Teilsieg der Chauffeure im Kampf um Kindersitz-Zwang
Von Maurice Thiriet. Aktualisiert am 17.03.2010 43 Kommentare
Noch gilt die Kindersitzpflicht in der Schweiz für Kinder bis sieben Jahre. Ab Anfang nächsten Monats wird sich das ändern. Dann müssen alle Kinder bis 12 Jahre oder unter 150 Zentimeter Körpergrösse mit einer EU-zertifizierten Babyschale, einem Kindersitz oder einer Sitzauflage gefahren werden. Und zwar, ausser im öffentlichen Verkehr, immer und ausnahmslos. Das verordnete der Bundesrat in Anlehnung an eine entsprechende EU-Richtlinie.
Keine Ausnahmen
Taxiunternehmer, Schulbusbetreiber und Sportverbände liefen gegen die Verordnung Sturm. So viele verschiedene Kindersitze könne man schon aus Platzgründen nicht immer dabeihaben, sagten die Taxiunternehmer. Die Schulbusbetreiber und Sportverbände protestierten, sie müssten mehr Fahrzeuge einsetzen, da die Sitze Platz wegnähmen und doppelt so viele Kinder Sitze benötigten. Die Zürcher, Berner und Genfer Taxiunternehmer stellten das Kindersitzangebot ganz ein und bieten den Service nur noch gegen horrende Aufpreise (TA vom 23.11.).
SP-Nationalrat Carlo Sommaruga hatte bereits vergangenen Juni interveniert. In einer Interpellation fragte er, ob man nicht eine Ausnahme für Taxiunternehmen machen könne. Es gebe keine Ausnahmen, antwortete der Bundesrat. In der Wintersession fragte Sommaruga dann, ob man nicht Ausnahmen machen könne für Taxiunternehmen, damit auch Familien im Notfall Taxi fahren können. Es gebe keine Ausnahmen, antwortete der Bundesrat. Letzte Woche nun lancierte Sommaruga eine entsprechende parlamentarische Initiative, die vom Kommunisten bis hin zum Rechtsbürgerlichen 105 (!) Nationalräte unterzeichnet haben.
Taxilobby mit Etappensieg
In der gestrigen Fragestunde knickte der Bundesrat dann ein. Auf die Frage Christian van Singers (Grüne) hiess es: «In Einzelfällen räumt der Bundesrat Schwierigkeiten ein, etwa beim Transport von Kindern durch Dritte.» Die Regierung prüfe, welche Ausnahmen die massgeblichen EU-Richtlinien zulassen.
Die rigide Verordnung dürfte also aufgeweicht werden. «England, Holland, Spanien und Italien haben für Taxi- und teilweise Schultransporte Ausnahmen erlassen», sagt Sommaruga. Thomas Rohrbach, Sprecher des Bundesamtes für Strassen (Astra), bestätigt, dass wohl Ausnahmen bei Chauffeurdiensten durch Dritte möglich seien. «Falls wir einen Auftrag des Bundesrates erhalten, werden wir eine Lösung ausarbeiten», sagt Rohrbach.
Allein, es ist zu spät. «Die Änderung der Verordnung mitsamt Vernehmlassungsverfahren wird mehrere Monate dauern», sagt Rohrbach. Deshalb gelte die ausnahmslose Kindersitzpflicht ab 1. April unverändert. Weil der Bundesrat also nicht bereits im vergangenen Jahr einsichtig war, heisst das: Sportklubs, Taxi- und Schulbusunternehmen oder alle anderen, die Kinder transportieren müssen, die nicht direkt zu ihnen gehören, müssen auch für die kurze Zeit bis zur Schaffung einer allfälligen Ausnahmeregelung die nötigen und teuren Kindersitze anschaffen und montieren. Denn die Polizei kann büssen.
Sicherheit der Kinder sensibilisieren
«Die Polizei hat sich an die geänderte Verordnung, die ab dem 1. April gilt, zu halten», sagt Werner Schaub von der Kantonspolizei Zürich. Police Bern hält es gleich. «Wir müssen die gesetzlichen Richtlinien umsetzen, auch wenn sie Gegenstand von Diskussionen sind», sagt Sprecher Thomas Jauch. Der Fokus bei Kontrollen liege aber darauf, für die Sicherheit der Kinder zu sensibilisieren. Die Busse von 60 Franken für jedes schlecht oder ungesetzlich gesicherte Kind stehe nicht im Vordergrund. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 17.03.2010, 13:17 Uhr
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43 Kommentare
Hoffentlich wird diese rigide Verordnung noch aufgewicht. Einmal mehr müssen wir - obwohl wir nicht in der EU sind und hoffentlich auch nie sein werden eine entsprechende, sinnlose Verordnung aus Brüssel übernehmen. Warum übernimmder Bundesrat immer alles? Ich werde als Vater für meinen 11 1/2 jährigen sicher keine Schale kaufen; das Risiko gehe ich ein. Dann soll mich doch die Polizei büssen.... Antworten
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