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Washington droht der Schweiz mit Visumspflicht

Von David Vonplon. Aktualisiert am 07.12.2011 442 Kommentare

Die USA wollen auf Schweizer Polizeidatenbanken mit DNA-Profilen und Fingerabdrücken zugreifen. Der Bund steht unter Druck.

340'000 Schweizer reisten 2010 ohne Visum nach Amerika: Ein Sicherheitsbeamter an einem US-Flughafen.

340'000 Schweizer reisten 2010 ohne Visum nach Amerika: Ein Sicherheitsbeamter an einem US-Flughafen.
Bild: Reuters

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Vor wenigen Wochen weilte eine Delegation von Schweizer Spitzenbeamten für einige Tage in Washington. Anlass des Treffens mit Vertretern des US-Justizministeriums waren für einmal nicht die Schweizer Finanzinstitute und deren Geschäfte mit steuerflüchtigen US-Bürgern. Im Zentrum stand vielmehr die Zusammenarbeit in der Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus. Allerdings bestehen einige Parallelen zum Streit um das Bankgeheimnis: So fordern die US-Behörden wie im Finanzgeschäft den automatisierten Austausch von Informationen; nur geht es diesmal um erkennungsdienstliche Daten wie Fingerabdrücke und DNA-Profile – und nicht um Bankkundendaten.

Visum kostet 130 Franken

Verwehrt die Schweiz den USA den Zugriff auf ihre Polizeidatenbanken, bleibt das nicht folgenlos: Für diesen Fall sieht die USA die Wiedereinführung der Visumspflicht für US-Reisende aus der Schweiz vor. Dabei steht der Bund gehörig unter Zeitdruck, bereits im Juni 2012 läuft die Frist der Amerikaner ab. Steht bis dahin das Abkommen nicht, das den vorgesehenen Abgleich von Polizeidaten regelt, wollen die USA das sogenannte Visa Waiver Program aufkündigen, das die visafreie Einreise in die USA erlaubt. Im vergangenen Jahr machten laut Angaben der US-Botschaft über 340 000 Schweizer Touristen und Geschäftsleute von dieser Möglichkeit Gebrauch. Fortan müssten diese Leute rund 130 Franken für die Ausstellung eines Visums bezahlen und zugleich persönlich auf der Botschaft vorsprechen.

Das Aussendepartement (EDA) bestätigt entsprechende Informationen, die dem TA vorliegen: «Es sind derzeit exploratorische Gespräche mit den USA im Gang», sagt Sprecher Georg Farago. «Die amerikanische Seite wünscht eine engere Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich.» Über den Inhalt der laufenden Gespräche wollte der Sprecher keine weiteren Angaben machen.

Laut Alexander N. Daniels, Presseattaché der US-Botschaft, führt die US-Regierung derzeit mit dem Bund Gespräche, wie die Schweiz die gesetzlichen Voraussetzungen schaffen könne, um die Weiterführung des «Visa Waiver Program» zu gewährleisten. «Beide Länder teilen dieses Ziel und betrachten es als wichtig für ihre enge bilaterale Beziehung», sagte Daniels. Aus den Aussagen Faragos lässt sich schliessen, dass der Bund gewillt ist, den Wünschen der USA Folge zu leisten: «Die Schweiz ist daran interessiert, Partnerland im ‹Visa Waiver Program› zu bleiben», erklärte der Sprecher.

Rudimentärer Datenschutz

Der angestrebte Austausch von Polizeidaten geht zurück auf die Gesetzgebung nach den Terroranschlägen von 9/11. Im Jahr 2007 verabschiedete der US-Kongress ein Gesetz, das die visafreie Einreise nur noch Ländern gestattet, die ein sogenanntes PCSC-Abkommen unterzeichnen («Preventing and Combating Serious Crime»). Im Klartext: Ratifiziert die Schweiz den Vertrag, können die US-Behörden künftig direkt via Computer auf die Schweizer Datenbank zugreifen und überprüfen, ob zu einem Fingerabdruck oder einem DNA-Profil Informationen vorliegen. Trifft dies zu, können sie die Aushändigung von Name, Alter, Passnummer wie auch den Schweizer Strafregisterauszug bei den Schweizer Behörden beantragen. Zugleich fordern die USA von den Schweizer Nachrichtendiensten und Polizeibehörden, dass diese Informationen über Terrorverdächtige übermitteln.

