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Verleger schlagen de Wecks Angebot aus

Von Maurice Thiriet. Aktualisiert am 22.11.2011 12 Kommentare

SRG-Generaldirektor Roger de Weck will die Verleger am Gewinn aus der Werbung im Onlineangebot beteiligen. Diese winken ab und bleiben auf Konfrontationskurs.

Sitzt am längeren Hebel: Die SRG unter Generaldirektor Roger de Weck hat eine starke Position bei den Verhandlungen mit den Verlagshäusern.

Sitzt am längeren Hebel: Die SRG unter Generaldirektor Roger de Weck hat eine starke Position bei den Verhandlungen mit den Verlagshäusern.
Bild: Keystone

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Im Streit um den Onlinewerbekuchen macht die SRG einen Schritt auf die privaten Verlagshäuser zu. Generaldirektor Roger de Weck kann sich unter anderem vorstellen, sämtliche Einnahmen aus der Onlinewerbung in eine Stiftung einzuzahlen, die für die Ausbildung von Journalisten in privaten Verlagen bestimmt werden könne.

Die Einnahmen aus der Onlinewerbung möchte die SRG so lange den Verlegern überlassen, bis die Erträge aus der TV-Werbung unter eine gewisse Grenze fallen. Wie tief diese Grenze sein soll, müsste noch ausgehandelt werden. Weiter könne die SRG auf bestimmte Werbeformen im Internet verzichten, vergünstigte Spots für Verleger-Produkte anbieten oder diesen die Bild- und Tonbeiträge von Schweizer Radio und Fernsehen gratis zur Einbindung in ihre Onlineportale überlassen.

Verleger wurden «falsch zitiert»

Ist dies ein Angebot, das die Fronten im Grabenkampf zwischen Verlagen und SRG um die Millionen aus der Internetwerbung aufweicht? Nach Aussage des Verlegerverbandes nicht. Zwar zitierte die «NZZ am Sonntag» Urs F. Meyer, Geschäftsführer des Verbandes Schweizer Medien, dahin gehend, dass man diese «Optionen diskutieren» könne. Doch das kommt für die Verleger offenbar überhaupt nicht infrage. Im Gegenteil. Man sei falsch zitiert worden. «Wenn wir diese Ideen schon nur andiskutieren würden, würden wir implizit das Recht der SRG auf den Betrieb und die Bewerbung von Onlineportalen anerkennen», sagt Meyer. Und das tue man nicht.

Vielmehr wolle man im Rahmen einer nächstes Jahr anstehenden Revision des Radio- und TV-Gesetzes (RTVG) geklärt haben, ob und wie die SRG im Internet mit etwas anderem als den eigenen Bild- und Tonbeiträgen überhaupt präsent sein dürfe. «Nach geltender Konzession ist es der SRG unserer Meinung nach nicht erlaubt, im Internet beliebigen anderen Content zu verbreiten als ihre Radio- und Fernsehbeiträge», sagt Meyer. Um diese Meinung zu stützen, hat der Verband ein Rechtsgutachten erstellen lassen. Die SRG sieht dies anders und will mit ihren Inhalten den Zuschauern ins Internet folgen.

Mit dem Rücken zur Wand

Das Problem der Verleger: CVP-Bundesrätin und Medienministerin Doris Leuthard hat öffentlich klargemacht, dass sie auf Verordnungsebene (RTVV) bereits nächsten Sommer und damit vor einer Gesetzesrevision eine Entscheidung treffen werde, wenn sich Verleger und SRG nicht einigen. Das illustriert die gute Ausgangslage der SRG um Verwaltungsratspräsident Raymond Loretan (ebenfalls CVP) und Roger de Weck, die im Kräftemessen mit den Verlegern am längeren Hebel sitzen.

Nun versucht Verlegerpräsident Hanspeter Lebrument, einen vorzeitigen Entscheid des Bundesrates auf dem Verordnungsweg zu verhindern. Lebrument ist optimistisch, dass sein Vorhaben gelingen kann. «Sie können davon ausgehen, dass wir im Gespräch sind, und so, wie die Gespräche laufen, glaube ich, dass eine Regelung über das RTVG im Bundesrat durchaus mehrheitsfähig ist, denn der SRG geht es nicht schlecht. Es herrscht kein sofortiger Handlungsbedarf seitens der SRG», sagt Lebrument. Denn einerseits habe die SRG mit der obligatorischen Gebührenerhebung pro Haushalt eine stetig wachsende Einnahmequelle, da die Zahl der Haushalte in der Schweiz massiv zunehmen wird. Zum anderen sei der Einbruch in der klassischen Fernsehwerbung alles andere als derart dramatisch, wie die SRG ihn darstelle.

Doch auch in einer Revision des RTVG haben die Verleger eher schlechte Aussichten auf eine Schwächung der SRG. Die zuständige Ständeratskommission hat kürzlich über einen Antrag der SVP abgestimmt, wonach der SRG die Onlinewerbung auf Gesetzesebene zu untersagen sei. Typisch für den Abstimmungsausgang: Die grosse Mehrheit der bürgerlichen Vertreter stimmte wie die Linke gegen eine Schwächung der SRG. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 21.11.2011, 21:31 Uhr

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12 Kommentare

Markus Müller

22.11.2011, 11:10 Uhr
Melden 47 Empfehlung

Wieso wollen die Politiker eine überdimensionierte SRG, wie wir sie heute haben? Weil sie kostenlos Werbung für die Parteien macht und deren bestes Sprachrohr ist und bleibt. Wer das nicht will, soll die Gebührenpflicht (inkl. Billag) abschaffen. Antworten


Norbert Kaufmann

22.11.2011, 11:19 Uhr
Melden 43 Empfehlung

Da können die Bürgerlichen und die Linken noch lange gegen eine Schwächung der SRG sein. Die SRG ist schon schwach, und zwar sackschwach, wie eben Staatsfernsehen ist. Zum Glück gibts noch andere und bessere Sender. Antworten




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