Schweiz

So will Widmer-Schlumpf den Initianten gerecht werden

Die Todesstrafe-Initiative scheint ihre Wirkung nicht zu verfehlen: Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf verlangt eine klare Strafmass-Verschärfung bei schweren Verbrechen.

Hat Verständnis mit dem Frust der Initianten: Evelin Widmer-Schlumpf.

Hat Verständnis mit dem Frust der Initianten: Evelin Widmer-Schlumpf.
Bild: Keystone

Eine halbe Woche nach dem Rückzug gibt die Initiative für die Wiedereinführung der Todesstrafe weiter zu reden. Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf stellt zwar schärfere Strafen bei Gewaltverbrechen in Aussicht. Auf der anderen Seite droht Marcel Graf aber mit einer Weitergabe seiner Initiative.

Graf fordert von den Justizverantwortlichen, dass die Strafverfahren bei Kapitalverbrechen beschleunigt und nach einem Jahr abgeschlossen werden müssen, wenn der Täter feststehe. Dies sagte er gegenüber der Zeitung «Sonntag». Darauf hätte er gerne das Wort von Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf.

Falls er dieses Wort nicht bekomme, dann gebe er die Initiative an Personen weiter, die sie übernehmen wollen. Das Komitee habe viele Anfragen gehabt. «Wir haben eine massive Lobby im Rücken». Diese Personen seien «kugelsicher». Denen sei es egal, wenn sie unter Beschuss kommen.

Bald im Bundesrat

Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf ist klar gegen die Wiedereinführung der Todesstrafe. Sie stellt aber eine Verschärfung des Strafmasses bei schweren Verbrechen in Aussicht. Die Ohnmacht und den Frust der Initianten könne sie verstehen. Diese verloren durch ein Gewaltverbrechen eine Angehörige.

Bei fahrlässiger schwerer Körperverletzung und bei fahrlässiger Tötung soll die Höchststrafe von bisher drei Jahren erhöht werden, sagte Widmer-Schlumpf gegenüber der Zeitung «Zentralschweiz am Sonntag». Bei vorsätzlicher schwerer Körperverletzung soll zudem auch die Mindeststrafe erhöht werden. Die Vorlage sei fertig. Sie werde sie bald dem Bundesrat unterbreiten.

Es sei bisher aber nicht so, dass die Justiz die Täter schütze und die Opfer oder deren Angehörige ihrem Schicksal überlasse, wie dies von den Initianten behauptet wurde. Widmer-Schlupf räumt aber ein, dass in zahlreichen Fällen der Strafrahmen, den das Gesetz bieten würde, nicht voll ausgenützt worden sei.

Die Lancierung der Initiative habe auch gezeigt, dass man der Frage nachgehen soll, ob man künftig eine materielle Vorprüfung von Initiativen vornehmen sollte, bevor die eigentliche Unterschriftensammlung beginnt. Es sei unbefriedigend, sagte Widmer- Schlumpf, dass gesammelt werden könne, obwohl ein Begehren zumindest teilweise für ungültig erklärt werden müsse.

Von Reaktionen überrascht

Die Initiative für die Wiedereinführung der Todesstrafe in der Schweiz war vergangene Woche, kurz nach ihrer Lancierung, wieder zurückgezogen worden. Graf und seine Mitinitianten wurden von der Heftigkeit der Reaktionen überrascht. Das Hauptziel der Initianten war, Aufmerksamkeit zu erregen.

Das Begehren hatte die Todesstrafe für Personen gefordert, die «in Kombination mit einer sexuellen Handlung mit einem Kind, sexueller Nötigung oder Vergewaltigung eine vorsätzliche Tötung oder einen Mord begehen».

Das Volksbegehren hatte die formale Prüfung der Bundeskanzlei bestanden. Trotz des Rückzuges läuft die Frist zur Sammlung der 100'000 Unterschriften bis zum 24. Februar 2012 weiter.

In der Politik war die Initiative auf breite Ablehnung gestossen. SP, FDP und die CVP bezogen Stellung gegen die Todesstrafe. Die SVP zeigte Sympathien für die Idee, das Stimmvolk darüber entscheiden zu lassen. In der Schweiz ist die Todesstrafe seit 1942 im zivilen Strafgesetzbuch abgeschafft. (mrs/sda/)

Erstellt: 29.08.2010, 19:23 Uhr

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