Schweiz
Mit den Amerikanern wird bereits neu verhandelt
Aktualisiert am 27.01.2010 19 Kommentare
«Die UBS hat schwere Fehler begangen»: Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf.
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UBS begrüsst Entscheid des Bundesrats
Die UBS begrüsst den Entscheid des Bundesrats, den Dialog mit den amerikanischen Behörden weiterzuführen. Dies schreibt die Grossbank in einer kurzen Stellungnahme vom Mittwoch. Zudem hält die UBS fest, dass «die neue Führung die Suche nach einer Lösung nach Kräften unterstützen wird» und sie wie bis anhin alle Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllen werde.
SVP will erst einmal abwarten
Die SVP will im Fall des umstrittenen Transfers von UBS-Daten an die USA nun erst einmal abwarten. Es sei richtig, dass der Bundesrat nach dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts von vergangener Woche nun zunächst Gespräche mit den US-Behörden führen wolle, sagte der Generalsekretär der Partei, Martin Baltisser. Es sei jedoch auch klar darzulegen, dass der Entscheid des Gerichts bindend sei. Bereits Anfang Woche hatte Baltisser davor gewarnt, vom Bundesverwaltungsgericht erkanntes Unrecht im Nachhinein «mit neuer Rechtssetzung zu Recht machen zu wollen». Er erteilte damit der von verschiedener Seite vorgeschlagenen Lösung eine Absage, die von den Verwaltungsrichtern monierten Mängel im Amtshilfe-Deal durch das Parlament beheben lassen zu wollen. In diesem Sinn würde die SVP den Vertrag mit den USA vom vergangenen August auch klar ablehnen, wenn er nachträglich ins Parlament gebracht würde. Noch offen lässt man bei der Partei hingegen, was im Fall eines überarbeiteten Vertrags zu tun wäre.
SP verlangt Einbezug des Parlaments
Die SP verlangt vom Bundesrat im Zusammenhang mit der Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA den Einbezug des Parlaments. Sie gehe davon aus, dass nach der Fortführung des Dialogs mit den US-Behörden die Herausgabe der Daten mit einem Staatsvertrag legitimiert werden müsse, hält die Partei in einer Stellungnahme vom Mittwoch fest. Der Bundesrat könne ein solches Abkommen aber nicht in Eigenregie beschliessen. Zumindest das Parlament müsse rückwirkend die rechtliche Grundlage schaffen, damit Amtshilfe generell auch bei Steuerhinterziehung geleistet werde. Ihre Zustimmung zu einem solchen Abkommen knüpft die SP allerdings an Bedingungen. Dazu gehört, dass eine Bank keine Boni ausschütten darf, solange sie mit Geldern der öffentlichen Hand gestützt wird. Zudem verlangt die SP eine Verschärfung der Eigenkapitalvorschriften und eine Sondersteuer für Bankschulden, die nicht mit dem Eigenkapital belegt sind. Auch die Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) halten die Sozialdemokraten weiterhin für notwendig.
CVP drängt auf Lösung im Fall UBS
Für die CVP ist im Fall der umstrittenen Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA in erster Linie wichtig, dass es zu einer Lösung kommt. Die CVP habe die Rettung der UBS schon immer als zentral für die Schweizer Volkswirtschaft angeschaut, sagte Parteisprecherin Marianne Binder und fügte an: «Wir würden den Staatsvertrag gerne auf eine saubere Grundlage stellen.» Dass dies durch das Parlament geschehe, bezeichnete Binder als eine mögliche Lösung. Die CVP stelle sich aber gegen jegliche politischen Spiele, die auf dem Buckel der UBS ausgetragen würden. Letztlich gehe es schliesslich um die Volkswirtschaft der Schweiz.
