Neue Wende bei der Bonisteuer
Von Bernhard Kislig. Aktualisiert am 14.12.2010 1 Kommentar
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Komplexes Geschäft
Der Ständerat begann gestern mit der Beratung des indirekten Gegenvorschlags zur Abzocker-Initiative des Schaffhauser Unternehmers Thomas Minder. Aufgrund der verschiedenen Varianten, welche das Parlament und seine vorberatenden Kommissionen in den vergangenen Monaten diskutiert haben, ist das ohnehin schon komplexe Geschäft noch komplizierter geworden. Im Ständerat wurden deshalb am Montag nicht nur zwei Papiere mit den Gesetzesänderungen ausgehändigt, sondern zusätzlich noch eine Synopse, welche die verschiedenen Varianten direkt miteinander vergleicht und den Parlamentariern so hilft, den Überblick zu wahren.
Nach langem Gezerre nimmt das Parlament jetzt einen neuen Anlauf: Gesetzliche Hürden sollen dafür sorgen, dass es den Unternehmen schwerer fällt, ihren Topmanagern Boni in einer Höhe auszuschütten, die für Normalverdiener nicht mehr nachvollziehbar sind. Es liegt ein neuer Vorschlag des Bundesrats auf dem Tisch, über den die kleine Kammer am Dienstag als Erstrat entscheidet. Diese sogenannte Kombilösung, die mehrere politische Forderungen zu einer neuen Vorlage zusammenschweisst, sieht Folgendes vor:
Hohe Vergütungen: Der Bundesrat definiert sehr hohe Vergütungen als jenen Teil, der drei Millionen Franken übersteigt. Die Bonisteuer soll nur diesen Teil erfassen.
Bonisteuer: Sehr hohe Vergütungen werden wie eine Gewinnbeteiligung behandelt. Das Unternehmen kann sie also nicht mehr wie heute als Lohnaufwand abziehen, sondern muss sie stattdessen als Gewinn versteuern. Auch der Empfänger muss auf dieser Vergütung Steuern zahlen – hier gilt sie als Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit und ist AHV-pflichtig.
Gegenvorschlag: Die Bonisteuer wird in den indirekten Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative integriert. Das ist eine neue Wende, nachdem die vorberatenden Kommissionen die Bonisteuer zuvor explizit als separate Vorlage ins Parlament bringen wollten.
Geltungsbereich: Sie gilt für alle Aktiengesellschaften. Noch nicht berücksichtigt sind in der Bundesratsvorlage Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften.
Transparenz: Die einzelnen Vergütungen an die Mitglieder der Geschäftsleitung müssen offengelegt werden.
Aktionärsrechte: Die Generalversammlung soll in jedem Fall über sehr hohe Vergütungen entscheiden – auch wenn kein Jahresverlust und keine Kapitalunterdeckung vorliegen.
Die politisch umstrittene Bonisteuer betrifft nur wenige Personen: 2007 haben in der Schweiz 383 Arbeitnehmende mehr als drei Millionen Franken erhalten. Von ihrer Lohnsumme von insgesamt 2,346 Milliarden Franken müssten mit der Bonisteuer immerhin 1,197 Milliarden zusätzlich versteuert werden.
Indirekter Gegenvorschlag
Diese Gesetzesvorlage soll als indirekter Gegenvorschlag der Abzocker-Initiative von Thomas Minder gegenübergestellt werden. Die Initiative des streitbaren Schaffhauser Unternehmers zielt darauf ab, die Aktionärsrechte zu stärken. Er will unter anderem durchsetzen, dass Aktionäre über Vergütungen der Geschäftsleitung entscheiden. Das verlangt die jetzige Vorlage des Bundesrats nicht. Doch in einzelnen Punkten geht der indirekte Gegenvorschlag sogar weiter als die Initiative: So soll er für alle Aktiengesellschaften gelten und nicht nur für börsenkotierte. Auch eine Bonisteuer sieht Minders Volksbegehren nicht vor.
Ständerat Konrad Graber (CVP, LU) rechnet trotzdem fest damit, dass die Bonisteuer heute im Ständerat mit wenigen Detailänderungen eine Mehrheit findet. Ob dies auch in der grossen Kammer der Fall sein wird, ist allerdings noch fraglich. Hier werden Stimmen von Mittepolitikern wie beispielsweise FDP-Nationalrat Kurt Fluri (SO) massgeblich sein. Er lehnt eine Bonisteuer mit einer fixen Betragsgrenze jedoch entschieden ab: «Drei Millionen mögen für Grossunternehmen angemessen sein – für kleinere Firmen ist dieser Betrag viel zu hoch.» Und selbst ein knappes Ja zum Gegenvorschlag wäre eine schlechte Ausgangslage, gibt er zu bedenken. Denn so würden im Abstimmungskampf auch grosse Parteien gegen diese Vorlage antreten. (Berner Zeitung)
Erstellt: 14.12.2010, 09:13 Uhr
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1 Kommentar
Endlich!! Diesen Vorschlag, dass Boni, oder Löhne, oder Bezüge welcher Art auch immer, über 3 Mio/Jahr als Gewinn versteuert werden müssen, habe ich schon oft publiziert. Allerdings war meine Grenze bei 1 Mio/Jahr. Man bedenke, dass diese Leute Angestellte sind, welche keine finanzwirksame Konsequenzen tragen. Unternehmer können und sollen ubegrenzt verdienen. Sie tragen auch das Risiko! Antworten
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