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Trotz negativem Entscheid: Die Hälfte der Asylsuchenden bleibt jahrelang hier

Von Andrea Sommer. Aktualisiert am 14.04.2011 82 Kommentare

Claudia Ransberger vom Amt für Migration im Kanton Bern nimmt Stellung dazu, wie abgewiesene Asylsuchende jahrelang in der Schweiz bleiben können und warum die Schweiz straffälligen Heimkehrern Geld gibt.

«Bei Asylsuchenden aus westafrikanischen Ländern ist meist eine Abklärung der Identität und der Herkunft nötig»: Claudia Ransberger, Chefin der Dienststelle Ausreise beim Amt für Migration und Personenstand des Kantons Bern.

«Bei Asylsuchenden aus westafrikanischen Ländern ist meist eine Abklärung der Identität und der Herkunft nötig»: Claudia Ransberger, Chefin der Dienststelle Ausreise beim Amt für Migration und Personenstand des Kantons Bern.
Bild: Susanne Keller

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Korrektur-Hinweis

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Frau Ransberger, ist der kantonale Migrationsdienst zu lasch?
Claudia Ransberger: Nein, sicher nicht.

Der uns vorliegende Fall des Nigerianers O. L. lässt diesen Schluss aber zu. Oder wie erklären Sie, dass der Mann trotz negativem Asylentscheid acht Jahre in der Schweiz bleiben konnte?
Zu einem Einzelfall kann ich keine Stellung nehmen.

Immer wieder werden Fälle von Asylsuchenden publik, die trotz negativem Entscheid jahrelang hierbleiben. Wie kommt das?
Dies ist in etwa der Hälfte der Fälle so. Dazu können lange Beschwerdeverfahren oder langwierige Identitätsabklärungen führen. Andere Gründe können fehlende Rückreisemöglichkeiten sein oder, was auch immer wieder vorkommt, dass jemand während des Verfahrens für längere Zeit untertaucht.

Weshalb nehmen Sie abgewiesene Asylsuchende nicht in Ausschaffungshaft?
Immerhin handelt es sich dabei um einen Freiheitsentzug. Wir dürfen dieses Mittel nur dann anwenden, wenn es angemessen ist. Dies überprüft in jedem Fall ein Richter.

Wann ist die Ausschaffungshaft gerechtfertigt?
Wenn jemand die öffentliche Sicherheit und Ordnung stört, bei schwerwiegenden Delikten und auch bei absolut unkooperativem Verhalten. In manchen Fällen reicht auch der Verdacht, dass sich jemand durch Untertauchen der Ausschaffung entziehen will.

Ist es die Ausnahme oder eher die Regel, dass Asylsuchende bei der Klärung ihrer Identität nicht kooperieren?
Dies hängt stark von ihrer Herkunft ab. Bei Asylsuchenden aus westafrikanischen Ländern ist in der Regel eine Abklärung der Identität nötig. Weil die Leute nicht kooperieren, ist die Abklärung oft langwierig. Aber auch die Verhandlungen mit den Behörden dieser Länder sind nicht immer einfach.

80 Prozent der Asylsuchenden, deren Gesuch abgelehnt wurde, erheben Einspruch – wer finanziert das?
Grundsätzlich die Asylsuchenden selber. Das Bundesverwaltungsgericht fordert für das Eintreten auf eine Beschwerde einen Kostenvorschuss von 1500 Franken. Der wird den Asylsuchenden häufig von Familienmitgliedern oder Freunden vorgeschossen. Gleichzeitig beantragen sie die unentgeltliche Prozessführung, welche erfahrungsgemäss fast immer gewährt wird. Insofern müssen die Asylsuchenden «nur» den Kostenvorschuss finanzieren. Die Anwaltskosten werden über die unentgeltliche Prozessführung gedeckt.

Wer zahlt bei einem Strafprozess?
In diesem Fall haben Asylsuchende Anrecht auf unentgeltliche Prozessführung – das heisst, der Staat kommt für den Verteidiger auf.

Ist es üblich, dass straffällige Asylsuchende Rückkehrhilfe bekommen?
Eine Rückkehrhilfe von bis zu 1000 Franken ist akzeptabel, weil sich die Person längere Zeit in der Schweiz aufgehalten hat und bereit ist, mit dem Geld selbstständig zurückzureisen. So können weitere Tage in Ausschaffungshaft oder ein kostspieliger Sonderflug gespart werden.

Wie hoch ist die Rückkehrhilfe normalerweise?
Das ist individuell. Personen, die hier nie straffällig wurden und die freiwillig in ihre Heimat zurückkehren, können ein Projekt erarbeiten, das vom Bundesamt für Migration mit bis zu 6000 Franken unterstützt wird. Weiter gibt es die medizinische Rückkehrhilfe für Schwerkranke. Diese stellt sicher, dass die Leute die nötigen Medikamente bekommen. Die Rückkehrhilfe ist sehr individuell auf die Bedürfnisse der Leute abgestützt.

Kürzlich haben sich Organisationen wie Amnesty International dafür gewehrt, dass abgewiesene Asylbewerber in Nothilfezentren auch ohne Krankenversicherung medizinische Hilfe erhalten.
In diesen Zentren gibt es niemanden, dem die Versorgung verweigert wird. Was medizinisch notwendig ist, wird gewährt. Der Entscheid liegt beim behandelnden Arzt. (Berner Zeitung)

Erstellt: 14.04.2011, 08:24 Uhr

82

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82 Kommentare

Holger Ohnmacht

14.04.2011, 08:57 Uhr
Melden 107 Empfehlung

Wer wundert sich noch, dass dieses Problem ein Dauerbrenner bleibt? Die Beamten wollen schlussendlich nicht ihren Job abschaffen und sind froh und dankbar, dass es viele "Problemfälle" gibt. Es handelt sich nicht um Asylsuchende, die an Leib und Leben bedroht sind, sondern um "Flüchtlinge", die bei uns das Schlaraffenland suchen. Hier wird einfach Geld zum Fenster rausgeschmissen. Raus mit ihnen! Antworten


René Merten

14.04.2011, 08:42 Uhr
Melden 93 Empfehlung

Unglaublich dieser Sozialstaat.Erst jetzt sehen die Normalbürger,wohin das Geld fliesst. Man muss sich auch nicht wundern,wenn als ein Beispiel die Krankenkassen-Prämien derart in die Höhe schiessen. Es ist höchste zeit,dass der Bürger die Partei wählt, die diesen weit verbreiteten Missbräuchen endlich rigoros einen Riegel schieben will. Diese Forderung entpringt nur einem gesunden Meschenverstand Antworten




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