Grüne sehen UBS in der Verantwortung
Die Grünen verlangen von der UBS, dass sie im Streit mit den USA selbst Verantwortung übernimmt. Der Bund müsse aufhören, für den Schaden aufzukommen, den die UBS-Manager angerichtet hätten, schreibt die Partei in einer Stellungnahme vom Mittwoch und bekräftigt erneut die Forderung nach einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK). Es brauche eine PUK, um eine vertiefte Untersuchung durchzuführen zu den Umständen der Rettungsaktion sowie zur Rolle des Bundesrats, der Finanzmarktaufsicht FINMA und der Nationalbank. Zudem erachten es die Grünen als nötig, dass die Aufhebung der Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und -betrug im Fall einer Amtshilfevereinbarung gesetzlich verankert wird.
14.40 Uhr: Die Pressekonferenz ist beendet.
Zusammenfassung
Der Bundesrat setzt nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen die Amtshilfe im Fall UBS (UBSN 12.93 -1.22%) auf Verhandlungen mit den USA. Allenfalls wird er das Amtshilfeabkommen zudem noch vors Parlament bringen. Notrecht kommt für den Bundesrat ebenso wenig in Frage, wie die UBS sich selbst zu überlassen.
Es sei die beste Absicht des Bundesrats gewesen, den Fall UBS auf korrekter rechtsstaatlicher Basis zu erledigen, erklärte Justizministerin Widmer-Schlumpf am Mittwoch vor den Medien in Bern. Und die Regierung sei auch nach wie vor überzeugt, dass ihr mit dem Amtshilfeabkommen mit den USA ein für die ganze Wirtschaft wichtiger Kompromiss gelungen sei. Die Justizministerin verwies dabei auch auf die vorab sorgfältigen Abklärungen der Rechtslage durch interne und externe Experten. Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, das Amtshilfe in Steuerhinterziehungsfällen aufgrund dieser Vereinbarung mit den USA als nicht rechtmässig taxierte, sei jetzt allerdings selbstverständlich umzusetzen.
Die Landesregierung will nun auf dem Weg, den das Abkommen vorgibt, weiterfahren. Der Bundesrat sei überzeugt, dass der nach wie vor drohende Rechts- und Souveränitätskonflikt mit den USA und all seinen nachteiligen Folgen nur durch die Umsetzung des Abkommens vom vergangenen August beigelegt werden könne, sagte Widmer-Schlumpf. Deshalb will der Bundesrat nun möglichst rasch die Gespräche mit den US-Vertretern fortsetzen, um mit ihnen Optionen zu diskutieren. Zudem will er Details über das Resultat der Teilamnestie mit freiwilligen Selbstanzeigen einholen, über die die USA schon bis Ende Jahr hätten informieren sollen. Das Abkommen sieht nämlich vor, dass das Zivilverfahren gegen die UBS fallen gelassen wird, wenn die US-Behörden 10'000 Dossiers von Kunden der Grossbank erhalten haben.
Der Bundesrat hoffe, in den Gesprächen «eine gewisse Übereinstimmung» zu finden, sagte Widmer-Schlumpf. Die Reaktionen der USA seien bisher sehr gemässigt und zurückhaltend ausgefallen. Allenfalls wird der Bundesrat ein modifiziertes Abkommen dann noch vors Parlament bringen. Damit könnte das Abkommen auf die Stufe eines Doppelbesteuerungsabkommens gehoben werden, und den Vorbehalten des Bundesstrafgerichts wäre genüge getan. Ob gegen das Abkommen allenfalls noch das Referendum ergriffen werden kann, muss das Parlament entscheiden. «Ich bin überzeugt, dass wir zu einer Lösung kommen werden», sagte Widmer-Schlumpf.
Notrecht anzuwenden kommt für den Bundesrat laut der Justizministerin nicht in Frage. Solange es andere Möglichkeiten gebe, solle man diese nutzen. Auch die beispielsweise von Christoph Blocher favorisierte Variante, die UBS sich selber zu überlassen, wies Widmer-Schlumpf zurück. Es gehe nicht um ein Problem der UBS mit den USA und auch nicht um den Schutz der Banker, sondern um einen Rechtskonflikt und die Schweizer Wirtschaft.
