Schweiz
Schweizer Armee blitzt vor Europäischem Gerichtshof ab
Von Daniel Foppa. Aktualisiert am 19.11.2009
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Schweizer Armee: Finden Sie es richtig, dass Dienstuntaugliche Militärpflichtersatz zahlen müssen?
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Der Anwalt von Sven Glor pflegte von einem Kampf «David gegen Goliath» zu sprechen. Hier der heute 31-jährige Buschauffeur aus Dällikon ZH, dort die Schweizer Eidgenossenschaft. Der an Diabetes leidende Glor wollte Militärdienst oder Zivilschutz leisten, durfte aber nicht. Deswegen musste er pro Jahr rund 1000 Franken Ersatzabgabe bezahlen - zu Unrecht, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nun abschliessend festgehalten hat.
Der Bund ist überrascht
«Es überrascht mich, dass die grosse Kammer des Gerichtshofs nicht auf unser Wiedererwägungsgesuch eingetreten ist», sagt Frank Schürmann vom Bundesamt für Justiz. Denn das Urteil sei von grosser Tragweite. Tatsächlich könnte es für zahlreiche junge Schweizer Folgen haben. Immer mehr Personen zahlen Ersatzabgabe. 2004 waren 133 000 Männer ersatzpflichtig, 2007 bereits 155 000. Sie sind weder militär- noch zivilschutztauglich, gelten aber nicht als «erheblich» behindert (ihr Invaliditätsgrad liegt unter 40 Prozent). Bis zum 30. Altersjahr müssen sie jährlich 3 Prozent ihres Einkommens als Ersatzabgabe hergeben. Bund und Kantone erhalten so pro Jahr gut 140 Millionen Franken.
Was bedeutet das Urteil nun für Teilinvalide, die Ersatzabgabe bezahlen müssen? «Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus dem Verteidigungs-, Justiz- und Finanzdepartement erarbeitet seit dem Juni Lösungsvorschläge», sagt Kurt Rieder, Leiter der Sektion Wehrpflichtersatzabgabe im Finanzdepartement. Er betont, dass das Urteil nicht rückwirkend gelte. Bestehende Entscheide werden nicht revidiert. «Jeder hatte das Recht, gegen seinen Untauglichkeitsentscheid Beschwerde einzureichen. Wer dies nicht tat, hat ihn akzeptiert», sagt Rieder.
In den nächsten Tagen wird er die kantonalen Wehrpflichtersatz-Behörden über das Urteil und über eventuelle Sofortmassnahmen informieren. Anschliessend können Ersatzdienstpflichtige dort weitere Infos einholen.
Das Urteil könnte zu einer Art Wiedereinführung des 1991 abgeschafften Hilfsdienstes (HD) in der Armee führen. Armeesprecher Christian Burri wehrt sich jedoch gegen den Ausdruck «Hilfsdienst», der vor allem an den «HD-Soldat Läppli» erinnere und negativ vorbelastet sei. Bereits heute würden Personen, die erfolgreich gegen einen Untauglichkeitsentscheid rekurriert haben, in den Bereichen Ausbildung und Support für Büroarbeiten eingesetzt. «Das sind zum Teil Spezialisten, die ihre beruflichen Fähigkeiten in der Armee anwenden», sagt Burri.
Pro Jahr gehen etwa 200 Rekurse gegen Untauglichkeitsentscheide ein. Burri rechnet nicht damit, dass diese Zahl nach dem Strassburger Urteil sprunghaft ansteigen wird.
Genugtuung bei Vater und Sohn
Wie genau das Urteil umgesetzt wird, ist noch offen. Laut Kurt Rieder werden derzeit verschiedenste Optionen geprüft. Eine Radikallösung wäre die Abschaffung der Ersatzabgabe. «Das wäre ein politischer Entscheid, denn die Wehrpflichtersatzabgabe ist in der Verfassung und im Gesetz verankert», sagt Rieder. Er erwartet, dass Parlamentarier das Thema in der am Montag beginnenden Wintersession aufgreifen werden. Gleichzeitig dürfte das Urteil die Diskussion um den Einfluss fremder Richter anheizen.
Sven Glor hat derweil Anrecht auf 5500 Franken Prozessentschädigung. Zudem wird sein Anwalt Flurin von Planta verlangen, dass seinem Mandanten die bezahlte Ersatzabgabe zurückerstattet wird. Laut von Planta ist es «theoretisch möglich», dass der Staat auch in Fällen, die ähnlich wie der von Glor liegen, zur Rückzahlung der Ersatzabgabe verpflichtet werden kann.
Vater Hans Glor betont, es sei ihnen nie um das Geld gegangen: «Wir wollten Gerechtigkeit.» Acht Jahre haben er und sein Sohn dafür gekämpft. Nun erfülle ihn vor allem etwas mit Genugtuung: «Auch als einfacher Bürger kommt man zu seinem Recht. Man muss nur genügend Ausdauer haben.»
(Tages-Anzeiger)
Erstellt: 19.11.2009, 11:32 Uhr






