Schweiz
Schweinegrippe: Zivilschutz wird aufgeboten
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Infobox
Système : PC, PS2, Xbox, Xbox 360, GC
Développeur : Ubisoft
Age requis : 18+
Geplant ist, dass sie die Zentren einrichten, Patienten betreuen und Impfdatenblätter ausfüllen. Wie viele Zivilschützer ihren Dienst im Zeichen der Schweinegrippe leisten müssen, kann zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht beziffert werden. Denn noch ist unklar, in welchem Ausmass die Bevölkerung geimpft werden soll - und somit auch, wie viele Impfzentren eingerichtet werden müssen.
In vielen Kantonen sind die Zivilschützer zur Sicherheit aber schon fest eingeplant. So zum Beispiel im Kanton Aargau, wo der Kanton bis zu 540 Zivilschützer aufbieten wird, um dem medizinischen Personal in den maximal 34 Impfzentren die Arbeit zu erleichtern.
Leute in Empfang nehmen
Auch im Kanton Bern sollen die Impfwilligen von Zivilschützern betreut werden. Auf drei medizinische Fachleute, welche die Spritzen setzen, kommen dort vier Zivilschützer. Sie sollen die Leute in Empfang nehmen, beim Ausfüllen des Impfdatenblattes helfen und die Daten anschliessend an den Bund übermitteln.
Angesichts der Verunsicherung sei es aber auch wichtig, sich nach dem Befinden der Leute zu erkundigen und Fragen zu beantworten, sagte Andreas Gäumann, Fachbereichsleiter beim Berner Amt für Bevölkerungsschutz, auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA.
Auch im Kanton Zug werden die Zivilschützer für allfällige Impfaktionen antreten müssen. Dort stehen nebst der Patientenbetreuung insbesondere auch das Einrichten und Putzen der Zentren auf dem Programm. Der Kanton Zürich entscheidet in knapp zwei Wochen darüber, ob und wie Zivilschützer zum Einsatz kommen sollen.
Zivilschützer müssen geimpft sein
Voraussetzung in allen von der SDA angefragten Kantonen ist, dass sich die Zivilschützer vor dem Einsatz impfen lassen. Die Kantone können sie dazu allerdings nicht zwingen. Ein Impf-Zwang kann in der Schweiz nur vom Bundesrat angeordnet werden - im absoluten Notfall.
«In den Berner Impfzentren werden nur geimpfte Zivilschützer beschäftigt», stellt Gäumann klar. Alles andere sei unverantwortlich. «Wer sich weigert, muss dann eben den Dienst verschieben.» (sam/sda/)
Erstellt: 06.08.2009, 09:08 Uhr
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