieses bei der Einreise beim Zoll deklarieren. Die Zolldirektion informiert darauf das Strassenverkehrsamt des Wohnkantons. Dieses schickt dem Zuwanderer ein Merkblatt mit den Bedingungen: Wer länger als zwölf Monate in der Schweiz wohnhaft bleibt und den Aufenthalt nicht für mindestens drei Monate unterbricht, muss sowohl den Führerschein als auch das Auto einschweizern, und dieses ist bei der Immatrikulation vorzuführen.
«Zollfrei» ist illegal
Wer als Ausländer zwischendurch drei Monate weg ist, dem bleibt der administrative Aufwand erspart. Eine solche Abwesenheit realisierten die aufmerksamen Nachbarn oftmals nicht, «ihnen fällt es nur auf, wenn das Auto ständig da ist», sagt Hanspeter Bütler, Zulassungschef des Berner Strassenverkehrsamts. Eine Statistik der Umschreibungen gibt es zwar weder auf kantonaler noch auf nationaler Ebene. Doch Mahnungen und Kontrollschilderentzüge seien ganz selten. Andreas Koch, sein Kollege vom Zürcher Strassenverkehrsamt, bestätigt diese Einschätzung.
Die zunehmende Arbeitsplatzmobilität der Bevölkerung schafft allerdings eine schlecht kontrollierbare Grauzone. Unwägbare Vertragsdauern oder fehlende Papiere sorgen laut Bütler zudem manchmal für Fristerstreckungen, und Wochenaufenthalter, die am Samstag nach Hause fahren, müssen ihr Auto auch nicht umschreiben lassen. Die Dunkelziffer jener Ausländer, die ihr Auto bei der Einreise gar nicht deklarieren, ist unbekannt.
Steuertechnisch gravierender als die Frage ausländisch immatrikulierter Autos ist laut Bütler die Säumigkeit der Schweizerinnen und Schweizer, wenn sie in einen anderen Kanton ziehen. Dabei gilt eine Meldefrist von 14 Tagen. Diese werde oft nicht eingehalten – besonders bei Umzügen in Kantone, die mehr Verkehrssteuern erheben. Der Thurgauer Ernst Anderwert, der die Arbeitsgemeinschaft der kantonalen Strassenverkehrsämter präsidiert, bestätigt diesen Befund. Wer etwa von Zürich nach Bern zieht, zahlt dort erheblich höhere Motorfahrzeugsteuern. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 18.03.2010, 06:35 Uhr
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