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Vorsorge-Mindestzins soll 2 Prozent bleiben

Aktualisiert am 31.08.2010

Der Bundesrat soll den Mindestzinssatz für die Pensionskassen unverändert belassen. Das empfiehlt die zuständige Kommission.

Der Mindestzinssatz für Pensionskassengelder soll auch im nächsten Jahr unverändert bei 2 Prozent bleiben. Dies empfiehlt die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge dem Bundesrat. Definitiv entscheiden wird die Regierung diesen Herbst.

Die Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) habe sich mit grosser Mehrheit für diese Empfehlung ausgesprochen, teilte das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) am Dienstag mit.

Die Kommission berücksichtigte bei ihren Überlegungen die Rendite marktgängiger Anlagen, insbesondere der sicheren Bundesobligationen. Berücksichtigt wurden aber auch die Renditen von anderen Anleihen, von Aktien sowie von Liegenschaften.

Auf sämtlichen obligatorischen Anlagen

Der BVG-Mindestzinssatz von 2 Prozent gilt seit Anfang 2009. Letzten Herbst hatte es der Bundesrat abgelehnt, den Zinssatz zu ändern. Im Jahr 2008 hatte der Mindestzinssatz noch bei 2,75 Prozent gelegen. Im Herbst 2008 beschloss der Bundesrat dann, angesichts der gravierenden Finanzkrise und des massiven Börsentauchers den Zinssatz auf 2 Prozent zu senken.

Der Mindestzinssatz gilt für die Altersguthaben aus dem obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge, der auf den Löhnen zwischen 20'520 und 82'080 Franken erhoben wird. Die Kassen können die Sparkapitalien der Versicherten höher verzinsen, wenn sie über die erforderlichen Wertschwankungsreserven und Rückstellungen verfügen. (oku/sda)

Erstellt: 31.08.2010, 12:39 Uhr


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