Pseudo-Jurist kämpft gegen die IV
Von Dominik Feusi. Aktualisiert am 08.03.2013 41 Kommentare
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Der Kosovare A. ist ein typischer Fall, wie ihn der selbst ernannte Rechtsvertreter Ernest Osmani aus Horgen (ZH) vor das Bundesverwaltungsgericht bringt: A. ist 1952 geboren, verheiratet und lebt in Kosovo. Er hat bis 1981 in der Schweiz als Hilfsarbeiter gearbeitet. 25 Jahre später reicht er bei der Invalidenversicherung (IV) einen Antrag auf Leistungen ein. Das ist möglich, weil der Schutz der Invalidenversicherung auch dann nicht erlischt, wenn keine Beiträge mehr bezahlt werden.
Die IV-Stelle für Versicherte im Ausland in Genf führt nach Eingang des Gesuchs ein ordentliches Verfahren durch. Im Fall von A. werden sechs Berichte von Ärzten oder Kliniken bearbeitet. A. macht geltend, er habe Herzbeschwerden und leide an einer Depression. Im Jahr 2000 wurde A. in einem Spital wegen Asthma behandelt, 2007 wegen Herzbeschwerden. Die Ärzte, die ihn in Kosovo behandeln, schreiben ihn sowohl in seiner angestammten Tätigkeit als auch für einen neuen, körperlich leichteren Beruf vollständig arbeitsunfähig.
«Invaliditätsfremde Gründe»
Die IV sieht das anders. Der regionale ärztliche Dienst der IV-Stelle attestiert A. die Herzkrankheit und weitere Beeinträchtigungen. Zwar sieht auch sie eine volle Arbeitsunfähigkeit in seinem angestammten Beruf als Hilfsarbeiter, seit A. 2007 wegen Herzbeschwerden im Spital gewesen war. A. sei nicht mehr in der Lage, schwere Arbeiten zu verrichten. Zu leichteren Tätigkeiten sei er aber durchaus fähig und nur zu 25 Prozent eingeschränkt. Die ebenfalls geltend gemachten psychischen Leiden seien gut behandelbar und hätten deshalb keinen Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit. Mit dem nachträglichen Beizug psychischer Beschwerden wird oft versucht, auch eine leichte Arbeit als unmöglich darzustellen.
Das Bundesverwaltungsgericht stützt diese Feststellungen der Schweizer IV-Ärzte. Das Gericht hält zudem fest, dass die Argumente von A. «sich im Wesentlichen auf invaliditätsfremde Gründe wie Alter, Wohnort oder Angebot auf dem Arbeitsmarkt beziehen». Faktisch hat A. versucht, mit Hinweis auf sein Alter von 54 Jahren und die schwierige wirtschaftliche Situation in Kosovo eine IV-Rente zu erhalten.
Der errechnete Invaliditätsgrad wegen der Herzprobleme reicht nicht für eine Rente. Das Gericht, bestehend aus drei Richtern und einem Gerichtsschreiber, lehnt deshalb die Beschwerde von A. ab. Das Verfahren kostet ihn 400 Franken und den Steuerzahler rund 10 000. Ernest Osmani erhält vom Gericht keine Parteientschädigung.
Mangelnde juristische Kenntnisse
Von den 47 Fällen Osmanis, die in der Entscheiddatenbank einsehbar sind, geht die Hälfte ähnlich aus. Dem Steuerzahler entstehen so Kosten von fast einer halben Million Franken. Das Gericht bestätigt fast immer die Qualität der medizinischen Abklärungen der IV-Stelle. Wenn Osmani einen ganzen oder Teilerfolg erzielt, dann wegen unvollständiger ärztlicher Beurteilung in der Schweiz.
Osmanis mangelnde juristische Kenntnisse zeigen sich nicht nur in der Vielzahl abgelehnter Beschwerden, sondern auch in falschen Adressen beim Zustellen der Beschwerden: Statt ans Bundesgericht wurden sie an die AHV/IV-Rekurskommission gesandt. Die BaZ wollte Osmani zu seiner Tätigkeit befragen und wissen, ob er von den Klienten bezahlt wird. Er verzichtete gestern auf eine Stellungnahme.
Aufgelöste Firma
Osmani ist seit 2008 Aussendienstmitarbeiter bei einer grossen Schweizer Versicherung. Vorher hatte er eine eigene Firma, die «Memos Osmani» in Zürich. Gemäss Handelsregister
bot diese Rechtsberatung und Übersetzungen an, vermittelte Versicherungen, Krankenkassen und Privatkredite und handelte mit Waren aller Art. Mit in der Firma tätig war
die Deutsche Kirsten Barth. Sie hat eine Ausbildung als Paralegal der Zürcher Fachhochschule. Auch sie ist keine Juristin. In der Vorgängerfirma «Memos Naim Osmani» bot Barth auch noch einen «Wellness-Shop» und «Bodywork» an. Am 20. Januar 2011 wurde die Firma aufgelöst. Der Grund ist nicht ersichtlich. Osmani und Barth arbeiten auch heute noch zusammen. (Basler Zeitung)
Erstellt: 08.03.2013, 12:43 Uhr
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41 Kommentare
Das sind genau diese Vorkommnisse, die über Jahrzehnte dem CH IV-Bezüger das Leben schwer machen. Wundert man sich dann, dass es Ressentiments gegen gewisse Bevölkerungsgruppen gibt? Die gibt es nur dann, wenn der Rest der Gesellschaft den Eindruck hat, unser System werde unterjocht! Mit unserer selbstgerechten Sorglosigkeit legen wir heute den Grundstein für den offen ausgetragenen Rassismus. Antworten
Wie meistens wenn es um die Schlacht der goldenen Gans Schweiz geht. Direktimporte von Problemen aus dem Ausland. Wacht endlich auf ihr albernen Schweizer und lasst euch das nicht mehr gefallen. Protestiert gegen jene Politiker, die solches zulassen, die Schweiz und ihre Institutionen zu unterwandern und die produktive Mittelschicht zu zerstören. Antworten
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