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«Unsere Gesetze bevorteilen Kriminelle»

Aktualisiert am 25.08.2011 77 Kommentare

In Genf nimmt die Kriminalität dramatisch zu. Der Genfer Generalstaatsanwalt Daniel Zappelli nennt in einem Zeitungsinterview Gründe dafür, und er kritisiert das Schweizer Strafrecht.

1/5 Verbrecher haben in den letzten Jahren der Genfer Polizei immer mehr Arbeit beschert – hier wird ein Tatverdächtiger abgeführt. Die Sicherheitslage in Genf wurde zum öffentlichen Thema, nachdem der Sohn eines UNO-Angestellten verprügelt worden war.
Bild: Keystone

   

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«Wir sind in einer Situation, in der die Kriminellen den ehrlichen Bürgern den Krieg erklärt haben», sagt Daniel Zappelli, Generalstaatsanwalt von Genf, in einem Interview mit der Westschweizer Tageszeitung «Le Matin». Ein wesentlicher Grund für die Zunahme der Kriminalität sei die geografische Lage von Genf, die Tatsache, dass die Stadt an einer Landesgrenze liege und damit Kriminelle aus dem Ausland anziehe, insbesondere aus der Region Lyon.

Dieser Trend habe sich verstärkt, seit Frankreich das Strafrecht verschärft habe. So seien in Frankreich die Mindeststrafen für Wiederholungstäter deutlich härter als in der Schweiz, sagt der Genfer Generalstaatsanwalt. Der Kriminal- sei mit dem Einkaufstourismus zu vergleichen. «So wie die Genfer wegen der günstigeren Preise in Frankreich einkaufen, kommen die Kriminellen zu uns, weil sie hier weniger riskieren.»

Immer mehr Probleme für die Strafverfolgungsbehörden

Zappelli beklagt, dass die Mittel der Justiz im Kampf gegen die Kriminalität immer weniger genügten – und dies nicht nur, weil die Zahl der Strafverfahren zugenommen habe sowie die Delikte immer gravierender würden. Zappelli macht auch die Gesetzgebung aus Bundesbern mitverantwortlich. Die Strafrechtsreformen in den letzten Jahren sowie die seit Anfang Jahr geltende Eidgenössische Strafprozessordnung hätten die Strafverfolgung geschwächt.

«Die Gesetze bevorteilen die Kriminellen», sagt Zappelli, «das Strafrecht ist zu lasch.» Und er nennt ein Beispiel: Ein kleiner Dealer von harten Drogen werde beim ersten Mal mit Tagessätzen à zehn Franken auf Bewährung bestraft. Dagegen müsse ein Automobilist, der ein Rotlicht überfahre, eine Busse von 250 Franken bezahlen. «Das ist schockierend.» In der Schweiz müsse man ein notorischer Wiederholungstäter sein, um in Haft gesetzt zu werden. Das geltende Strafrecht mache die Aufgabe aller Staatsanwälte in der Schweiz nicht einfacher, sagt Zappelli weiter. Aber: «Uns bleibt nichts anderes übrig, als das Recht anzuwenden, wie es ist – unabhängig davon, ob es uns gefällt oder nicht.»

Es braucht härtere Strafen gegen Kriminelle

Der Genfer Generalstaatsanwalt hofft, dass seine Kritik am Schweizer Strafrecht in Bundesbern gehört wird. Und dass das Parlament und der Bundesrat sofort reagieren. «Sie haben bewiesen, dass sie rasch handeln können, wenn es notwendig ist.» Die Botschaft von Zappelli ist klar: Es braucht härtere Strafen im Kampf gegen Kriminelle.

Zapelli zeigt sich zufrieden, dass die Regierung das Problem erkannt habe und die Sicherheitslage wieder verbessern will. So sollen mehr Polizisten nachts auf den Strassen der Stadt Genf patrouillieren. Zudem soll ein Operations-Center eingerichtet werden. Die derzeitige Reorganisation der Genfer Polizei erlaube es, bereits nächsten Monat zusätzliche Polizeikräfte für die öffentliche Sicherheit bereitzustellen, sagte Polizei- und Sicherheitsdirektorin Isabel Rochat am Mittwoch vor den Medien. Sie sprach von 200 bis 300 Polizisten, die zusätzlich in den Problemgebieten Genfs zum Einsatz kommen. (vin)

Erstellt: 25.08.2011, 11:45 Uhr

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77 Kommentare

Peter Martinelli

25.08.2011, 12:37 Uhr
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Es könnten Ausländer unter den Kriminellen sein, und da müssen wir halt die kulturellen Unterschiede und das Elend in deren Herkunftsländern berücksichtigen.
Deshalb sollten wir das Strafrecht nur für Schweizer Velofahrer verschärfen.
[ironie off]
Antworten


Hanspeter Rüegg

25.08.2011, 13:12 Uhr
Melden 94 Empfehlung 0

Fast jeder Schweizer Bürger sieht doch schon lange, dass unser Strafrecht viel zu lasch ist und insbesondere von kriminellen Ausländern ausgenützt wird. Dazu braucht es nicht das Votum eines Generalstaatsanwalts. Viel wichtiger wäre es, das Strafrecht endlich zu verschärfen und die Kriminellen auch einmal exemplarisch im Sinne einer Abschreckung zu verurteilen und auszuschaffen. Antworten



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