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Tod in der Luft – sind die Chefs wirklich unschuldig?

Von Mischa Aebi. Aktualisiert am 15.07.2011 2 Kommentare

Die Militärjustiz bringt jenen Mann wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht, der 2009 als Rekrut bei einem Fallschirm-Doppelsprung abstürzte. Sein Kamerad kam dabei ums Leben, er selber ist invalid. Neue Dokumente werfen die Frage auf, warum die Vorgesetzten nicht zur Verantwortung gezogen wurden.

Ähnlich wie im Bild flogen die Rekruten durch die Lüfte – bis sich ihre Schirme plötzlich verhedderten. (Bild: Keystone )

Zweifel an der Militärjustiz

Die Glaubwürdigkeit der Militärjustiz wurde in den letzten Jahren immer wieder öffentlich in Frage gestellt - zu recht oder zu unrecht. Die Vorwürfe: Die Militärjustiz sei nicht unabhängig und sie ermittle zu Gunsten der Armee oder deren Vorgesetzten.

Besonders hart wurde die Unabhängigkeit der Militärjustiz im Fall des Dramas an der Jungfrau diskutiert. Dieser Unfall ereignete sich zwei Jahren vor dem Fallschirm-Doppelunfall in Altenstadt (siehe Haupttext). Beim Jungfraudrama stürzten sechs Rekruten in den Berner Alpen beim Erklimmen der Jungfrau ab und kamen dabei ums Leben. Bereits bei den Ermittlungen zu diesem Unfall wurde die Militärjustiz kritisiert. Schliesslich wurden die beiden verantwortlichen Bergführer von den Richtern des Militärs auf der ganzen Linie freigesprochen. Gemäss Gutachtern hatten sie zwar vor der Bergtour Warnsignale ignoriert, nach Ansicht der Richter dabei aber keine Sorgfaltspflichten verletzt. Auch sonst hatte das Drama an der Jungfrau für keinen der militärischen Vorgesetzten Konsequenzen.

Der Doppelfallschirmunfall von Altenstadt mit einem Toten und einem Schwerverletzten erinnert nun in mehreren Punkten an den Unfall an der Jungfrau. Ein dritter Militärunfall gab in den letzten Jahren viel zu reden: Während eines Bootsausfluges auf dem Fluss Kander im Berner Oberland kamen im Juni 2008 fünf Armeeangehörige ums Leben.

Auch bei diesem Unglück wurden Armee und Militärjustiz vor dem Urteil kritisiert. In diesem Fall wurde allerdings der Verantwortliche des Ausflugs schliesslich strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen. Er wurde vom Militärgericht wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Eher ungewöhnlich an diesem Urteil war, dass die Richter dem Angeklagten eine härtere Strafe auferlegten, als der militärische Staatsanwalt gefordert hatte.

Militärrichter und die Untersuchungsrichter der Militärjustiz sind nicht Berufsmilitärs – allerdings müssen sie im Minimum den Grad eines Fachoffiziers haben. In der Regel besitzen sie sogar den eines höheren Offiziers, weshalb ihre Unabhängigkeit oft in Zweifel gezogen wird. An den Prozessen erscheinen sie in Uniform.
Die Militärrichter werden allerdings nicht von der Armee, sondern vom Bundesrat respektive von der Bundesversammlung ernannt.

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Es waren dramatische Szenen am Himmel über Altenstadt im deutschen Bundesland Bayern: Zwei Schweizer Rekruten sprangen mit Fallschirmen aus einem Flugzeug – und stürzten plötzlich ab. Die Schirme hatten sich verheddert. Einer der Rekruten starb bei dem Unfall. Er stammte aus Leissigen im Berner Oberland. Der andere ist seit dem Absturz invalid.

Die Tragödie geschah vor zwei Jahren im Rahmen eines Trainings des internationalen Militärsportverbandes CISM und sorgte in der Schweiz wie in Deutschland für Schlagzeilen. Schon damals wurde die Frage aufgeworfen, ob die militärischen Verantwortlichen die jungen Männer überhaupt hätten springen lassen dürfen.

Auf den Rekruten fokussiert

Nach zwei Jahren hat der militärische Untersuchungsrichter seine Ermittlungen nun abgeschlossen – mit einem erstaunlichen Resultat: Alle Vorgesetzten kommen unbehelligt davon. Dafür macht die Militärjustiz jenem Rekruten den Prozess, der den Unfall schwer verletzt überlebt hat. Er wird sich vor den Militärrichtern verantworten müssen. Der Vorwurf: fahrlässige Tötung. Martina Hugentobler, Sprecherin der Militärjustiz, bestätigt das. Der Prozesstermin steht bereits fest: 22. und 23.August in Lachen im Kanton Schwyz. Mehr will die Sprecherin zum Fall nicht sagen. Dieser Zeitung liegen aber Auszüge aus den Ermittlungsakten vor. Sie zeigen Brisantes.

