SVP-Initiative verletzt laut Kommission Verfassung
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Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK) stellt sich hinter diesen indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats zur Ausschaffungsinitiative. Wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten, verletzt die SVP-Initiative in den Augen der Kommission Bestimmungen der Bundesverfassung und widerspricht dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Mit 10 zu 1 Stimmen beantragt deshalb die die ständerätliche SPK ihrem Rat, das SVP-Volksbegehren abzulehnen.
Die Initiative der SVP «für die Ausschaffung krimineller Ausländer» verlangt, dass Ausländerinnen und Ausländer ausgewiesen werden müssen, wenn sie wegen bestimmter Straftaten verurteilt worden sind oder missbräuchliche Leistungen der Sozialversicherungen oder Sozialhilfe bezogen haben.
Wann eine Ausweisung erfolgen darf
Aus Sicht des Bundesrats und auch der SPK ist dies eine willkürliche Auflistung, die in ihrer Wirkung gegen die Verfassung verstösst. Eine deutliche Kommissionsmehrheit ist aber gleichzeitig der Meinung, dass die Schraube gegenüber straffälligen Ausländern angezogen werden soll.
So stimmte die SPK dem bundesrätlichen Entwurf zu einer Änderung des Ausländergesetzes mit 7 gegen 3 Stimmen bei einer Enthaltung zu. Konkret sollen Ausländerinnen und Ausländer ausgewiesen werden müssen, wenn sie zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt wurden oder ein Delikt begangen haben, auf das eine Mindeststrafe von einem Jahr steht. (cpm/sda)
Erstellt: 13.11.2009, 13:16 Uhr
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