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UBS-Manager sollen vor Gericht

Von Iwan Städler, Arthur Rutishauser und Markus Brotschi. Aktualisiert am 01.06.2010 27 Kommentare

Das Verhalten der UBS-Chefs grenze an «Landesverrat», zitiert der GPK-Bericht einen Chefbeamten. Nun wollen die Geschäftsprüfer Klagen gegen die ehemaligen Grossbank-Manager ermöglichen.

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Sollen büssen: Peter Kurer und Marcel Ospel.

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Jetzt könnte es für Marcel Ospel, Peter Kurer und ihre Mitstreiter doch noch eng werden. Zumindest wenn es nach dem Willen der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) von National- und Ständerat geht. Sie haben gestern ihren seit langem erwarteten Bericht zur UBS-Affäre publik gemacht und darin eine pikante Empfehlung abgegeben: Der Bund soll die Möglichkeit schaffen, um die für den Schlamassel verantwortlichen UBS-Verwaltungsräte und -Konzernleitungsmitglieder doch noch vor Gericht bringen zu können. Falls der Bund nicht selbst klagen wolle, könne er auch das Prozessrisiko übernehmen und damit anderen Aktionären Verantwortlichkeitsklagen ermöglichen.

Weiter rufen die Geschäftsprüfer die UBS (UBSN 17.32 -3.78%) auf, die eigene Vergangenheit durch ein neutrales Expertengremium aufarbeiten zu lassen. Dieses soll transparent machen, wie Verwaltungsrat, Konzernleitung und Revisionsstellen in der Subprime-Krise und im US-Geschäft agiert haben. Der Bericht der Finanzmarktaufsicht (Finma) genüge nicht. Denn dessen Fazit, die UBS-Führung habe nichts von den kriminellen Machenschaften der Basis gewusst, sei nicht abgestützt, so der GPK-Bericht. Offenbar hat die Finma nicht einmal die Befragung der Verantwortlichen selbst vorgenommen, sondern Anwälten und der UBS selbst überlassen.

«Ein Fehler»

Der Chef für Internationales in der Eidg. Steuerverwaltung, Jürg Giraudi, bezeichnet im GPK-Bericht vor allem die Herausgabe der 255 Kundendaten im Februar 2009 als Fehler. Es sei absehbar gewesen, dass die Steuerbehörden im Anschluss daran nur noch mehr Daten wollten. Auch habe die UBS ein Verhalten an den Tag gelegt, das an «Landesverrat» grenze. Dies, um zu verhindern, dass Peter Kurer und Marcel Rohner angeklagt würden. Die beiden damaligen UBS-Chefs konnten offenbar aus Angst vor einer Verhaftung nicht mehr in die USA reisen.

Schlecht weg kommt im GPK-Bericht auch das Krisenmanagement von Finanzminister Merz. Er habe dem Gesamtbundesrat monatelang wichtige Informationen vorenthalten. Über den massiven Druck der USA auf die UBS habe Merz den Bundesrat erst am 19. September 2008 informiert – einen Tag vor seinem Zusammenbruch. Weil Merz das Problem zu spät in den Bundesrat getragen habe, hätten der Landesregierung kaum mehr Handlungsoptionen offen gestanden.

Gefahr von Indiskretionen

Als Begründung für sein langes Schweigen führte der Finanzminister die Gefahr von Indiskretionen an. Die parlamentarischen Geschäftsprüfer zeigen sich schockiert darüber, dass im Bundesrat offenbar ein Klima des Misstrauens herrsche. Eine Rücktrittsforderung an die Adresse von Merz formuliert die GPK aber nicht.

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 31.05.2010, 23:53 Uhr

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27 Kommentare

Hedwig Kurz

01.06.2010, 09:59 Uhr
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Ich bin ja kein Jurist, aber es ist mir nicht klar, unter welchem Titel die eidgenossenschaft klage erheben soll. Uns ein Prozessrisiko kann ja gegenüber einer Pivaten klägerin kaum eingegangen werden. Ausserdem Hat man ja staatsanwaltlich schon festgestellt, dass die Faktenlage eigentlich nicht ausreicht. Regierungsrar Notter hat kürzlich auch vor politischen Prozessen gewarnt. Antworten


oscar gerber

01.06.2010, 11:39 Uhr
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das würde mich überraschen. Sicher wird sich das Parlament mit dem Strippenzieher Blocher im Hintergrund quer legen. Seit wann ist das Parlament denn irgendwie fortschrittlich? Das sieht man ja auch jetzt bei der CO2-Abgabe: reaktionäre Mehrheit... Antworten



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