Der Direktor des Bundesamts für Justiz, Michael Leupold, bekräftigte zudem, dass momentan keine Daten von UBS-Kunden an die USA herausgegeben werden. Auch nicht die Daten von jenen, die die Schlussverfügung der Steuerverwaltung nicht angefochten haben und deren Entscheide damit rechtskräftig sind. Allerdings gibt es sechs Ausnahmen. In diesen Fällen wurden die Daten mit Zustimmung der Betroffenen in einem vereinfachten Verfahren übermittelt. Bisher hat die Steuerverwaltung laut Widmer-Schlumpf 618 Schlussverfügungen eröffnet, weitere 450 sind versandbereit. Im Abkommen vom 19. August mit den USA war die Aushändigung von 4450 Kundendossiers in Aussicht gestellt worden.
14.36 Uhr: Man habe bisher sechs Kundendaten ausgeliefert. Dies aber mit schriftlicher Zusage der Betroffenen. Da sei alles völlig in Ordnung. Weitere Daten aber werde man vorläufig nicht auslieferen. Rund 1000 Amtshilfegesuche habe die Steuerverwaltung bereits bearbeitet. Da würde ein hervorragender Job gemacht, so Widmer-Schlumpf.
14.34 Uhr: Ob der Bundesrat Notrecht diskutiert habe, wird gefragt. Es sei überhaupt keine Frage des Notrechts, so Widmer-Schlumpf. Notrecht sei nur dann anzuwenden, wenn Not bestehe. Und kein anderer gesetzlicher Weg möglich sei. Dieser sei aber vorhanden.
14.31 Uhr: Einen Zeitplan könne sie noch nicht vorstellen. Aber wir müssen jetzt vorwärts machen, so Widmer-Schlumpf. Die neuen Verhandlungen mit den USA hätten bereits begonnen.
14.29 Uhr: Die USA hätten nicht heftig, sondern gemässigt reagiert. Man wolle zuerst gemeinsam die neue Situation nach dem Urteil prüfen und weiterschauen. Die Amerikaner hätten gewusst, das ein entsprechendes Urteil vom Bundesverwaltungsgericht kommen könnte. Und sei keine Überraschung gewesen. Jetzt werde die aktuelle Situation neu eingeschätzt.
14.25 Uhr: Die Fragerunde wird eröffnet. Widmer-Schlumpf sagt, man wolle jetzt von den USA Klarheit haben, welche Kundendossiers bis jetzt geklärt worden seien und wie der Stand sei. Da werde man jetzt darauf beharren. Man werde die Verhandlungen ab jetzt wieder vor Ort führen und nicht mit dem Telefon.
14.23 Uhr: Man habe mit den USA bereits 47'500 Kundendaten besprochen und abgewickelt. Es seien jetzt noch die erwähnten rund 4400 Dossiers offen. Sie fasst kurz zusammen: Man werde jetzt mit den USA verhandeln. Im Notfall gehe man mit Abkommen noch ins Parlament, um es sich als völkerrechtlichen Vertrag absegnen zu lassen. Dann könne das Bundesverwaltungsgericht nicht mehr mit einer Verständigungsvereinbarung argumentieren.
Zusammenfassung
Der Bundesrat will auch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen die Amtshilfe im Fall UBS die Gespräche mit den USA fortsetzen. Die Landesregierung sei überzeugt, dass der nach wie vor drohende Rechts- und Souveränitätskonflikt mit den USA und all seinen nachteiligen Folgen nur durch die Umsetzung des Abkommens vom vergangenen August beigelegt werden könne, gab das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) am Mittwoch bekannt. Gegebenenfalls will der Bundesrat in einem zweiten Schritt das Amtshilfeabkommen dem Parlament unterbreiten. Der Bundesrat geht davon aus, dass auf Grund des am vergangenen Freitag veröffentlichten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts die Amtshilfe nur in rund 250 Fällen zulässig ist. In dem Abkommen war die Aushändigung von 4.450 Kundendossiers in Aussicht genommen worden. In einem ersten Schritt will der Bundesrat nun den US-Behörden die Situation aus seiner Sicht erläutern. Dabei will er Handlungsoptionen erörtern und von den USA Details über das Resultat der Teilamnestie mit freiwilligen Selbstanzeigen einholen. In einem zweiten Schritt erwägt der Bundesrat, das UBS-Abkommen dem Parlament zur Genehmigung zu unterbreiten. Die Richter waren zum Schluss gekommen, dass das Abkommen keine ausreichende Rechtsgrundlage biete, um bei fortgesetzter, schwerer Steuerhinterziehung das Bankgeheimnis aufzuheben. Es handelte sich um den zweiten Rückschlag innerhalb von zwei Wochen für die Bemühungen von Bundesrat, Finanzmarktaufsicht und UBS, die Steueraffäre der Grossbank in den USA beizulegen. Mit Entscheid vom 5. Januar hatte das gleiche Gericht bereits die Herausgabe von 255 Kundendossiers an die US-Justiz am 18. Februar 2009 als widerrechtlich bezeichnet. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma, die die Herausgabe dieser Daten im Einvernehmen mit dem Bundesrat verfügt hatte, hat das Urteil inzwischen beim Bundesgericht angefochten.
