So werden Schweizer Prämienzahler geschröpft
Von Urs P. Gasche*. Aktualisiert am 06.06.2011 232 Kommentare
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Die Krankenkassen könnten jährlich 128 Millionen Franken sparen, wenn sie für den umsatzstarken Cholesterinsenker Sortis nur so viel zahlen müssten wie die Kassen in Deutschland. Doch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) will den Preis nicht reduzieren.
Der exorbitante Preis in der Schweiz hat zwei Gründe: Erstens werden die Kassen dazu verknurrt, die teuersten Medikamente zu vergüten, selbst wenn es viel günstigere Medikamente der gleichen Wirkstoffgruppe gibt, die den Zweck ebenso gut erfüllen. Zweitens stützt sich das BAG auf einen Preisvergleich mit einigen europäischen Ländern, welcher der Fiktion näherkommt als der Realität.
Deutsche Kassen drücken Preise
Das BAG setzt die Medikamentenpreise offiziell auf dem «europäischen Niveau» fest – mit einem Zuschlag von einigen Prozenten. Zu diesem Zweck vergleicht das BAG allerdings nicht die Preise, welche die Kassen im Ausland zahlen, sondern die Listenpreise ab Fabrik. Die Spanne zwischen den Fabrikpreisen und den Kassen- oder Publikumspreisen ist in der Schweiz gesetzlich geregelt, nicht aber im Ausland.
In fast allen Vergleichsländern sind die offiziellen Fabrikabgabepreise für die Endpreise ebenso irrelevant wie etwa die Listenpreise von Sony. In Deutschland zum Beispiel können die Pharmafirmen kein einziges Medikament zum Listenpreis verkaufen, weil der Staat einen generellen Rabatt von 15 Prozent vorschreibt. Das Bundesamt für Gesundheit blieb die Antwort auf die Frage schuldig, weshalb es diesen Rabatt bei den Preisvergleichen nicht berücksichtigt. Was für die deutschen Prämienzahler aber noch wichtiger ist als dieser Rabatt: Die deutschen Kassen können die meisten Preise in Verhandlungen mit den Pharmafirmen weiter nach unten drücken. Den Schweizer Kassen ist dies verboten. Daher taugen Vergleiche der offiziellen Fabrikpreise wenig, um die Medikamentenkosten der Schweizer Kassen mit denjenigen des Auslands zu vergleichen. Dessen ungeachtet ziehen das BAG und die Pharmaindustrie weiterhin die Fabrikpreise heran und folgern daraus, die Medikamentenkosten der Grundversicherung seien mit jenen im Ausland vergleichbar. Auf Nachfrage räumt das BAG ein: «Wir können nicht beurteilen, ob es grössere Differenzen zwischen unserem Preisvergleich und den Kassenpreisen gibt.»
212 statt 32.50 Franken
Nehmen wir das Beispiel der meistverkauften Packung Sortis, die hundert Tabletten à 20 Milligramm enthält. Nach der Rechnung des BAG und der Pharmaindustrie ist der Fabrikpreis dieses Cholesterinsenkers in der Schweiz 15 Prozent günstiger als in Deutschland. Doch die Wirklichkeit für die Krankenversicherer sieht komplett anders aus: Die Schweizer Kassen und damit die Prämienzahler müssen für die genannte Packung sechseinhalb mal so viel zahlen wie die deutschen, nämlich 212.20 statt 32.50 Franken.
Zu diesem riesigen Preisunterschied für die Kassen will sich Thomas Cueni von der Interpharma nicht äussern: Vergleiche darüber, wie viel die Medikamente die Kassen kosten, «bestehen unseres Wissens nicht». Umso mehr insistiert er, dass die Fabrikpreise von Sortis in der Schweiz nicht bloss 15 Prozent günstiger seien als in Deutschland, sondern noch günstiger. Denn bei anderen Packungen und Dosierungen von Sortis stehe die Schweiz noch besser da.
Preisüberwacher hat gerechnet
Dieser Einwand beeinflusst jedoch den horrenden Preisunterschied für die Kassen nur unbedeutend. Der Fachspezialist des Preisüberwachers, Josef Hunkeler, hat für den «Tages-Anzeiger» ausgerechnet, wie viel höhere Preise die Schweizer Kassen zahlen, wenn man sämtliche Packungen und Dosierungen von Sortis nach ihren Umsätzen gewichtet. Resultat: Die Schweizer Kassen zahlen fast sechsmal so viel. Der Vergleich beruht auf dem gleichen Wechselkurs von 1.36, den das BAG und die Interpharma für ihre Vergleiche zurzeit benutzen.
