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Parteien kritisieren Zusatz im US-Steuerabkommen

Aktualisiert am 20.09.2011 11 Kommentare

Der Ständerat berät morgen über eine Ergänzung im Steuerabkommen mit den USA. Gruppenanfragen über Konten von US-Bürgern sollen künftig offiziell erlaubt sein. Von linker und rechter Seite regt sich Widerstand.

Fordert eine Präzisierung des Zusatzes: FDP-Präsident Fulvio Pelli. (Archivbild)

Fordert eine Präzisierung des Zusatzes: FDP-Präsident Fulvio Pelli. (Archivbild)
Bild: Keystone

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Der Bundesrat will explizit festhalten, dass die USA auf Basis des neuen Doppelbesteuerungsabkommens Gruppenanfragen über Konten von US-Bürgern einreichen können. Das Parlament soll einem entsprechenden Zusatzbericht zustimmen.

Gruppenanfragen waren im Prinzip bereits auf Basis des alten Abkommens möglich. Dies war zwar nicht ausdrücklich so festgehalten, aber aufgrund der Gerichtspraxis möglich. Diese Praxis soll nun auch für das neue Abkommen gelten.

Weil das neue Abkommen nicht nur Steuerbetrug, sondern auch Steuerhinterziehung erfasst und weil für die Identifikation ein Name nicht mehr zwingend ist, sind potenziell mehr Personen betroffen. Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates entscheidet am Mittwochmorgen vor Beginn der Ratssitzung, ob sie dem Ständerat den Zusatzbericht zur Annahme empfiehlt.

Linke will dieselben Regeln für alle Staaten

Die SP will nur zustimmen, wenn die Schweiz Gruppenanfragen zur allgemeinen Praxis gegenüber allen Staaten erhebt, wie SP-Präsident Christian Levrat am Wochenende angekündigt hatte. Dasselbe Vorgehen hat nun auch die Fraktion der Grünen beschlossen.

Für die Grünen komme ein Ja zum Zusatzbericht des Bundesrates nur in Frage, wenn gleichzeitig die Ausarbeitung eines Rahmengesetzes beschlossen werde, teilte die Fraktion am Dienstag mit. Nur so könne gewährleistet werden, dass die Schweiz künftig Steuerbetrug und Steuerhinterziehung bekämpfe.

Die Grünen wollen in der Kommission einen entsprechenden Antrag stellen. Der Zusatzbericht des Bundesrates gehe zwar in die richtige Richtung, indem er das Bankgeheimnis auf dem zwischenstaatlichen Weg weiter aufweiche. Die Rechtsgleichheit sei jedoch nicht gesichert, schreiben die Grünen.

Rechte gegen Aufweichung des Bankgeheimnisses

Die FDP und die SVP hatten bereits vergangene Woche Widerstand angemeldet, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen: Sie lehnen die Ergänzung des Doppelbesteuerungsabkommens ab, weil sie darin eine weitere Aufweichung des Bankgeheimnisses sehen. Am Dienstag doppelten sie nach: Die SVP teilte mit, sie werde den Zusatzbericht an den Bundesrat zurückweisen, denn dieser öffne Tür und Tor für «Fischzüge» (fishing expeditions).

Die FDP-Fraktion beschloss ebenfalls, den Zusatzbericht an den Bundesrat zurückzuweisen. Sie verlangt Zusatzinformationen: Sofern die vorgeschlagene Interpretationsklausel Teil einer Strategie zur Erledigung der Probleme von Schweizer Banken in den USA darstelle, solle der Bundesrat dem Parlament diese Strategie erklären.

Ausserdem verlangt die FDP, dass der Bundesrat erläutert, wie «Fischzüge» verhindert werden können und was unter «Verhaltensmustern» zu verstehen ist. Dies müsse im Bericht präzisiert werden, damit die Gerichte die Bestimmungen anwenden könnten, sagte Parteipräsident Fulvio Pelli.

Für die CVP-EVP-glp-Fraktion sind noch zu viele Fragen offen. Deshalb will sie einen Antrag auf Verschiebung der Behandlung des Dossiers unterstützen. Dies würde der Kommission und dem Rat ermöglichen, die offenen Fragen umfassend zu klären, heisst es in einer Mitteilung.

Umschreibung des Verhaltensmusters

Gemäss dem Zusatzbericht des Bundesrates soll festgehalten werden, dass die Schweiz auch Amtshilfegesuche behandeln wird, die auf einem bestimmten «Verhaltensmuster» basieren. Duch das Verhaltensmuster würden mehrere Personen gleichzeitig eruiert - etwa über einen bestimmten Kundenberater, der durch Beihilfe zu Steuerhinterziehung aufgefallen ist.

Anfragen ins Blaue - sogenannte «Fischzüge» - sind aus Sicht des Bundesrates weiterhin ausgeschlossen, da die US-Behörde unter anderem eine detaillierte Umschreibung des Verhaltensmusters liefern müsste. Sie müsste beispielsweise darlegen, wie ein Kunde vorgegangen ist, um die US-Steuergesetzgebung zu umgehen, etwa mit besonderen Anlageprodukten. Zudem müsste ein aktives schuldhaftes Verhalten der Bank glaubhaft gemacht werden.

Ist das Parlament nicht damit einverstanden, die Amtshilferegeln so zu interpretieren, könnte ein angestrebter Deal mit den USA zu hängigen Verfahren gegen zehn Schweizer Banken scheitern: Die USA haben gemäss dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen Bereitschaft signalisiert, unter bestimmten Voraussetzungen auf Verhandlungen einzusteigen.

Damit könnte allenfalls ein Schlusstrich unter die Sünden der Banken in der Vergangenheit gezogen werden - unter Einhaltung der bestehenden Rechtsgrundlagen.

(wid/sda)

Erstellt: 20.09.2011, 22:05 Uhr

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11 Kommentare

Maria Halder

20.09.2011, 22:37 Uhr
Melden 18 Empfehlung

Wie waere es, wenn sich die Schweiz auf Gegenseitigkeit beruft? Schliesslich wirbt die USA auf offiziellen Websites mit ihrem Bankgeheimnis fuer auslaendische Investitionen in Delaware. Die USA sagen dabei explizit, dass damit Steuern im Herkunftsland umgangen werden koennen. Antworten


Silvia Bopp

21.09.2011, 06:38 Uhr
Melden 12 Empfehlung

Gut wird dieses Thema noch vor den Wahlen auf den Tisch gebracht. So kann man nun messen, welche Partei wieder eine Wendung macht und diesen unsäglichen Amis nachgibt. EWS ist für mich unglaubwürdig und nicht mehr wählbar. Sie gibt die Werte der Schweiz preis. Ich bedaure es zutiefst, dass in diesem Fall nicht die ungeliebteste Partei der Schweiz die Federführung inne hat. Antworten




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