14.20 Uhr: Widmer-Schlumpf sagt, dass sie nichts von den Ideen halte, die UBS jetzt ihrem Schicksal alleine zu überlassen. Es gehe um einen juristischen Streit zwischen zwei Länder und um die Stabilität des Finanzplatzes Schweiz. Die Bank habe schwere Fehler gemacht, zum Teil aber auch dafür gebüsst. Die Bank sei zwischen zwei Rechtssystemen in die Klemme geraten. Deshalb sei es auch sehr wichtig, dass der Bund sich um eine Lösung bemühe.
14.18 Uhr: Der Weg ins Parlament sei eine der letzten Möglichkeiten. Danach müsste auch das Bundesverwaltungsgericht akzeptieren, dass es sich beim Abkommen um einen völkerrechtlichen Vertrag handelt. Und nicht nur um eine Verständigungsvereinbarung.
14.16 Uhr: Man habe die Verhandlungen mit den USA bereits wieder aufgenommen. Man behalte sich aber noch vor, mit dem Vertrag mit den USA ins Parlament zu gehen. Für den Bundesrat sei das Abkommen ein völkerrechtlicher Vertrag. Für das Bundesverwaltungsgericht jedoch nur eine Verständigungsvereinbarung. Das sei der grosse Unterschied in der Betrachtensweise.
14.13 Uhr: Es sei ein Risiko, dass die USA das ursprüngliche Verfahren gegen die UBS wieder aufnehme, sagt die Bundesrätin. Dies sei zu vermeiden, das sei die Meinung des Bundesrates. Es sei auch zu vermeiden, dass es zu strafrechtlichen Massnahmen, zur Anklage gegen die Bank komme. Dieses Strafverfahren sei latent vorhanden und nur vorläufig auf Eis gelegt.
14.10 Uhr: Die Schweiz habe sich im Abkommen verpflichtet, dass die Steuerverwaltung rund 4400 Dossiers behandle und Schlussverfügungen spreche. Widmer-Schlumpf erläutert weitere Details aus dem Abkommen. Jetzt müsse man weiter mit den USA verhandeln. Es könne sein, dass es beim Abkommen zu Änderungen kommen könnte. Dies sei aber bereits in der Urversion eingeplant gewesen.
14.07 Uhr: Widmer-Schlumpf blickt zurück. Man habe mit dem Abkommen im vergangenen Sommer eine gute Lösung gefunden zu haben. Sie geht auf juristische Feinheiten ein, zu denen das Bundesverwaltungsgericht aber teilweise eine andere Meinung geäussert hat.
14.06 Uhr: Der Bundesrat habe heute den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts analysiert. Der Entscheid sei rechtskräftig. Der Bundesrat akzeptiere dies selbstverständlich. Werde jedoch ein Erläuterungsbegehren stellen, um gewisse Fragen zu klären.
14.04 Uhr: Ob zu den Uiguren etwas im Bundesrat besprochen wurde, wird gefragt. Nein, sagt Frau Widmer-Schlumpf. Hierzu habe man noch keine Antwort gefunden.
