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Spitäler lehnen die Weitergabe von Patientendaten ab

Aktualisiert am 15.08.2011 51 Kommentare

Die Schweizer Spitäler lehnen die Umsetzung des neuen Fallpauschalen-Systems ab – vor allem aus Gründen des Datenschutzes. Didier Burkhalter will offene Fragen nun per Verordnung regeln.

Operation Einvernehmlichkeit gescheitert: Die Schweizer Spitäler haben Vorbehalte gegenüber der Umsetzung neuen Spitalfinanzierung.

Operation Einvernehmlichkeit gescheitert: Die Schweizer Spitäler haben Vorbehalte gegenüber der Umsetzung neuen Spitalfinanzierung.
Bild: Keystone

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Die Schweizer Spitäler lehnen die Umsetzung des neuen Fallpauschalen-Systems ab. Sie wehren sich vor allem dagegen, dass sie ab nächstem Jahr alle Patientendaten und Angaben zu Diagnosen an die Krankenkassen übermitteln müssten.

Diese Regelung ist Teil einer Vereinbarung zwischen Spitalverband H und den Krankenkassen, mit welcher das Fallpauschalen-System ab 2012 hätte umgesetzt werden sollen. Die anderen Punkte der Einigung waren aber ebenfalls stark umstritten. So sei auch die vereinbarte Abgeltung der Investitionskosten von vielen Spitälern als zu wenig hoch eingestuft worden, schreibt H in einer Mitteilung vom Montag.

Umstrittener Systemwechsel

Mit der von den Verhandlungspartnern als Kompromiss bezeichneten Einigung hätte das Fallpauschalen-System umgesetzt werden sollen, das im Rahmen der neuen Spitalfinanzierung 2012 eingeführt wird. Künftig werden Spitäler nicht mehr nach erbrachter Leistung, sondern pauschal pro Diagnose entschädigt. Von diesem System erhofft man sich eine bessere Vergleichbarkeit zwischen den Spitälern und dadurch eine bessere Kostenkontrolle. Dass dadurch die Kosten sinken könnten, glaubt niemand mehr so recht. Inzwischen sieht es im Gegenteil danach aus, dass die Umsetzung des Fallpauschalen-Systems zu einem Kostenschub führt wird.

Patientenorganisationen, aber auch Ärztekreise befürchten zudem, dass die Qualität der medizinischen Leistungen sinken könnte. Neben dieser grundsätzlichen Kritik am neuen System schwelt seit Monaten ein Streit über offene Fragen zu Umsetzung und Anwendung des Fallpauschalen-Systems. Eine davon ist, wie viel Geld die Spitäler von den Krankenkassen für ihre Investitionen in die Spitalinfrastruktur erhalten. Umstritten ist auch, wie die Kosten überwacht und wie Korrekturmassnahmen aussehen sollen. Die höchsten Wellen hatte aber der Zwist rund um die Übermittlung von Patientendaten geworfen.

«Ausverkauf des Arztgeheimnisses»

Es dürfte vor allem die Lösung in dieser Frage gewesen sein, welche die Vereinbarung zwischen Spitälern und Krankenkassen zu Fall brachte. Diese sah vor, dass in der Regel alle Informationen an die Krankenkassen weitergeleitet werden müssen, neben den Patientendaten also auch sämtliche Diagnosen und Nebendiagnosen.

Der Patient hätte verlangen können, dass die Daten stattdessen an den Vertrauensarzt der Kasse geschickt werden. Mit dieser Regelung sah H den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte der Patienten gewahrt.

Der Ärzteverband FMH dagegen sprach von einem «Ausverkauf des Arztgeheimnisses», die Stiftung SPO Patientenschutz sah den «gläsernen Patienten» Realität werden. Beide Organisationen werfen den Krankenkassen vor, die Daten nicht zur Rechnungskontrolle, sondern zur besseren Risikoselektion missbrauchen zu wollen.

Patientendaten verkauft

Der heftigste Vorwurf aber kam von privatim, der Vereinigung der schweizerischen Datenschutzbeauftragten. Sie warf H vor, die Patientendaten gegen bessere Bedingungen bei den Spitalivestitionen verkauft zu haben. Obwohl sie davon profitieren würden, teilten viele Spitäler offenbar die Bedenken der Datenschützer. Drei Viertel von ihnen lehnten die Vereinbarung laut H ab.

Wie es nun weitergeht, ist nicht ganz klar. H geht davon aus, dass die offenen Fragen nun auf kantonaler Ebene zwischen den einzelnen Spitälern oder Spitalgruppen und den Krankenkassen im Rahmen der Tarifverhandlungen geregelt werden müssen.

Burkhalter will Regelung per Verordnung

Davon will Gesundheitsminister Didier Burkhalter aber nichts wissen. Die noch ausstehenden Regelungen sollen nun vom Bund per Verordnung einheitlich geregelt werden, wie sein Sprecher Jean-Marc Crevoisier der Nachrichtenagentur sda sagte.

Verhandlungen zwischen Spitälern und Krankenkassen würden im Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) nicht als sinnvoll eingeschätzt. Die Umsetzung auf Anfang 2012 ist nach laut Crevoisier durch das Scheitern der Vereinbarung nicht gefährdet. Auch Wegmüller hält an dem Termin fest. (ami/sda)

Erstellt: 15.08.2011, 20:48 Uhr

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51 Kommentare

Kurt Aegeri

15.08.2011, 13:28 Uhr
Melden 23 Empfehlung

Wir hatten bereits einmal den Skandal, dass Krankenkassenmitarbeiter in Patientendaten Einsicht hatten, denen dies gar nicht zustand, weil diese Daten ausschliesslich dem Vertrauensarzt zugänglich sein sollten. Wenn man weiss, wie einfach heute Datenklau passiert und welche Begehrlichkeiten vorhanden sind, wird einem da übel. Mein Vertrauen in die Krankenkassen hat an einem kleinen Ort Platz. Antworten


Ulrich Scheidegger

15.08.2011, 13:59 Uhr
Melden 11 Empfehlung

Es ist richtig diese Fallpauschale abzulehnen. Wie sollen Schreibtischtäter die solche Fallpapauschale definieren auch nur die geringste Ahnung von den medizinischen Komplexitäten und Kompilkationen haben - das ist einiges schwieriger als nur ein paar Zahlen zusammen zu zählen können. Zudem ist jeder Fall in jedem Fall unterschiedlich. Antworten



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