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Weniger Steuern für die Vereine

Von Gregor Poletti. Aktualisiert am 07.10.2009

Heute werden nur Vereine mit gemeinnütziger Funktion steuerbefreit. Nun laufen Bestrebungen, diese Entlastung auf die meisten Vereine auszudehnen – dem Kanton Bern würden so rund 1,4 Millionen Franken jährlich entgehen.

Freudensprung: Zahlen in Zukunft mehr Vereine weniger Geld an den Staat?

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Bild: Keystone

Vereine bereits entlastet

Sport- und Kulturvereine werden nach den jüngsten Parlamentsbeschlüssen auch künftig bis zu einem Umsatz von
150000 Franken keine Mehrwertsteuer zahlen müssen.
Der Nationalrat hatte sich im Juli in der Differenzbereinigung zum Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer für die Beibehaltung der geltenden Regelung ausgesprochen. Die kleine Kammer hatte sich in der Beratung noch für den Vorschlag der Landesregierung ausgesprochen, wonach nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Vereine genau wie Unternehmen auch bereits ab einem steuerbaren Umsatz von 100000 Franken steuerpflichtig sein sollen. Der grüne Nationalrat Louis Schelbert aus dem Kanton Luzern hatte in der Debatte daran erinnert, dass die geltende Grenze von 150000 Franken auf einen Kompromiss zwischen Verwaltung und Sportvereinen zurückgehe. «Eine Herabsetzung widerspräche Treu und Glauben», sagte Schelbert.

Am 1.Januar des kommenden Jahres tritt nun das neue Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer in Kraft, das auch die Regelung von Vereinen beinhaltet. Es ist in der Sommersession vom Gesetzgeber verabschiedet worden.


Zwar hat sich gestern die vorberatende Kommission des Nationalrates (WAK) knapp gegen eine Ausweitung der Befreiung für Vereine auf der Gewinn- und Kapitalbesteuerung ausgesprochen. Doch der Motionär, Ständerat Alex Kuprecht (SVP, SZ), bleibt optimistisch: «Ich hoffe, dass das Plenum meinen Anliegen folgen wird, schliesslich arbeiten viele Nationalräte in Vereinen und kennen deren Nöte.» Zudem habe sich der Nationalrat erst kürzlich grosszügig gegenüber Vereinen gezeigt (siehe Kasten).

Bereits angenommen hat seine Motion der Ständerat in der vergangenen Frühlingssession, und zwar mit 19 zu 14 Stimmen. Demnach sollen nicht nur gemeinnützige Vereine, sondern alle Vereine mit ideeller Zwecksetzung von der Steuer befreit werden. Schliesslich gehe es auch um Steuergerechtigkeit, warf sein Kantonskollege Bruno Frick (CVP) damals ein. Die Fifa sei steuerbefreit, weil sie ihren Ertrag und ihr immenses Vermögen wohltätig für Nachwuchsförderung und andere sportliche Zwecke einsetze: «Aber wenn ich die Praxis anschaue, dann scheint mir diese Organisation auch einen anderen Zweck zu haben, nämlich die Förderung des Wohlergehens älterer Herren in luxuriösen Umständen.»

Deckmantel-Gefahr

Vehement gegen eine Erweiterung der Steuerbefreiung wehrt sich Bundespräsident Hans-Rudolf Merz. «Ich glaube nicht, dass es heute tatsächlich um eine grosse Summe geht», betonte der Finanzminister anlässlich der Debatte in der kleinen Kammer. Aber er befürchte, dass zahlreiche Vereine versuchen würden, unter dem Deckmantel des Gemeinwohls Tätigkeiten zu übernehmen, die wirtschaftlichen Charakter aufweisen und damit steuerpflichtig wären. Das hätten auch die Erfahrungen mit der Mehrwertsteuer gezeigt (siehe Kasten). Genaue Zahlen oder Schätzungen, wieviel der Staatskasse durch die Ausweitung der Steuerbefreiung entgehen würde, konnte das Finanzdepartement nicht beziffern. «Das Problem besteht darin, dass Vereine mit ideellem Zweck eine steuerlich schwierig greifbare Kategorie sind», betont Thomas Brückner, Mediensprecher der Eidgenössischen Steuerverwaltung, auf Anfrage. Deshalb könne ein möglicher Ausfall auch nicht beziffert werden. Zudem betont Brückner, dass für die Bundessteuer bereits ein Freibetrag von 5000 Franken gelte.

Skepsis in den Kantonen

«Wir sind generell skeptisch gegenüber Steuerbefreiungen», sagt der Sekretär der kantonalen Finanzdirektoren, Andreas Huber, auf Anfrage. Was der Ausfall auf kantonaler Ebene bedeuten könnte, hat Bern auf Anfrage dieser Zeitung berechnet. 5000 Vereine sind erfasst, davon zahlt die Hälfte Gewinn- und Kapitalsteuern. «Die Steuereinnahmen betragen jährlich rund 1,4 Millionen Franken», betont Yvonne von Kauffungen. Weil davon auszugehen sei, dass viele dieser Vereine ideelle Zwecke verfolgen, würde eine Steuerbefreiung zu Ausfällen von bis zu 1,4 Millionen Franken führen. Von den übrigen rund 2500 Vereinen, welche keine Steuern zahlen, ist die Hälfte wegen der Verfolgung von gemeinnützigen oder öffentlichen Zwecken befreit. Die übrigen 2500 Vereine im Kanton Bern erzielen Gewinne unter 5000 Franken, der Freigrenze für alle Vereine.

Zudem gilt in den meisten Kantonen eine Freigrenze beim Vermögen von unter 100000 Franken. Bereits steuerbefreit sind für alle Vereine die Mitgliederbeiträge, da sie nicht Bestandteil des steuerbaren Gewinns sind. (Berner Zeitung)

Erstellt: 07.10.2009, 07:18 Uhr

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