14.01 Uhr: Widmer Schlumpf trifft ein.
14 Uhr: Aus Bern wird gemeldet: Der Bundesrat will auch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen die Amtshilfe im Fall UBS die Gespräche mit den USA fortsetzen. Die Landesregierung sei überzeugt, dass der nach wie vor drohende Rechts- und Souveränitätskonflikt mit den USA und all seinen nachteiligen Folgen nur durch die Umsetzung des Abkommens vom vergangenen August beigelegt werden könne, gab das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) am Mittwoch bekannt.
Der Bundesrat will das Abkommen mit den USA «gegebenenfalls» dem Parlament vorlegen. In einem ersten Schritt will er jedoch Gespräche mit den USA führen und die Möglichkeiten erörtern. Von den USA fordert der Bundesrat die Offenlegung der Selbstanzeigen.
Die Medienkonferenz des Bundesrats zum weiteren Vorgehen nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum UBS-Abkommen mit den USA findet um 14 Uhr statt. Der Bundesrat wird durch Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf vertreten.
Die Vorgeschichte:
Im Konflikt um die Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA sieht das Bundesverwaltungsgericht den Ball beim Parlament. Es habe es in der Hand, die Steuerhinterziehung zu einem Delikt zu erklären. Finanzminister Merz erwägt, das Abkommen mit den USA dem Parlament vorzulegen.
Der Weg via Parlament sei eine der möglichen Massnahmen, erklärte Bundesrat Hans-Rudolf Merz am Samstag am Rande der FDP- Delegiertenversammlung in Bern. Konkreter wollte er sich nicht zu den Massnahmen äussern, bevor die Regierung am nächsten Mittwoch darüber beraten hat.
Es geht nun laut Merz darum, die tatsächliche Situation mit der rechtlichen Situation in Übereinstimmung zu bringen. Aus Sicht von Christoph Bandli, Präsident des Bundesverwaltungsgerichtes, hat es das das Parlament in der Hand, die Steuerhinterziehung zu einem Delikt zu erklären, was eine Datenherausgabe an die USA legitimiere.
«Mehr braucht es nicht zur Lösung des Konfliktes», sagte Bandli der «SonntagsZeitung» in einem Interview. Der Bundesrat sei einfach nicht das zuständige Organ, um die Steuerhinterziehung dem Steuerbetrug gleichzustellen und damit das Bankgeheimnis auszuhebeln.
Kein «Gaga-Vorschlag»
Bandli hielt der Landesregierung aber zugute, dass ihre Interpretation «Hand und Fuss» habe - «das war nicht einfach ein Gaga-Vorschlag». Im Gegensatz zur Datenherausgabe der Finanzmarktaufsicht (Finma), die klar illegal gewesen sei, handle es sich hier um eine juristisch heikle Frage, die man unterschiedlich beantworten könne, sagte Bandli.
Der Bundesrat und seine Juristen seien unter «immensem Druck» gestanden und hätten verzweifelt nach einer Lösung im US- Steuerstreit gesucht.
Auch Rechtsprofessoren, die den Bundesrat als Gutachter in seiner Meinung gestützt haben, sehen den Ball nun beim Parlament, so etwa Steuerrechtsprofessor René Matteotti.
Da der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes nicht anfechtbar sei, müsse nun der Gesetzgeber entscheiden, ob er der Auslegung des Bundesrates oder derjenigen des Gerichtes folgen wolle, sagte Matteotti der «NZZ am Sonntag».
Kritik an «widersprüchlichem» Urteil
Der Gutachter kritisierte aber das Bundesverwaltungsgericht heftig. Dessen Urteil sei «widersprüchlich» und überzeuge methodisch wenig. Das Gericht habe «das Problem nicht gesehen» und mit Theorien operiert, statt sich mit dem Abkommenstext auseinanderzusetzen.
Personelle Konsequenzen brauche es nach diesem Urteil aber nicht. «Das Gericht ist unabhängig und kann auch mal einen falschen Entscheid fällen. Dies gehört zu einer Demokratie», sagte Matteotti der «Zentralschweiz am Sonntag».
