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UBS-Datenherausgabe: Nur Leuthard stimmte mit Leuenberger

Aktualisiert am 18.01.2010

Bundesrat Moritz Leuenberger kam bereits vor einem Jahr zum Schluss, dass die Finanzmarktaufsicht die UBS-Daten nicht weitergeben dürfe. Aber man hörte nicht auf ihn.

Der Bundesrat hätte entscheiden, und sich auf Notrecht berufen müssen: Bundespräsidentin Leuthard und Uvek-Vorsteher Leuenberger.

Der Bundesrat hätte entscheiden, und sich auf Notrecht berufen müssen: Bundespräsidentin Leuthard und Uvek-Vorsteher Leuenberger.
Bild: Keystone

Laut Bericht in der Sonntagspresse hielt der Jurist und frühere Justizminister des Kantons Zürich in einem Mitbericht bereits am 18. Februar 2009 fest, was das Bundesverwaltungsgericht letzte Woche entschied: Der UBS-Deal via Finma war nicht legal.

Seine damalige juristische Einschätzung deckt sich exakt mit jener des Gerichts: Das Bankengesetz, auf das sich die Finma bei ihrem Entscheid stützte, genügt als Rechtsgrundlage für die Herausgabe der Bankdaten und den damit einhergehenden Bruch des Bankgeheimnisses nicht. Dies hätte nur der Bundesrat, gestützt auf die Verfassung, per Notrecht verfügen dürfen.

Mit 2:5 Stimmen unterlegen

Wie die «NZZ am Sonntag» schreibt, habe Leuenberger einen entsprechenden Antrag gestellt. Das Blatt beruft sich bei seinen Informationen auf «mehrere Quellen». Der Uvek-Vorsteher sei aber mit 5 zu 2 Stimmen unterlegen. Unterstützung habe er einzig von CVP-Bundesrätin Doris Leuthard erhalten.

Weiter schreibt die «NZZ am Sonntag», die Variante Finma sei Ende 2008, Anfang 2009 vor allem von den Bundesräten Pascal Couchepin und Eveline Widmer-Schlumpf vorangetrieben worden. Letztere habe im Bundesrat argumentiert, es liege gar keine Notstandssituation vor, weshalb die Anwendung von Notrecht gar nicht möglich sei. Sie habe sich dabei offenbar auf eine Einschätzung des Bundesamtes für Justiz gestützt.

Leuthard zeigt GPK-Mitgliedern Akten

Eine weitere Variante sei von Finanzminister Hans-Rudolf Merz favorisiert worden. Auch er habe sich gegen die Herausgabe der Daten durch die Finma gewehrt. Er wollte aber auch nicht Notrecht anwenden, sondern strebte einen möglichst schnellen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts im Amtshilfeverfahren an. Dieser sollte dann wegweisend sein. Wäre der Entscheid nicht rechtzeitig gekommen, hätte der Finanzminister die UBS handeln lassen wollen.

Alles in allem scheint es noch viel Unklarheit zu geben, wie der Entscheid zu Stande kam, dass die Finma am Schluss die Herausgabe der Daten erwirkte. Bundespräsidentin Doris Leuthard hat die Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission offenbar heute zur Akteneinsicht geladen. Noch ist nicht klar, ob es in der Angelegenheit zu einer Parlamentarischen Untersuchungskommission kommt. (cpm)

Erstellt: 18.01.2010, 08:41 Uhr


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