Richter rüffelt Kommissar SVP

Aktualisiert am 17.03.2010

Ein Strafrechtler hält es für eine «gefährliche Entwicklung», dass die SVP im Internet nach Einbrechern fahndet. Die Partei rechtfertigt ihre Idee.

Am Pranger: Die öffentliche Präsentation von Verbrechen kennt man seit dem Mittelalter – England um 1800.

Am Pranger: Die öffentliche Präsentation von Verbrechen kennt man seit dem Mittelalter – England um 1800.
Bild: Keystone

Schurkenjagd: Die Webseite der SVP Zürich.

Schurkenjagd: Die Webseite der SVP Zürich.

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Die Zürcher SVP ist auf Verbrecherjagd. Sie stellte die Filme eines versuchten Einbruchs auf ein Goldschmiedgeschäft ins Internet und fragte: «Erkennen Sie diese jungen Männer?» Einer der Täter ist in Nahaufnahme zu sehen. Sachdienliche Hinweise seien an die Notrufnummer 117 oder an jede andere Polizeidienststelle zu richten.

Kommissar SVP erlaubte sich damit etwas, was für die Polizei tabu ist. Diese darf aus Rücksicht auf verfassungsmässige Persönlichkeitsrechte nur Täterfotos veröffentlichen, wenn es um ein schweres Verbrechen geht: Raubüberfälle, schwere Körperverletzung, Mord. Im Februar suchte die Kantonspolizei erstmals mithilfe des Internets nach einem Hooligan. Zulässig war das nur, weil der 23-Jährige mit seiner Petarde nach Ansicht des Staatsanwalts auch Leben gefährdete.

«Schutz von Eigentum»

Die SVP schert das wenig. Mithilfe des Internet-Prangers will sie auch weniger schwere Delikte rasch aufklären. «Der Schutz des Eigentums ist von derart eminenter Bedeutung, dass die Bestrafung von Einbrechern, Dieben und Räubern keinen Aufschub erträgt», rechtfertigt Kantonsrat Claudio Zanetti seine Aktion. Auch der betroffene Goldschmied Andreas Schneebeli sagt: «Ich verstehe nicht, dass erst ein Mensch halbtot geschlagen werden muss, bis die Polizei Täterfotos ins Netz stellt.»

Ganz anderer Meinung ist der St. Galler Kantonsrichter Niklaus Oberholzer: «Wenn jetzt selbsternannte Strafverfolger mithilfe des Internets nach Dieben und Einbrechern suchen, ist das eine gefährliche Entwicklung.» Nur schon, weil der Schuss nach hinten losgehen könne, wenn Private die Polizeiarbeit stören: Werde gegen eine ganze Bande ermittelt, sei es kontraproduktiv, wenn zwei Handlanger zu früh auffliegen.

«Vor zwei Jahren unvorstellbar»

Ab 2011 beginnt in Zürich eine neue Ära in der Internetfahndung. Mit dem neuen nationalen Strafprozessrecht gelten die gleichen Spielregeln wie in den Kantonen, die heute schon mit diesem Instrument viel weiter gehen. Vorreiter waren die Kantone Luzern, St. Gallen und Bern, die letztes Jahr gleich dutzendfach Bilder von Hooligans ins Netz stellten. Mit Erfolg: Die Polizei konnte so einen Grossteil der Randalierer dingfest machen. Nur einen Tag dauerte es nach der Veröffentlichung eines Überwachungsvideos, bis die Thurgauer Untersuchungsbehörde im Mai 2009 drei jugendliche Kreuzlinger Schläger verhaftete. Erlaubt ist der Internet-Pranger aber auch weiterhin nur, wenn drei Bedingungen erfüllt sind: 1. Es muss sich um ein schweres Delikt handeln. 2. Mildere Mittel müssen erfolglos ausgeschöpft sein. 3. Die Fahndungsbilder dürfen nur so zahlreich und so lange wie nötig im Netz abrufbar sein.

Das Wettrüsten der Kantone bei der Internetfahndung beobachtet Niklaus Oberholzer mit Sorge. «Noch vor zwei Jahren war das für mich unvorstellbar.» Die Strafverfolgung überschritten eine heikle Grenze, wenn sie reihenweise Hooligans ins Netz stellten. «Der Pranger im Mittelalter war‹heilig› dagegen.» Damals dauerte die Bestrafung nur sieben, acht Stunden, und ausserhalb der Stadt bekam das niemand mit. Im Internet werde dagegen ein Bild oder Video global zugänglich gemacht - und bleibe für immer verfügbar. Das Gefährliche sei, dass es vom subjektiven Empfinden jedes Einzelnen abhänge, wer an den Pranger gehört und wer nicht. «Jeder fühlt sich im Recht, denjenigen zu belangen, der ihm nicht in den Kram passt.»

Erstellt: 17.03.2010, 07:34 Uhr

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