Noch bringt die Steueramnestie nicht das grosse Geld
Von Iwan Städler. Aktualisiert am 14.01.2010 4 Kommentare
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Nicht nur in Italien, auch in der Schweiz gilt neuerdings eine Steueramnestie: Seit Anfang Jahr können Eidgenossen ihre Steuersünden straffrei beichten. Dennoch gab die italienische Amnestie bislang mehr zu diskutieren als die eigene. Dies obwohl die letzte Schweizer Amnestie 40 Jahre zurückliegt.
Man kann denn auch nicht behaupten, die Steuerbeamten seien in den letzten Wochen von reuigen Hinterziehern überrannt worden. Sie trafen am 4. Januar weder Warteschlangen noch Briefberge vor ihren Büros an. Bislang sind im Kanton Zürich rund 30 Selbstanzeigen eingegangen – darunter zwei von Unternehmen. Weitere 20 Personen haben sich erkundigt, wie sie bei der Legalisierung ihres Schwarzgelds vorgehen müssen.
Noch kein reuiger Berner
Wie viel Geld bereits weissgewaschen wurde, kann die Zürcher Finanzdirektion nicht sagen. Sicher ist aber: Grosse Summen hat die Amnestie bisher nicht zu Tage gefördert. Ähnlich sieht es in den Kantonen Aargau, St. Gallen und Luzern aus, wo sich je etwa ein Dutzend Personen selbst angezeigt haben. Die Steuerverwaltung des Kantons Bern teilt sogar mit, ihr sei noch kein einziger Fall einer Selbstanzeige bekannt.
Das liegt auch an der Informationspolitik der Behörden. Diese haben bislang nur verhalten auf die Amnestie aufmerksam gemacht. Anders als beim Kampf gegen Schwarzarbeit, den der Bund mit einer gross angelegten Kampagne führte, unternimmt er jetzt, wo es um die Legalisierung von Schwarzgeld geht, nichts. Auch die Kantone überbieten sich nicht mit Informationen. In Zürich ist man laut Roger Keller von der Finanzdirektion der Ansicht, die Kommunikation von Bundesvorlagen obliege dem Bund. Das Zürcher Steueramt schliesse aber nicht aus, doch noch ein Merkblatt zu entwerfen, falls es immer wieder mit denselben Fragen konfrontiert werde.
Nur eine Mini-Amnestie
In anderen Kantonen wie St. Gallen und Aargau gibt es solche Unterlagen. Und fast alle Kantone haben an Veranstaltungen Steuerberater und Treuhänder informiert. Offensiv angepriesen hat die Amnestie aber nur der Kanton Jura. Er ging sogar so weit, dass er hinterzogene Vermögen von unter 51'000 Franken als Bagatellfälle bezeichnete, für die er nicht mal Nachsteuern kassiere. Dafür haben die Jurassier inzwischen prompt einen Rüffel aus Bundesbern erhalten.
National- und Ständerat haben sich nämlich gegen eine weitgehende Amnestie entschieden und lediglich eine Minireform beschlossen. Offiziell nennt der Bund sie auch nicht «Amnestie», sondern «straflose Selbstanzeige». Dabei wird Bürgern, die ihr Schwarzgeld legalisieren, zwar die Busse erlassen. Im Gegensatz zur Amnestie von 1969 müssen sie aber eine Nachsteuer entrichten.
Keine Schätzung vom Bund
Die Kantone erwarten dennoch, dass die Zahl der Selbstanzeigen mit der Einreichung der Steuererklärungen deutlich steigen wird. Auch die zunehmende Berichterstattung der Medien, die bisher der Amnestie wenig Beachtung schenkten, dürfte das ihre beitragen.
Mit markanten Mehreinnahmen rechnen die meisten Kantone aber nicht. Zwar kamen 1969 nicht deklarierte Vermögen im Umfang von 11,5 Milliarden Franken zum Vorschein. Jene Amnestie lässt sich aber, wie erwähnt, nicht mit der aktuellen vergleichen. Der Bund verzichtet daher auf eine Schätzung, wie Thomas Brückner von der Eidgenössischen Steuerverwaltung erklärt. Es lägen ja auch keine verlässlichen Daten vor, wie hohe Einkommens- und Vermögenswerte in der Schweiz hinterzogen würden. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 14.01.2010, 06:28 Uhr
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4 Kommentare
Die grossen Fische haben ihre Einkommen, Vermögen, Wohn- und Geschäftssitze heute bereits so strukturiert, dass im Verhältnis (fast) keine Steuern anfallen... - Der "Edel-Knecht" mit einem Lohnausweis kann eh nicht hinterziehen. - Bei ihm geht der Steuervogt gar noch eigennützig von fiktiven Verhältnissen aus z.B. bei den z.T. realitätsfremden, lächerlich kleinen gewährten Abzügen von Kosten. Antworten
Nur 30 Steuersünder haben sich gemeldet? Sind die Reichen etwa so ehrlich und haben keine Steuern hinterzogen, oder greift im Inland das Bankgeheimnis. Wozu dann also diese Steueramnestie. Der Normalbürger hat ja keine Möglichkeit dieses "Geheimnis" zu nützen, es ist ja alles versteuert. Antworten
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