Schweiz
Strengere Kriterien für Volksinitiativen?
Widersprüche zwischen Landes- und Völkerrecht sollen vermieden werden: Bürger bei der Stimmabgabe. (Bild: Keystone)
Verstossen Volksinitiativen gegen zwingendes Völkerrecht wie das Verbot von Völkermord, Folter oder Sklaverei, können sie für ungültig erklärt werden. In den übrigen Fällen gelingt es dem Parlament meistens, die Volksbegehren sowohl völkerrechtskonform umzusetzen als auch den Willen der Initianten zu berücksichtigen.
Dieses System habe bisher kaum grössere Probleme verursacht, hält der Bundesrat in seinem am Dienstag veröffentlichten Bericht über das Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht fest. Das Parlament habe genügend Spielraum, um eine befriedigende Lösung zu suchen. Grundlegend ändern wolle der Bundesrat die geltenden Bestimmungen deshalb nicht.
Dennoch sieht der Bundesrat «gewisse Probleme» bei Volksinitiativen, die im Widerspruch zum Völkerrecht stehen. «Es stellt sich deshalb die Frage, ob Volksinitiativen nicht strengeren Gültigkeitsvoraussetzungen unterworfen werden sollten», heisst es.
Bericht in Auftrag gegeben
Der Bundesrat beauftragte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und die Bundeskanzlei, einen Bericht über die Möglichkeiten darüber zu verfassen, wie Widersprüche zwischen Initiativrecht und völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz vermieden werden können.
Die brisanten Fragen zum Verhältnis von Volksinitiativen und Völkerrecht dürften die positive Bedeutung des Völkerrechts nicht in den Schatten stellen, betont der Bundesrat weiter. Die Schweiz habe ein grosses Interesse an einer Völkerrechtsordnung in der das Recht der Macht vorgehe. (vin/sda/)
Erstellt: 09.03.2010, 16:46 Uhr
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