Falscher Schirm

Gemäss Ermittlungsakten kam es bereits bei den Vorbereitungen des Doppelsprunges zu mehreren krassen Fehleinschätzungen. So ist den Akten folgende zentrale Passage zu entnehmen: «Der Angeklagte verwendete mit dem ‹Stiletto 150› sorgfaltswidrig einen Fallschirm, welcher seinem Erfahrungsstand nicht angemessen war.» Dies, «weil dieser Schirm viel schneller fliegt», sich aggressiver verhalte, eine «viel höhere Sinkgeschwindigkeit aufweist» und «beim Öffnen viel schwieriger» sei «als konventionelle Fallschirme». Weiter hielt der Ermittler fest: «Unsorgfältig handelte der Angeklagte mit der Wahl des Schirmes insbesondere auch, weil er von einem sehr langsamen und trägen Schirm auf diesen Hochleistungsschirm umgestiegen ist, ohne sich über Zwischenstufen an das aggressivere und schnellere Flugverhalten des ‹Stiletto 150› anzupassen.» Daraus wird in der Akte gefolgert: «Hätte der Angeklagte einen seinem Erfahrungsstand angemessenen langsameren Schirm verwendet, wäre die Kollision und damit der Tod von S. mit hoher Wahrscheinlichkeit vermeidbar gewesen.»

Vergessenes Warngerät

Vorgeworfen wird dem Angeklagten zudem, dass er kein akustisches Höhenwarngerät mit sich führte. «Sorgfaltswidrig» hatten die beiden Rekruten laut den Akten zudem unterlassen, «bei den Vorbereitungen des Sprunges verbindliche Höhen für die Öffnung des Schirms festzulegen».

Nach dem Unfall wurde die Frage öffentlich aufgeworfen, inwiefern die tragisch endende Übung als Militärdienst zu werten sei. Der Fall ist aber klar: Der Aufenthalt galt für die Rekruten als Dienstzeit. Und vor allem: Die jungen Männer unterstanden während des Anlasses militärischem Befehlskommando, wie Daniel Reist, Mediensprecher des Heeres, bestätigt.

In Ueli Maurers Verteidigungsdepartement stand praktisch von Anfang an fest, dass die Vorgesetzten nicht zur Verantwortung gezogen würden. Über die Gründe für diese Haltung war nichts zu erfahren. In Anbetracht der vielen Sorgfaltspflichtverletzungen, die bereits bei den Vorbereitungen des doppelten Fallschirmsprunges begangen wurden, stellt sich aber die dringende Frage, weshalb der Unfall nicht zumindest auch für die militärischen Vorgesetzten Konsequenzen hat.

Der Major schweigt

Warum hat beispielsweise kein Vorgesetzter gemerkt, dass der jetzt angeklagte junge Mann mit einem nicht adäquaten Schirm aus dem Flugzeug sprang? Üblicherweise stellt nämlich das Militär bei solchen Anlässen die Schirme zur Verfügung. Die Schirme werden offiziell beim Fallschirmunternehmen Paracentro Locarno bestellt. Auch im Falle der beiden abgestürzten Rekruten wurden sie dort geordert, wie eine Anfrage dieser Zeitung bei der Firma ergab. Man erinnert sich dort an die Bestellung, weil das Material in der Firma als nicht zurückgeliefert registriert ist. Fraglich ist auch, weshalb die Vorgesetzten offenbar nicht prüften, ob sich die Rekruten vor dem Flug abgesprochen hatten, wo doch sonst in Rekrutenschulen jeder Handstreich kontrolliert wird.

Auf die Frage nach der Verantwortung der Vorgesetzten reagiert Major Hannes Schneeberger gereizt. Er ist Leiter der Disziplin Fallschirmspringen bei der Schweizer Delegation des internationalen Militärsportverbandes CISM. Er hatte während der Übung die Schirmherrschaft über die beiden. Schneeberger stellt sich auf den Standpunkt, dass es nichts zu sagen gebe, weil es sich um ein laufendes Verfahren handle.

Ungereimtes schon 2009

Ein weiterer kritischer Punkt: Bereits Tage nach dem Unfall war bekannt geworden, dass die verunfallten Rekruten nicht Fallschirmgrenadiere, sondern bloss Infanterierekruten waren. Das gab schon damals Anlass zu Kritik: «Ich finde es fragwürdig, wenn Infanteristen, die Fallschirmspringen als Hobby ausüben, dies im Rahmen der Armee tun», sagte etwa FDP-Ständerat Hans Altherr. Altherr war damals Präsident der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerats. (Berner Zeitung)

Erstellt: 15.07.2011, 07:11 Uhr

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2 Kommentare

Markus Seiler

15.07.2011, 12:38 Uhr
Melden 14 Empfehlung

Wieder einmal will das VBS die Vorgesetzten nicht zur Verantwortung ziehen. Für jemanden der die Abläufe in Verwaltung und Armee detailliert kennt (Interna), wundert mich das keineswegs. Prinzip "Grosse Klappe und wenn's Ernst wird den Schwanz einziehen". Man könnte auch vortreten und dazu stehen, dass nicht kontrolliert wurde oder man den Laden nicht im Griff hat, Herr Major! Antworten


Simon Johner

15.07.2011, 09:26 Uhr
Melden 7 Empfehlung

Also so langsam frage ich mich wirklich... steht die Zahl der wärend dem Armeedienst getöteten oder verwundeten Soldaten tatsächlich in einem gesunden Verhältnis mit den geretteten? Ich habe leider eher den Eindruck, dass die Armee mehr Opfer generiert, als dass sie rettet. Irgendetwas stimmt hier doch nicht, was bringt uns dann diese Armee noch? Da ist der Zivilschutz für die CH doch sinnvoller! Antworten




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