Schweiz
Ständerat will ausländische Steuerbetrüger ausschaffen
Von Hubert Mooser. Aktualisiert am 19.03.2010
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- Ausschaffungsinitiative für gültig erklärt
- Strengere Kriterien für Volksinitiativen?
- Ausschaffungsinitiative wird nicht blockiert
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«Das ist keine Ausländerpolitik, sondern Rausschmisspolitik findet FDP-Ständerat Rolf Büttiker. Die Ausschaffungsinitiative der SVP sei mit grossen Mängeln behaftet, sie ritze Verfassung und Völkerrecht. Darum hat die Kleine Kammer einen Gegenvorschlag ausgearbeitet. Anders als die SVP-Initiative will der Ständerat nur Schwerverbrecher und Wirtschaftskriminelle ausschaffen, die zu einer Zuchthaus- oder Gefängnisstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurden. «Das Begehren der SVP würde dazu führen, dass Menschen, die seit fünf oder zehn Jahren in der Schweiz leben, wegen geringfügiger Delikte ausgeschafft würden», präzisiert CVP-Fraktionschef Urs Schwaller. Zudem pochte der Ständerat darauf, dass bei allen Ausschaffungen Verfassung und Völkerrecht respektiert werden müssten.
Gleichzeitig will er sie in gewissen Bereichen verschärfen. «Wir wollen nicht nur Sozialversicherungs- und Sozialhilfebetrüger ausweisen können, sondern auch die «Madoffs», also grosse Wirtschaftskriminelle und Steuerbetrüger. Die gehören auch ausgeschafft», sagt Büttiker.
Gegenvorschlag bringt eine Verdoppelung der Ausschaffungen
Der Gegenvorschlag des Ständerats bringe eine einheitliche Regelung für alle Kantone. Heute sei es so, dass jeder Kanton Ausschaffungen so handhabe, wie es ihm gerade passt, so Büttiker. Auch wenn eine Person für ein schweres Gewaltverbrechen zu 15 Jahre Zuchthaus verurteilt worden sei, könnten die Kantone frei entscheiden, ob man die Person ausschaffen soll oder nicht.
Heute werden pro Jahr 300 bis 400 Personen ausgeschafft. Der Gegenvorschlag des Ständerats führt laut Schwaller zu einer Verdoppelung der Ausschaffungen. Mit der Ausschaffungsinitiative würden pro Jahr gegen 1500 Ausländer in ihre Heimatländer ausgeschafft – weil die Initiative Bagatelldelikte miteinschliesse.
Vorprüfungsverfahren für Initiativen muss verbessert werden
Doch wieso hat der Ständerat die SVP-Initiative nicht für ungültig erklärt? «Wir müssen dieses Volksbegehren ernst nehmen. Immerhin wurde die Initiative von über 200'000 Schweizerinnen und Schweizer unterschrieben», sagt Büttiker. Wenn aber ein Volksinitiative präsentiert werde, die man nicht anwenden könne, dann müsse das Parlament einen Gegenvorschlag ausschaffen, der umsetzbar sei und der dem Anliegen der Bevölkerung Rechnung trage. (Bernerzeitung.ch/Newsnet)
Erstellt: 19.03.2010, 11:32 Uhr
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