Die UBS-Affäre war am Wochenende auch Thema an der Delegiertenversammlung der SVP in Stans. Parteipräsident Toni Brunner schob die Verantwortung für das «Debakel» der «schwachen» und «inkompetenten» Regierung zu und forderte die drei Bundesräte Merz, Widmer-Schlumpf und Calmy-Rey zum Rücktritt auf. (sam)
Erstellt: 27.01.2010, 16:46 Uhr
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19 Kommentare
Ich frage mich, wie lange unser BR Zeit verschwenden kann mit der UBS (und Steuergeld notabene) Aber vielleicht ist es gut so, denn immer wenn Sie sich Zeit fürs Volk nehmen, gibt es mehr Steuern, Abgaben, Gebühren, Verbote, Rentenkürzungen etc etc........................ Antworten
Es ist keine internationale Rechtsfrage, denn der Fall ist unbestritten, die UBS hat US Steuerzahler ermutigt, Steuerbetrug und Hinterziehung in den USA zu betreiben. Die IRS und das DoJ in den USA sind die Kläger , und die UBS die Beklagte. Die Auslieferung der 4400 Kundendaten ist nicht mehr möglich, weil es gesetzeswidrig sei, aber eine Computerpanne der UBS macht das möglich !!!! Antworten
An alle grossen Kritiker des Bundesrates hier im Forum: Hättet Ihr es besser gemacht? Manchmal ist es besser zu denken, als sofort seinen Hass gegen unsere Landesregierung herauszulassen. Diese Foren zeigen, dass es in der Schweiz haufenweise Spitzenkandidaten für einen Bundesratsjob gäbe, die unser Land hervorragend führen und repräsentieren würden, die alle Geschäfte beherrschen. Wacht auf!!! Antworten
Die Drohgebärde eines UBS-Unterganges versetzt neben x-Milliarden auch muehelos die Schweizer Gesetze und mutiert den BR zu fleissigen Handlangern. Ende 08 gab es wohl keine andere Möglichkeit aber nun wird es an der Zeit, dass alles in der Macht getan wird um die Aufgabe des US-Geschäftes vorzubereiten. Was bringt dieses ausser Verlusten, Mrd-Transfer und indirekte Erpressung der gesamten CH? Antworten
Die USA werden die kriminellen UBS-Leute in den USA weiterverfolgen, unabhängig vom Ausgang des laufenden Trauerspiels. Es ist höchste Zeit sich darauf einzustellen: Die UBS muss in den USA einen Prozess verlieren können, ohne dass die CH-Volkswirtschaft leidet. Es wurde schon fast ein Jahr vergeudet, ohne dass man am wirklichen Problem gearbeitet hat (war das die Absicht der UBS?). BR erwache! Antworten
@Renate Traber, einverstanden. Ein kleiner Fehler ist Ihnen unterlaufen. Es sollte heissen: Bundesbern wird nur noch mit dem Schwanz wedeln. @Karl Schwarz, da bleibt die Frage, wer ist hier der Eidgenosse, Sie oder Renate Traber. Diese Frage muss leider auch einem Teil unserer Regierung gestellt werden. Antworten
Schliesslich geht es hier nicht nur um die UBS sondern um den Finanzplatz Schweiz und es steht sehr, sehr viel auf dem Spiel. Macht sich jemand überhaupt Gedanken was der Zusammenbruch einer UBS für die Schweiz und somit für jeden einzelnen von uns bedeuten würde? Der Bundesrat ist sich dessen bewusst, aber viele Eidgenossen meinen noch immer "uns kann doch nichts passieren". Antworten
@G. Bernasconi glauben Sie wirklich, was Sie schreiben. Die unbedeutende Schweiz soll den Amerikanern mit Drohgebärden das Fürchten beibringen. Aber, aber, naiver geht es nicht mehr. Die Amerikaner werden die Gangart bestimmen und Bundesbern kann nur noch mit dem Schwanz wedeln. Sonst absolut kein Rückgrat und jetzt mit den USA solls anders laufen? Antworten
