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Panikgeschenke machen Kinder zu Hausbesitzern

Von Iwan Städler. Aktualisiert am 25.11.2011 261 Kommentare

Die Erbschaftssteuer-Initiative beschert nicht nur den Notariaten Mehrarbeit, sondern auch den Vormundschaftsbehörden. Viele Reiche wollen ihre Villen im Eiltempo den minderjährigen Kindern vermachen.

Panik bei den Reichen, Arbeit für die Notariate: Das Eigenheim an seine Kinder zu überschreiben, ist nicht ganz einfach.

Panik bei den Reichen, Arbeit für die Notariate: Das Eigenheim an seine Kinder zu überschreiben, ist nicht ganz einfach.
Bild: Keystone

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Geht es um Steuern, können Reiche schnell nervös werden. Das lässt sich in diesen Wochen besonders eindrücklich beobachten: Seit der «Tages-Anzeiger» Anfang Oktober über erste Panikgeschenke aufgrund der Erbschaftssteuer-Initiative berichtete, werden die Notariate regelrecht überrannt. Landauf, landab verschreiben Gutbetuchte im Eilverfahren ganze Villen.

Dies, obwohl die Initianten immer noch Unterschriften sammeln und keineswegs sicher ist, ob die Erbschaftssteuer-Initiative vom Volk dereinst angenommen wird. Angst macht den Vermögenden die Rückwirkungsklausel im Initiativtext. Sie verlangt, dass nicht nur Erbschaften über zwei Million Franken mit 20 Prozent besteuert werden, sondern auch grosse Schenkungen und Erbvorbezüge ab dem 1. Januar 2012.

«Es gibt auch Danaergeschenke»

Um dieser Klausel zu entgehen, wollen viele Reiche ihre Häuser noch vor Ende Jahr den Kindern vermachen – selbst wenn diese noch minderjährig sind. Das geht allerdings nicht so einfach und schon gar nicht ohne Vormundschaftsbehörde. Ansonsten würden die Eltern gleich auf beiden Seiten des Vertrags unterschreiben: einmal als Schenker und ein zweites Mal als rechtliche Vertreter ihrer beschenkten minderjährigen Kinder. Wer sein Haus an unter 18-jährige verschreiben will, muss daher das Interesse der Kinder durch die Vormundschaftsbehörde vertreten lassen.

Aber was kann ein Kind gegen ein geschenktes Haus haben? «Es gibt eben auch Danaergeschenke», sagt Yvo Biderbost, Leiter Rechtsdienst bei der Vormundschaftsbehörde der Stadt Zürich. So kann zum Beispiel ein Haus sanierungsbedürftig oder stark mit Hypotheken belehnt sein. «Man muss ein Geschenk auch verkraften können», sagt Biderbost.

Tägliche mehrere Anfragen

Ein besonderes Augenmerk richten die Behörden ferner auf die Unterhaltskosten, für die ein Kind in der Regel nicht aufkommen kann. Die Schenkungen werden daher meist mit einem Nutzniessungsvorbehalt verbunden. Damit sichern sich die Eltern das Recht, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt weiterhin im Haus wohnen zu dürfen, und übernehmen im Gegenzug die Unterhaltskosten.

Im Normalfall machen solche Konstruktionen wenig Sinn. «Vor der Diskussion um die Erbschaftssteuerinitiative hatten wir in diesem Jahr keinen einzigen solchen Fall», sagt Manfred Harnisch, Leiter der Vormundschaftsbehörde in den Gemeinden Küsnacht, Zollikon und Erlenbach. Vor einigen Wochen jedoch habe ein «grosser Run» eingesetzt. Seither haben Harnischs Leute etwa 15 solche Verträge behandelt. Und nochmals so viele stehen noch an.

Auch in der Stadt Zürich ist Mehrarbeit angesagt. «Wir haben täglich mehrere Anfragen – auch von Treuhändern und Banken», sagt Biderbost. Etwas weniger ausgeprägt scheint die Nervosität der Mehrfachmillionäre im Kanton Bern zu sein. Aber auch in der Bundeshauptstadt und in deren Reichenvorort Muri haben Verschreibungen an Minderjährige deutlich zugenommen. «Diese Panik wegen einer Initiative, für die noch immer Unterschriften gesammelt werden, ist verrückt», sagt Niklaus Freivogel vom Stadtberner Amt für Erwachsenen- und Kinderschutz. Früher habe es solche Hausgeschenke an Minderjährige äusserst selten gegeben. Mit gutem Grund. Denn das Vorgehen ist nicht risikolos, wie Yvo Biderbost ausführt. Darauf mache man alle Interessenten aufmerksam. Ist das Haus nämlich einmal ans Kind verschenkt, kann es nicht mehr zurückgefordert werden. Auch nicht, wenn das Kind drogensüchtig wird, ein uneheliches Kind zeugt, an einer Überdosis stirbt und damit das Haus an den Enkel geht, um hier einen besonders drastischen Fall zu konstruieren.

Anderes zurückstellen

Das Abwägen solcher Risiken gegen eine allfällige Steuerersparnis ist Sache der Schenkenden, nicht der Vormundschaftsbehörden. Heikler wird es für Letztere, wenn sie nicht als Vertretung von beschenkten Kindern, sondern von dementen Schenkenden agieren. Dann also, wenn erwachsene Kinder ihre nicht mehr zurechnungsfähigen Eltern ermuntern, ihnen das Haus zu schenken, um so allenfalls Erbschaftssteuern zu sparen. Sowohl in Zürich und Küsnacht als auch in Bern und Muri ist je mindestens ein solcher Fall bekannt. In der Regel winken die Behörden in derartigen Situationen aber eher ab.

Während die Notariate die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit zum Teil erreicht haben, können die Vormundschaftsämter die panikbedingten Schenkungen – zumindest im Moment – noch bewältigen. «Wir müssen aber anderes zurückstellen », sagt Yvo Biderbost. Die Kosten für die Umtriebe tragen grösstenteils die Schenkenden, wobei die Gebühren in den meisten Fällen nur knapp kostendeckend sind. Dafür, merkt Harnisch neckisch an, zahlten sich die Hausverschreibungen bei den Notariaten aus.

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 24.11.2011, 20:25 Uhr

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261 Kommentare

Armin Müller

25.11.2011, 09:03 Uhr
Melden 111 Empfehlung

Diese Panik wäre nicht nötig wenn bei der Initiative ehrlich vorgegangen worden wäre. Die "Rückwärtsklausel" ist ein einmaliger Verstoss gegen Rechtsstaatlichkeit und die Glaubwürdigkeit einer Staatsverfassung. Worauf sollen sich Bürger noch verlassen können, wenn einmal zugelassen wird, dass Verfassungsänderungen auch rückwirkend in Kraft kommen können. Deshalb: DIESE INITIATIVE WUCHTIG ABLEHNEN! Antworten


Peter Siffert

25.11.2011, 10:44 Uhr
Melden 92 Empfehlung

1. Die meisten Reichen hatten nie einen Lohnausweis. Ein Beamter mit Familie und netto 100'000/Jahr kommt nicht auf 2 Mio... Und als Steuerberater kann ich ihnen KRASSE Geschichten erzählen, wie selbst halbreiche Unternehmer Tricksen, bis sie kaum mehr Steuern bezahlen und dennoch sehr viel verdienen. 2. Die Aussage, dass diese neue Steuer bereits versteuertes Geld versteuert, ist daher OFT FALSCH Antworten




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