Steuerstreit mit den USA: Geht nun alles wieder von vorne los?

Von David Vonplon. Aktualisiert am 23.01.2010

Das neue Urteil des Bundesverwaltungsgerichts könnte für die Schweiz weitreichende Konsequenzen haben: Der Vergleich mit den USA sieht in diesem Fall Neuverhandlungen vor.

Muss der Finanzminister bald neu verhandeln?: Hans-Rudolf Merz im September bei einem Besuch bei der Uno.

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Bild: Keystone

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Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Pilotfall den Rekurs einer US-Steuerpflichtigen gutgeheissen. Damit ist nicht nur die Herausgabe eines beträchtlichen Teils der Kontodaten von 4450 UBS-Kunden widerrechtlich – das Urteil könnte auch dazu führen, dass die USA nun auf Neuverhandlungen mit der Schweiz pochen.

Das Amtshilfe-Abkommen zwischen der Schweiz und den USA sieht laut Steuerrechtsexperten vor, dass die Vertragsstaaten rechtsstaatliche Grundsätze achten müssen. Werden die im Abkommen formulierten Erwartungen nicht mehr erfüllt, kann die eine Vertragspartei die andere kontaktieren, um Anpassungen einzuleiten. Mit anderen Worten: Nach dem Pilotentscheid des Bundesverwaltungsgericht könnte der Vergleich zwischen den USA und der Schweiz im äussersten Fall zu Makulatur werden und Neuverhandlungen nach sich ziehen.

Wie reagiert nun die US-Steuerbehörde?

Entscheidend ist nun, wie die US-Steuerbehörde IRS das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aufnimmt. Denkbar ist, dass sie nun auf sogenannte «rebalancing measures» beharrt und von der Schweiz weitere Konzessionen fordert. Dies hängt insbesondere davon ab, wie gross der Anteil an UBS-Kunden ist, die sich im Rahmen des US-Steueramnestie-Programms freiwillig bei den Steuerbehörden angezeigt haben, um einer Strafverfolgung zu entgehen. Insgesamt haben sich laut IRS weltweit gut 14'700 Anleger gemeldet.

Das im August ausgehandelte Abkommen unterscheidet zwischen vier Kategorien von Steuervergehen, bei denen Amtshilfe gewährt wird. Das Bundesverwaltungsgericht hat über eine davon entschieden. Dieses betrifft Kontoinhaber, die keine Offshore-Gesellschaften benutzten, aber schwere, fortgesetzte Steuerhinterziehung begingen. Wie viele der 4450 vom Amtshilfegesuch betroffenen UBS-Kunden das Urteil betrifft, ist unklar. Experten gehen jedoch davon aus, dass es die Mehrheit ist. Bekannt ist, dass bisher bloss 26 Amerikaner gegen die Schlussverfügung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (EStV) beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht haben.

Michael Ambühl im Zwielicht

Tatsache aber ist: Für den Bundesrat ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts höchst unerfreulich. Er gerät nach der im ersten Urteil schon als illegal befundenen Herausgabe von Kundendaten im Februar 2009 ein weiteres Mal in Erklärungsnotstand. Vor allem der Druck auf Finanzminister Hans-Rudolf Merz dürfte weiter zunehmen. Auch die Rolle des Aussendepartements ist jedoch unrühmlich: Ausgehandelt wurde das Abkommen vom Stardiplomaten Michael Ambühl, der damals im Auftrag von Micheline Calmy-Rey die Verhandlungen führte. (Bernerzeitung.ch/Newsnet)

Erstellt: 23.01.2010, 07:39 Uhr

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