Pflegebedürftige Heimbewohner werden entlastet
Von Brigitte Walser. Aktualisiert am 11.08.2010 1 Kommentar
Bis zu 150 Franken zahlt ein Heimbewohner heute an seine tägliche Pflege. Hinzu kommen Hotelleriekosten, sodass ein Heimtag einen Bewohner bis zu 300 Franken kosten kann. Das ändert sich ab nächstem Jahr. Ab 2011 kostet die Pflege selbst in der neu gültigen höchsten Pflegestufe 12 noch höchstens Fr.21.60 pro Tag. So steht es im Bundesgesetz über die Pflegefinanzierung, das im Januar in Kraft tritt.
Heimbewohner mit intensiver Pflege werden damit finanziell stark entlastet. Belastet wird dafür die öffentliche Hand. Der Kanton Bern rechnet mit jährlichen Mehrkosten von 80 Millionen Franken.
Gemäss dem neuen Gesetz werden die Pflegekosten im Heim von zwei auf drei Parteien aufgeteilt. Derzeit zahlt die Krankenkasse etwas mehr als die Hälfte an die Pflegekosten, den Rest muss der Bewohner übernehmen, sofern er nicht Anrecht auf Ergänzungsleistungen hat. Heute bezahlen im Kanton Bern 5500 Bewohner oder knapp 40 Prozent alle Heimkosten selbst, rund 60 Prozent haben Anspruch auf Ergänzungsleistungen.
Künftig beteiligt sich die öffentliche Hand an den Pflegekosten, auch wenn keine Ergänzungsleistungen anfallen. Die Beträge sind fix aufgeteilt: Der Heimbewohner zahlt höchstens Fr.21.60, Krankenkasse und öffentliche Hand bestreiten den Rest. Bei der Hotellerie allerdings ändert sich nichts, sie wird weiterhin vom Bewohner selbst oder durch Ergänzungsleistungen bezahlt.
Beitrag an Baukosten
Zu der teilweise grossen Entlastung bei den Pflegekosten kommt auf die Bewohner der bisher durch Kanton und Gemeinden subventionierten Heime eine neue Belastung hinzu. Ab 2011 beteiligt sich die öffentliche Hand nicht mehr an den Infrastrukturkosten der Heime und stellt damit die 154 bisher subventionierten und 170 privat finanzierten Heime im Kanton auf die gleiche Stufe. Im Gegenzug dürfen Pflegeheime künftig von den Bewohnern 35 Franken pro Tag für Infrastrukturkosten verlangen. Diese Regelung entlastet die Gemeinden und den Kanton längerfristig um jährlich rund 12 Millionen Franken, wie Stefan Leutwyler, stellvertretender Vorsteher des Alters- und Behindertenamts des Kantons Bern, ausführt.
Alles in allem wird der Heimaufenthalt für Bewohner ab heutiger Pflegestufe 4 nächstes Jahr billiger. Für Bewohner der Pflegestufe 3 wird die Änderung kostenneutral sein, für Bewohner, die entweder keine oder nur wenig Pflege benötigen und deshalb in die Pflegestufen 0,1 oder 2 eingeteilt sind, ist die neue Regelung wegen des zusätzlichen Infrastrukturbeitrags teurer. Rund 4500 oder 35 Prozent aller Heimbewohner sind in die Pflegestufen 0 bis 2 eingeteilt.
Be- und Entlastung
Gemäss Stefan Leutwyler vom Alters- und Behindertenamt ist diese finanzielle Entlastung bei schwerer und die finanzielle Belastung bei leichter Pflegebedürftigkeit gewollt: Für Personen, die nur leicht pflegebedürftig sind, soll das Wohnen zu Hause mit Unterstützung der Spitex attraktiver sein als der Umzug ins Pflegeheim. «Wer schwer pflegebedürftig ist und deshalb zwingend in einem Heim betreut werden muss, soll jedoch finanziell entlastet werden», so Leutwyler.
Wie bis anhin hätten all jene, die sich Hotellerie- und Pflegekosten nicht leisten können, Anrecht auf Ergänzungsleistungen.
Für die Pflegeheime soll die Umstellung kostenneutral erfolgen. Einige Heime hätten anhand der provisorischen Tarife bereits Berechnungen angestellt, sagt Peter Keller, Geschäftsleiter des Verbands Berner Pflege- und Betreuungszentren. Bisher seien ihm keine grösseren Schwierigkeiten gemeldet worden. Jürg Blatti, Direktor Infrastruktur der Alterszentren Domicil, bestätigt, dass man sich bei den Verhandlungen grösstenteils einig geworden sei. Über die tatsächlichen Auswirkungen auf die Pflegeheime könne man aber erst Aussagen machen, wenn alle Tarife definitiv seien. (Berner Zeitung)
Erstellt: 11.08.2010, 07:56 Uhr
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