Gesetze könnnen nicht "rückwirkend" geändert werden. Das sollte sogar einer studierten Juristin bekannt sein. Daher kann das Parlament höchstens für Fälle in der Zukunft festlegen. Insofern ist juristisch gar nichts heikel, sondern alles sonnenklar. Ob wir in Zukunft kein Bankgeheimnis mehr haben ist eine andere Frage und diese kann durch das Parlament (mit Referendum) entschieden werden. Antworten
Diesmal wird man die Volkswirtschaftsministerin (Doris Leuthard) nicht mehr umgehen können. Es war eine bodenlose Frechheit, dass die CVP umgangen wurde. Ich glaube nicht, dass Frau Leuthard dafür gewesen wäre die Dossiers an die USA zu übergeben. Frau Schlumpf wir brauchen Rückgrat, wir sind ein souveräner Staat. Much more than yanks underdoog. Antworten
wir haben die suppe jetzt muessen wir sie ausloeffeln. Die CH soll nun Gegenmassnahmen gegen die USA vorbereiten. Die USA verstehen nur die sprache der Macht und des Geldes und ALLE Mittel um das zu erreichen sind erlaubt. Die CH soll aufhoeren zu glauben, dass alle brave Leute und das Gesetz respektieren. Endlich Agieren statt nur immer Reagieren. Die CH braucht ENDLICH eine Regiereung! Antworten
In der Tat, das Risiko besteht das die UBS in den USA angeklagt wird, aber das ist halt in Gottes Namen das Risiko von Betrügern. Wird der Bundesrat nun jeder Schweizer Firma und Privatperson die zu Recht im Ausland wegen Betrug angeklagt wird mit Verstössen gegen die eigenen Gesetze zur Hilfe eilen? Warum nicht einfach Ospel als obersten Verantwortlichen an die USA auslieferen? Antworten
Kommt so ein souveräner Staat daher? Mir graust's und ich schäme mich. Unsere Vorfahren werden sich im Grab umdrehen. Warum überlassen wir den Staat nicht gleich der UBS-Führung? Der BR ist offensichtlich der Meinung, dass die Interessen der UBS derjenigen der Bürger übergeordnet sind. Die Gesetze, Verträge und Gerichtsurteile sind unverhandelbar. Eine Anklage gegen die UBS in den USA ist ok! Antworten
Wieder einmal hat das Volk,der Stimmbürger nichts zu sagen.Man sollte das Referendum ergreifen.Die Beteiligten der "alten"UBS sollten eingeklagt und verurteilt werden.Recht hat der heutige Präsident,Herr Villiger,was er in einem Artikel des Tagi,heute gelesen,sagte.Auch die beteiligten Politiker sollten zur Rechenschaft gezogen werden,dann hätte das Volk wieder mehr Vertrauen in unsere Regierung. Antworten
@ Ernst Schellenberg. Die USA möchte ja genau auf jene Bürger los, die Gelder veruntreuen. Häufig verstecken die ihre Gelder in der Schweiz. Das ist ja genau das Problem. Die Schweizer Banken ermöglichen dies - das ist kriminell! Aber allgemein bin ich der Meinung, dass die UBS und CS und wie sie alle heissen die Suppe auslöffeln sollen, die sie sich eingebrockt haben. Antworten
Normaler weise muss der Bürger die Steuererklärung korret ausfüllen, dies ist sicher auch der Fall in den USA. Wenn jemand Steuerhinterziehung oder falsche Angaben auf der Steuererklärung macht er sich strafbar, sicher auch in den USA. Die Steuerbehörde der USA soll doch endlich auf die Bürger los, die nicht alles versteuern und nicht auf die UBS. Die USA soll doch endlich Ruhe geben. Antworten
Es ist richtig, dass nur das Parlament oder das Volk die Steuerhinterziehung zu einem Delikt erheben kann, und somit strafbar ist. Wenn das so entschieden wäre, so ist auch das Bankgeheimnis faktisch aufgelöst, und jede Unregelmässigkeit kann mit Rechtshilfe bestraft werden. Wenn aber das Gericht auf dem Rechtsstandpunkt beharrt, so ist eine Gesetzesänderung von Nöten. Antworten
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Peter Huber
unser Land wird von einer Horde hilfloser Juristen und Juristinnen zu Tode regiert! Antworten