Cholesterin-Senker gehören zu den umsatzstärksten Medikamenten. 2010 haben die Krankenkassen für Sortis insgesamt 155 Millionen Franken ausgegeben (ohne Spitäler). Das lässt sich aufgrund der Helsana-Umsätze hochrechnen. Müssten die Kassen nur den deutschen Preis zahlen, könnten sie nach Berechnungen der Preisüberwachung jährlich 128 Millionen Franken sparen.
25-mal billiger
Für die gewaltigen Mehrkosten zulasten der Schweizer Prämienzahler gibt es ausser der schiefen Preisfestsetzung auf Basis der Fabrik-Listenpreise noch einen zweiten Grund: Die deutschen Kassen zahlen für Medikamente mit gleicher Wirkung und gleichem Nutzen gleich viel – ob ein Patent abgelaufen ist oder nicht.
Das Patent von Sortis läuft in der Schweiz erst am 1. Juni 2012 aus. Doch zum Cholesterin-Senker Zocor, der in der Wirkung mit Sortis vergleichbar ist, gibt es zum Beispiel das Nachahmerprodukt Simvastatin. Dieses kostet die Schweizer Kassen 80 Franken, statt 212 Franken für Sortis. Auch diese 80 Franken sind ein stolzer Preis: Holländische Kassen konnten für die gleiche Menge Simvastatin einen Preis von weniger als drei Franken aushandeln, also ein Fünfundzwanzigstel des Kassenpreises in der Schweiz. Den hohen Preis von Sortis im Vergleich zu andern Cholesterinsenkern rechtfertigt Herstellerin Pfizer damit, dass Sortis für die Patienten therapeutische Vorteile habe. Doch der Deutsche Gemeinsame Bundesausschuss, in dem Ärzteschaft, Spitäler und Krankenkassen vertreten sind, kam zum Schluss, dass Sortis keinen grösseren Nutzen bringt als andere Cholesterin-Senker. Ein Rekurs von Pfizer beim Sozialgericht hatte keinen Erfolg: Es gebe «keine Studien in der gebotenen Qualität», um irgendeinen Vorteil von Sortis zu belegen, urteilten die Richter im Februar. Seither vergüten deutsche Kassen nur noch ein Sechstel des Preises, den Schweizer Kassen zahlen müssen.
Pharma hat das letzte Wort
Eigentlich sollte dies auch Folgen für die Schweiz haben. Denn gemäss Krankenversicherungsgesetz müssen Medikamente «wirtschaftlich» sein, um von den Kassen bezahlt zu werden. Das Bundesgericht hat die Wirtschaftlichkeit definiert: Unter mehreren zweckmässigen Behandlungsalternativen sei «bei vergleichbarem medizinischen Nutzen die kostengünstigste Variante» zu zahlen.
Doch das BAG, das die Kassenpreise bestimmt, setzt sich über diese höchstrichterlichen Urteile hinweg und macht keinen Nutzenvergleich zwischen günstigen und teuren Cholesterinsenkern: «Selbst wenn das BAG Sortis als gleich wirksam beurteilen würde wie Simvastatin und andere, so bedeutet dies nicht einen gleichen Preis», erklärt BAG-Sprecherin Mona Neidhart. Originalpräparate dürften teurer sein, selbst wenn sie nicht besser sind als Nachahmerprodukte. So sähen es Verordnungen und die «übliche Praxis» des BAG vor. Die Bundesgerichtsurteile seien für das BAG irrelevant, weil sie jeweils Einzelfälle betroffen hätten. Bloss: Das Bundesgericht prüft die korrekte Anwendung der Gesetze fast immer anhand von Einzelfällen. Gegen die Rechtsauslegung des BAG können sich die Krankenkassen nicht wehren, denn weder sie noch Konsumentenorganisationen dürfen Entscheide des BAG auf Basis der Verordnungen anfechten. Ein Beschwerderecht hat der Gesetzgeber ausschliesslich den Pharmafirmen vorbehalten.
* Urs P. Gasche ist als Vertreter der Konsumenten und Patienten Mitglied der Eidgenössischen Arzneimittelkommission. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 05.06.2011, 21:06 Uhr
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232 Kommentare
prüfen wir doch mal die Verbindungen des BAG (sprich die relevaten Mitarbeiter) mit der Pharmalobby - erstaunliche Abgründe tun sich da auf. Das BAG weiss genau wie und warum es solche unvernünftigen Vergleiche macht.
Man muss dem BAG die Entscheidungen per sofort entziehen.
Antworten
Das ist doch nichts Neues. Unser Gesundheitssystem verkommt doch analog zur Finanzindustrie immer mehr zu einer Bereicherungsmaschine für Pharma-, Spital- und Krankenkassenmanger. Dazu kommt, dass die zu tiefst unsoziale Finanzierung der Krankenkassen mittels Kopfprämien der Mittelstand übermässig geschröpft und die hohen Einkommen geschont werden. Dies mit dem Segen von Mitte / Rechts und dem BAG Antworten
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