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Verwirrung um Verbot von Radarwarnungen

Von Daniel Foppa. Aktualisiert am 22.12.2011 331 Kommentare

Das Parlament hat öffentliche Radarwarnungen verboten. Es ging davon aus, dass damit auch Facebook- und Twitter-Warnungen untersagt sind. Dem ist aber nicht ganz so.

Warnungen an «definierten Kreis» bleiben erlaubt: Ein Auto passiert einen Radarkasten in der Westschweiz.

Warnungen an «definierten Kreis» bleiben erlaubt: Ein Auto passiert einen Radarkasten in der Westschweiz.
Bild: Keystone

Raser werden härter angefasst

Mit der Revision des Strassenverkehrsgesetzes sollen Raser künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren bestraft werden. Davon betroffen ist unter anderem, wer eine Tempolimite «krass» missachtet. Dies ist der Fall, wenn die Höchstgeschwindigkeit überschritten wird um:


  • mindestens 40 km/h bei einer Tempolimite von höchstens 30 km/h

  • mindestens 50 km/h bei einer Tempolimite von höchstens 50 km/h

  • mindestens 60 km/h bei einer Tempolimite von höchstens 80 km/h

  • mindestens 80 km/h bei einer Tempolimite von über 80 km/h.

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Bis 2008 warnten Privatradios ihre Hörer vor Radarkontrollen am Strassenrand. Das Bundesamt für Kommunikation hat diese Warnungen inzwischen unterbunden: Wer eine Radiokonzession will, darf nicht mehr vor «Blitzern» warnen. Weiterhin rege benutzt wird hingegen die seit 1993 bestehende Radar-Info-Zentrale. Via Website, Pager und Telefondienst können sich Fahrzeuglenker über die aktuellen Standorte von Radarkontrollen informieren. Ihre Informationen erhält der kommerzielle Dienst von Automobilisten, die entsprechende Beobachtungen melden.

Nach demselben Prinzip funktioniert die Facebook-Gruppe «Mobile Radarmeldungen: Schweiz». Auf ihr tauschen rund 14'000 User Angaben über aktuelle Radarkontrollen aus. Die meisten Einträge werden über Smartphones auf die Pinnwand hochgeladen. Damit soll künftig Schluss sein. Der Nationalrat hat am Dienstag im Rahmen der Via-sicura-Debatte als Zweitrat beschlossen, die öffentliche Warnung vor Radarkontrollen unter Strafe zu stellen. Es drohen Bussen bis zu 10'000 Franken. Das Gesetz wird frühestens Anfang 2013 in Kraft treten. Vor der Abstimmung im Nationalrat hatte Kommissionssprecherin Edith Graf-Litscher (SP, TG) betont: «Nicht verboten ist die Warnung von Person A zu Person B. Verboten soll aber sein, wenn die ganze Öffentlichkeit über Facebook, ( 31.91 -3.39%) Twitter oder Internet über Radarstellen informiert wird.» Der Rat stimmte mit 91 zu 72 Stimmen zu. SVP- und FDP-Vertreter lehnten das Verbot ab.

«Verbotseuphorie»

«Das ist ein völlig unverhältnismässiger Entscheid, der aus einer Verbotseuphorie heraus gefällt wurde», sagt Nationalrat Markus Hutter (FDP, ZH). Radarwarnungen könnten zur Verkehrssicherheit beitragen, indem Fahrzeuglenker ihre Geschwindigkeit drosselten: «Selbst die Polizei warnt vor Radarkontrollen.» Zudem hätten neue Fahrzeuge oft eingebaute GPS-Geräte, die Radarwarnungen anzeigen. «Das Verbot ist nicht umsetzbar. Wie will man etwa Warnungen im Internet verbieten?», fragt Hutter.

Tatsächlich stellt sich die Frage, ob Facebook-Einträge als öffentliche Warnungen gelten. Laut Graf-Litscher ist das der Fall. Und wenn jemand auf seinem privaten Facebook-Profil vor «Blitzern» warnt und nicht eigens eine Radarwarn-Gruppe gründet? «Dann hängt es davon ab, wie viel Facebook-Freunde jemand hat. Bei zwei Freunden ist es wohl nicht öffentlich, bei 1000 schon», sagt Graf-Litscher. Laut ihr werden die Gerichte Klarheit schaffen müssen.

Offensichtlich hat das Parlament einem Verbot zugestimmt, ohne genau zu wissen, was alles davon betroffen ist. Das Bundesamt für Strassen geht jedenfalls davon aus, dass nur für jedermann zugängliche Warnungen verboten sind. Solche, die sich an einen definierten Kreis richten, bleiben dagegen erlaubt. «Wer eine Facebook-Gruppe gründet, die von jedermann besucht werden kann, darf dort keine Radarwarnungen veröffentlichen. Wenn man aber erst Mitglied in dieser Gruppe werden muss, um den Inhalt zu sehen, dann schon», sagt Sprecher Thomas Rohrbach. Analog sei das im Fall von Twitter.

Erhebliche Rechtsunsicherheit

«Mich überzeugt diese Unterscheidung nicht. Man kann ja mit einem Klick Gruppenmitglied werden», sagt der auf Internetfragen spezialisierte Zürcher Rechtsanwalt Martin Steiger. Wenn man öffentliche Warnungen verbieten wolle, müsste man sie überall im Internet verbieten – was aber sehr schwierig durchzusetzen sei. «Momentan herrscht erhebliche Rechtsunsicherheit», sagt Steiger.

Der Betreiber der Facebook-Gruppe «Mobile Radarmeldungen: Schweiz» erachtet den Parlamentsentscheid jedenfalls als «lächerlich und nicht umsetzbar». Sollte er seine Facebook-Gruppe schliessen müssen, werde sofort jemand anders eine neue Gruppe gründen. «Radarwarnungen im Internet lassen sich nicht verbieten», sagt der Mann, der angesichts der nun losgetretenen Diskussion anonym bleiben möchte. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 22.12.2011, 06:38 Uhr

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331 Kommentare

Peter Keller

22.12.2011, 07:38 Uhr
Melden 86 Empfehlung

Typisch Schweizer Bünzlitum. In D warnen Radiostationen mit Hilfe der Polizei vor Radarfallen um die Verkehrsteilnehmer/innen dazu anzuhalten, korrekt zu fahren. Das bringt Sicherheit. Hierzulande verschwenden Behörden und Organisationen ihre Kräfte um das Warnen auf alle Arten zu verbieten damit der Staat hinter den Büschen auf Sünder lauern kann um diese kräftig abzukassieren. Bei Velos versagt Antworten


brigitta colombo

22.12.2011, 07:54 Uhr
Melden 72 Empfehlung

logisch wollen die das verbieten. es geht ja nicht um verkehrserziehung und gar sicherheit, sondern um abzocken. oder hat schon wirklich mal jemand einen radarkasten an einer wirklich für leib und leben gefährlichen stelle gesehen? Antworten




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