Politiker betrieb IV-Missbrauch

Der slowakische Politiker Jozef Rydlo bezog zu Unrecht eine IV-Rente in der Schweiz: Dieses Urteil fällte das Bundesgericht.

Prominent: Dank kritischer BZ-Recherchen wurde Rydlo in der Slowakei zum Medienthema.

Prominent: Dank kritischer BZ-Recherchen wurde Rydlo in der Slowakei zum Medienthema.
Bild: screen

Der Fall ist aussergewöhnlich: Ein vom Volk ins nationale Parlament der Slowakei gewählter Politiker ist gleichzeitig Bezüger einer vollen IV-Rente in der Schweiz. Der schweizerisch-slowakische Doppelbürger Jozef Rydlo, 62, sah darin kein Problem. Seit 2006 ist er in Bratislava gut entlöhnter Parlamentarier, reiste aber trotzdem regelmässig in die Schweiz zu seinem Arzt – und um hier seine IV-Rente abzuholen, die er wegen diverser neurologischer und psychischer Probleme seit 1990 bezieht. Jetzt ist damit definitiv Schluss, wie das Bundesgericht in seinem Entscheid vom 2.Dezember 2009 festhält.

Dank BZ-Recherchen

Aufmerksam auf Jozef Rydlo wurde man in der Schweiz im Herbst 2007 – dank Recherchen dieser Zeitung. Die Schweizer Journalistin Irena Brezna, selber gebürtige Slowakin, beleuchtete Rydlos politischen und beruflichen Werdegang. Auf diesen Text reagierte das Bundesamt für Sozialversicherung, indem es ein Revisionsverfahren gegen ihn anordnete. Ende 2007 fror das Bundesamt dann Rydlos Invalidenrente ein, wenige Monate später verfügte es die definitive Einstellung der Zahlungen an Rydlo.

Gegen diese Massnahmen wehrte sich der slowakische Politiker, der der rechtsgerichteten Partei SNS angehört, mit einem Rekurs beim Bundesverwaltungsgericht, der aber im Februar 2009 in allen Punkten abgewiesen wurde. Darauf zog Rydlo das Urteil an die höchste Instanz weiter. Aber auch das Bundesgericht sieht keine rechtliche Grundlage für Rydlos IV-Bezüge.

RĂĽckwirkend ab 2006

Die Richter halten in der kürzlich veröffentlichten Urteilsbegründung fest, Rydlo verdiene mit seinem Parlamentariermandat umgerechnet etwa 5000 Franken monatlich, weit mehr als der landesübliche Durchschnittslohn beträgt. Rydlo hatte geltend gemacht, sein Parlamentarierentgelt sei kein Lohn, sondern bloss eine unregelmässige Entschädigung.

Die Richter aberkennen damit Rydlos IV-Berechtigung rückwirkend ab 1.Juli 2006, als er ins Parlament gewählt wurde. Beträge, die er seit diesem Datum bezogen hat, muss er rückerstatten. Offen ist, was der richterliche Entscheid in der Schweiz für Rydlos politische Zukunft bedeutet: Im kommenden Juni sind in der Slowakei Wahlen. Dass Rydlo, der auch auf der schweizerischen Botschaft in Bratislava verkehrte, in der Schweiz missbräuchlich IV bezog, bringt ihm in der Slowakei jetzt zwar Schlagzeilen. Aber keine, die dem Wahlkampf dienlich sind.

(Berner Zeitung)

Erstellt: 15.01.2010, 17:21 Uhr



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