Verkommt die Volksinitiative zum PR-Gag?
Von Claudia Blumer. Aktualisiert am 04.01.2011 58 Kommentare
Die Bevölkerung habe heute auch mehr initiativtaugliche Sorgen: Thomas Fleiner, emeritierter Staatsrechtsprofessor der Universität Fribourg. (Bild: Keystone )
«Volksinitiativen dienen der Parteienprofilierung, solange die Zustimmung höher ist als der Wähleranteil»: Politologe Claude Longchamp. (Bild: Keystone )
Erfolgsquote konstant bei 10 Prozent
Die Zahl der Initiativen, über die das Volk abstimmt, hat seit 1970 zugenommen. Ebenso, besonders in den vergangenen sechs Jahren, die Zahl der erfolgreichen Volksinitiativen. Das Verhältnis zwischen erfolgreichen und abgelehnten Volksinitiativen sei hingegen ziemlich konstant bei 10 Prozent, stellt Politologe Claude Longchamp fest. In der aktuellen Dekade liege die Erfolgsquote bei 12 Prozent.
Die angenommenen Volksinitiativen haben laut Longchamp die gemeinsame Eigenschaft, dass sie gesellschaftliche, vom Politikbetrieb vernachlässigte Themen aufgreifen. Und sie würden ausser- oder überparteilich getragen. Mit der Ausschaffungsinitiative als klare Parteiinitiative sei eine neue Stufe erreicht worden. «Das ändere den Charakter des Volksrechts tendenziell, das namentlich für die nicht-parlamentarische Opposition eingeführt wurde», sagt Longchamp.
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Keine grössere Partei, die nicht Unterschriften sammelt oder die Lancierung einer Volksinitiative plant. Die FDP sammelt für die Bürokratie-Stopp-Initiative, die SP für die Cleantech-Initiative, die EVP plant eine Erbschaftssteuerinitiative. Die SVP knüpft an ihren Erfolg mit der Ausschaffungsinitiative an und sucht ein neues Thema gegen Ausländer. Auch die CVP präsentiert demnächst ihre Initiative. Das Thema ist noch unklar, heisst es bei der Partei, «wahrscheinlich im Bereich Familienpolitik».
Die Bundeskanzlei registriert derzeit 16 hängige Volksinitiativen im Unterschriftenstadium. Allein im Jahr 2010 zählte sie 25 Volksinitiativen. Dies ist trotz des bevorstehenden Wahljahrs ein Rekord. Im Jahr vor den vergangenen Parlamentswahlen, 2006, wurden vier Initiativen lanciert, 2002 waren es sechs. Dieses Jahr nutzen die Parteien die Volksinitiative als Wahlkampfmittel wie noch nie.
«Initiativen dienen der Profilierung»
Politologe Claude Longchamp sieht in der «Initiativenflut» vor allem ein Symptom, «dass die Politisierung des Alltags klar zunimmt und sich die Parteien dem vermehrt annehmen». Neu sei, dass Parteien Initiativen zur systematischen Themenbewirtschaftung einsetzen. Sie machen Umfragen bei Mitgliedern und der Bevölkerung, um die Prioritäten von Initiativprojekten zu klären. «Parteien setzen auf Initiativen, weil sie der eigenen Profilierung dienen, solange man einiges mehr Stimmen macht, als der eigene Wähleranteil beträgt», sagt Longchamp.
Zugenommen habe die Medienaufmerksamkeit, die oft schon weit vor dem Abstimmungskampf einsetzt. Longchamp nennt als «krasses Beispiel» die Todesstrafen-Initiative. Oder die Initiative gegen die 11. AHV-Revision, über die «wie bei der Glückskette» täglich über den Stand der Dinge berichtet worden sei.
Recht vor Demokratie
Tatsächlich würden Initiativen heute auch zu PR-Zwecken instrumentalisiert, sagt Fleiner, emeritierter Staatsrechtsprofessor der Universität Fribourg. «So gelingt es den Parteien zu spüren, wo der Bevölkerung der Schuh drückt.»
Initiativen seien der Motor unserer Demokratie, weil sie die Möglichkeit geben, Ideen zu lancieren, statt nur mit dem Referendum zu bremsen. «Wir müssen uns auch bewusst sein, dass die Bevölkerung heute mehr initiativtaugliche Sorgen und Nöte hat, weil sei besser vernetzt, informiert und organisiert ist.» Es wäre deshalb falsch, sagt er, das Initiativrecht einzuschränken.
Mehr Initiativen brauchen mehr Regeln
Trotzdem sieht Fleiner Handlungsbedarf. Bedenklich sei, dass das Parlament nicht den Mut habe, menschenrechtswidrige Initiativen wie das Minarettverbot, die Ausschaffungsinitiative oder die Verwahrungsinitiative für ungültig zu erklären. «Aus Angst, vor dem Volk als elitär und demokratiefeindlich dazustehen.» Fleiner plädiert für ein Verfassungsgericht, das anstelle des Parlaments über die Gültigkeit von Volksinitiativen befindet. (Bernerzeitung.ch/Newsnet)
Erstellt: 04.01.2011, 12:14 Uhr
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58 Kommentare
Wieder einmal mehr hat jemand Mühe, das Minarettverbot und die Ausschaffungsinitiative zu akzeptieren. Zuerst kommen ein paar Bedenken betr. Anzahl und Stil der Initiative und hoppla zum Schluss noch schnell die Hauptmitteilung schön verdeckt. Jetzt sind die Parteien und Bürger politisch aktiv, was anscheinend nicht gefällt - Manipulation und Ausdruck von Frust der übelsten Art! Antworten
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