Problematisch daran: In den USA ist das Datenschutzrecht nur rudimentär entwickelt. Ein Auskunftsrecht für die Bürger anderer Staaten gibt es nicht. Mit anderen Worten: Es dürfte für Privatpersonen aus der Schweiz kaum möglich sein, die Löschung oder Korrektur falscher oder widerrechtlich übermittelter Datensätze zu erwirken. Dies bleibt den Daten übermittelnden Behörden vorbehalten. Kritiker befürchten denn auch, dass vom Ausland übermittelte Personenerkennungsdateien in den USA dauerhaft gespeichert, verarbeitet und zweckentfremdet würden, ohne dass die Betroffenen etwas dagegen unternehmen könnten. Beim eidgenössischen Datenschutzbeauftragten heisst es, man wisse derzeit lediglich, dass die Verhandlungen mit den USA begonnen hätten. Man kenne keine Details des angestrebten Vertragswerkes. Deshalb könne man keine substanziellen Aussagen machen. Ob das Abkommen dereinst überhaupt ins Parlament kommt, hängt davon ab, ob es in Form eines Staatsvertrages abgeschlossen wird.

«Cowboymethoden» der USA

In zwanzig Ländern, darunter Deutschland, Norwegen, Italien und Spanien, sind die Verträge mit den USA trotz zum Teil erheblichem Widerstand von Oppositionsparteien und Datenschützern bereits ratifiziert worden. Andere Staaten, etwa die Niederlande, machten bislang noch keine Anstalten, dem Begehren der USA nachzugeben. In Österreich ist das Parlament derzeit daran, das heikle Dossier zu beraten. Das Abkommen war von der Regierung nach monatelangen zähen Verhandlungen mit den USA unterzeichnet worden. Von österreichischer Seite gaben Beamte in den vergangenen Wochen zu Protokoll, die USA hätten ziemlich früh klargemacht, dass es eigentlich nichts zu verhandeln gäbe. Ein Angestellter des Innenministeriums sprach gar von «Cowboymethoden». Gestützt werden diese Aussagen laut der Tageszeitung «Die Presse» durch Depeschen der US-Botschaft, die von Wikileaks veröffentlicht wurden.

Auch gegenüber der Schweiz machten die US-Behörden bei den ersten Gesprächen keine Anstalten, auf Sonderwünsche einzugehen. Dem Vernehmen nach war die Schweizer Delegation mit der Bitte um Aufschub in die USA gereist. Doch ihr Wunsch, die Verhandlungen erst in der zweiten Jahreshälfte 2012 oder noch später anzugehen, fand kein Gehör. Entweder die Schweiz halte die vorgegebene Frist ein – oder die ungehinderte Einreise von Schweizer Bürgern in die USA werde schon bald der Vergangenheit angehören, hiess es vonseiten der US-Verhandlungsdelegation. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 06.12.2011, 19:31 Uhr

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442 Kommentare

Lennart Kirill

07.12.2011, 08:46 Uhr
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Wenn dieses Abkommen auf Gegenseitigkeit beruht, d. H. die Schweizer Behörden kriegen ebenfalls direkten Zugriff auf alle Datenbanken in den USA, wäre dieses Abkommen noch knapp akzeptierbar. Ansonsten lassen wir halt das Visa-waiver Programm fallen und führen im Gegenzug ebenfalls wieder Visas für US-Bürger ein, das wär ein 1. Schritt um uns vom US Finanzmarkt abzunabeln. Antworten


oliver schmid

07.12.2011, 10:02 Uhr
Melden 227 Empfehlung

Wenn die CH für 130.- Fr. ein Visum brauchen, hat hoffentlich unser Bundesrat die Grösse auch für die Amis eine Visumspflicht einzuführen, für mind. auch 130.- Fr. Das haben schon die Brasilianer gemacht als die Amis Visa für Brasilianer einführte, dann sollte das ja auch für unsere Behörden möglich sein anstatt wieder in Ehrfurcht vor den USA zu erstarren. Antworten




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