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SBB sollen ihren Bussenkatalog ändern

Aktualisiert am 03.01.2010

Nach dem Graufahrer-Urteil muss sich die Bahn bis Mitte Januar Gedanken machen. Das verlangt das Bundesamt für Verkehr – und setzt die SBB diskret unter Druck.

Was soll man tun mit Leuten, die zwar ein Billet gelöst haben, aber das falsche?: Kontrolleur der SBB.

Was soll man tun mit Leuten, die zwar ein Billet gelöst haben, aber das falsche?: Kontrolleur der SBB.
Bild: Keystone

Der Bund setzt der Bahn nach dem Graufahrer-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ein Ultimatum, wie die «Sonntagszeitung» berichtet. Max Friedli, Direktor des Bundesamts für Verkehr (BAV), fordert in einem Brief SBB-Chef Andreas Meyer auf, «bis Mitte Januar» darzulegen, wie sie ihre Bussenpraxis bei Graufahrern anpassen werden.

Das BAV erinnert dabei die SBB diskret daran, dass es das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts innert 30 Tagen ans Bundesgericht weiterziehen könnte: «Ob das BAV bzw. das Verkehrsdepartement das Urteil weiterzieht, ist u.?a. davon abhängig, was für Konsequenzen die SBB aus dem Urteil ziehen», schreibt Friedli. Mit anderen Worten: Die SBB sollen handeln.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte letzten Monat entschieden, dass die SBB von Fahrgästen, die mit einem 2.-Klass-Billet in der 1. Klasse sitzen, die gleiche Busse verlangen dürfen wie von Schwarzfahrern. Das Bundesamt für Verkehr hatte gegenüber diesen so genannten Graufahrern nur einen reduzierten Zuschlag verhängen wollen.

(oku)

Erstellt: 03.01.2010, 08:07 Uhr

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