Rücktritt im Falle einer Verurteiltung

Der Bieler SP-Nationalrat Ricardo Lumengo muss wegen des Vorwurfs der Wahlfälschung vor Gericht.

Nur beim Wahlzettelausfüllen geholfen oder Wahlfälschung betrieben? Ricardo Lumengo.

Nur beim Wahlzettelausfüllen geholfen oder Wahlfälschung betrieben? Ricardo Lumengo.
Bild: Keystone

Sollte der Bieler SP-Nationalrat Ricardo Lumengo vor Gericht wegen Wahlfälschung verurteilt werden, will er zurücktreten. Er bestreite die Anschuldigung der Wahlfälschung und erwarte das Gerichtsurteil mit Zuversicht, teilte Lumengo am Dienstag mit. Er habe lediglich Personen, die mit dem Wahlprozedere überfordert waren, helfen wollen. Dabei sei er ungeschickt vorgegangen. Er sei froh, wenn bald Klarheit herrsche.

Der gebürtige Angolaner Ricardo Lumengo war 2007 als erster Schwarzer in die Grosse Kammer gewählt worden. Bei der Auszählung der Stimmen waren 47 Wahlzettel sichergestellt worden, welche mutmasslich alle von der gleichen Person handschriftlich ausgefüllt worden waren und alle zu Gunsten von Lumengo lauteten, wie das Untersuchungsrichteramt I Berner Jura-Seeland am Dienstag mitteilte.

Die Bundesanwaltschaft hat daraufhin Ermittlungen wegen Verdachts des Stimmenfangs geleitet. Dabei wurden zusätzlich 44 Wahlzettel der Wahlen in den Berner Grossrat 2006 sichergestellt, welche ebenfalls auf den Namen Lumengo lauteten und wahrscheinlich ebenfalls von einer einzigen Person ausgefüllt worden waren.

Kein Verfahren wegen Nationalratswahlen

Im Januar vergangenen Jahres delegierte die Bundesanwaltschaft das Strafverfahren gegen den SP-Politiker den Strafverfolgungsbehörden des Kantons Bern. Die durchgeführte Untersuchung hat nun den Verdacht erhärtet, dass alle sichergestellten 44 Wahlzettel der Grossratswahlen von Lumengo selbst handschriftlich ausgefüllt worden waren. Aus diesem Grund wurde beschlossen, das Strafverfahren zur Beurteilung an das Einzelgericht des Gerichtskreises II Biel-Nidau zu überweisen. Der Prozesstermin steht noch nicht fest.

Nicht konkretisiert hat sich dagegen der Anfangsverdacht im Zusammenhang mit den Nationalratswahlen 2007. Dieser Teil des Strafverfahrens wurde wegen ungenügender Belastungstatsachen aufgehoben.

Vorwürfe von sich gewiesen

Gegen die Veröffentlichung des Resultats der Voruntersuchung wurde Beschwerde eingereicht. Die Anklagekammer des Obergerichts des Kantons Bern hat diese am vergangenen 23. Februar als unbegründet abgewiesen. (cpm/ddp/)

Erstellt: 09.03.2010, 14:11 Uhr

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