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Schwarzfahrer? Oder nur Graufahrer? SBB gehen vors Bundesgericht

Aktualisiert am 24.04.2009 25 Kommentare

Das Bundesamt für Verkehr BAV wies die Bahn an, 1.-Klass-Passagiere mit einem gültigen 2.-Klass-Ticket nicht gleich zu büssen wie Schwarzfahrer. Jetzt fechten die SBB das in Lausanne an.

Die SBB will sich vom Bundesamt für Verkehr (BAV) nicht vorschreiben lassen, wie sie mit Schwarzfahrern umzugehen hat. Sie reicht beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen einen BAV-Entscheid von Mitte März ein.

Der Zwist geht auf einen Vorfall von Mitte Januar zurück: Bei einer Billettkontrolle in einem Regionalzug mit Selbstkontrolle traf der Kontrolleur auf einen Mann, der mit einem 2.-Klass-Billett in der 1. Klasse reiste.

Der Passagier musste den Selbstkontrollzuschlag von 80 Franken bezahlen, den die SBB auch bei Schwarzfahrern einfordert. Das wollte der fehlbare Zugfahrer nicht akzeptieren.

BAV gab ihm Recht

Ein Passagier mit einem Ticket in der falschen Klasse müsse anders behandelt werden wie ein Schwarzfahrer, monierte er. Das BAV gab ihm Recht und verlangte von der SBB, den Zuschlag in einem solchen Fall individuell festzulegen.

Dieser Forderung will die SBB aber nicht entsprechen und reicht eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein, wie sie am Freitag mitteilte. Der Selbstkontrollzuschlag von 80 Franken sei eine einfache, für die Kunden transparente Regelung und habe sich in der Praxis bewährt.

Die Bundesbahnen stützen sich in ihrer Beschwerde «auf die langjährige Praxissprechung der Gericht», wie es im Communiqué weiter heisst. Diese hätten wiederholt festgestellt, dass sich eine Differenzierung der Zuschläge aus technischen und praktischen Gründen nicht rechtfertigen lasse.

SBB nimmt Zuschläge dennoch unter die Lupe

Beim Widerstand der SBB geht es vorab um die individuelle Festlegung des Zuschlages. Ob eine Abstufung desselbigen nach verschiedenen Kategorien möglich wäre, prüft die SBB zusammen mit dem für Tarife zuständigen Verband öffentlicher Verkehr (VöV) parallel zum rechtlichen Verfahren.

Vorerst bleibt allerdings alles beim Alten: Wer ohne gültiges Billett in einem Zug mit Selbstkontrolle unterwegs ist, zahlt 80 Franken Busse. (oku/ap)

Erstellt: 24.04.2009, 13:43 Uhr

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25 Kommentare

Tom Kuhn

24.04.2009, 11:49 Uhr
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Anerkennt die SBB die geltenden Gesetze? Angeblich darf bei überfüllten Zügen, Passagiere nicht im Gang oder aufs WC der ersten Klasse gehen. Weiss die SBB eigentlich, dass ohne 2.Klasse die erste Klasse nie finanzierbar wäre? Busse bzw. Schadensersatz muss gerechtfertigt werden. Einfach willkürlich Busse erteilen, darf die SBB nicht. Nur ein Gericht darf bestimmen, wieviel Schaden bezahlt muss. Antworten


Kurt Gsell

24.04.2009, 12:20 Uhr
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Dann müsste man den Tarif ja auch nach Länge der Strecke abstufen. Bezahlt jemand mit einem Halbtaxabo nach Ansicht der BAV nur die halbe Busse? Antworten



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