Lumengo muss vor Richter
Von Fabian Schäfer. Aktualisiert am 20.02.2010 1 Kommentar
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Ist Ricardo Lumengo – Jurist, SP-Politiker aus Biel und erster schwarzer Nationalrat – ein «Stimmenfänger»? Er soll bei den Grossratswahlen 2006 und den Nationalratswahlen 2007 knapp 100 Wahlzettel eigenhändig ausgefüllt haben. Der «Blick» machte diese Vorwürfe, die nun zu einer Anklage geführt haben, gestern publik.
Lumengo wollte «helfen»
Der Untersuchungsrichter konnte sich gestern nicht zum Fall äussern: Lumengo vermochte ihn mit einer Beschwerde daran zu hindern, die Öffentlichkeit zu informieren (siehe Artikel unten). Lumengo hielt es aber auch nicht für notwendig, die Öffentlichkeit von sich aus zu unterrichten. Er liess sich erst gestern vernehmen, als die Sache bereits publik war.
Lumengo muss sich jedoch nach eigenen Angaben nur wegen der Vorwürfe zu den Grossratswahlen 2006 vor dem Richter verantworten. Im Fall der Nationalratswahlen 2007 sei das Verfahren aufgehoben worden. Der Untersuchungsrichter bestätigte dies gestern nicht; er liess ausrichten, er dürfe sich auch dazu nicht äussern.
Lumengo streitet nicht ab, bei den Grossratswahlen 2006 mehrere Zettel ausgefüllt zu haben. Er bestreitet auch die vom «Blick» genannte Zahl von 44 Stück nicht. Entscheidend für den Wahlerfolg sind diese nicht gewesen, aber auch nicht unwesentlich: Falls Lumengo seinen Namen je zweimal aufgeführt hat, verdankt er den ominösen Zetteln 88 Stimmen. Sein Vorsprung auf das erste Ersatzmitglied betrug 480 Stimmen. Lumengo wehrt sich aber vehement gegen den Vorwurf, die Wahl manipuliert zu haben. Er habe in «Einzelfällen» und auf Anfrage überforderte Wähler «beim Ausfüllen des Zettels unterstützt».
Möglich ist eine Busse
In einigen Fällen habe er «exemplarisch meinen und darüber hinaus weitere Namen eingesetzt – immer im Einklang mit der Wahlabsicht der Fragenden». Einige hätten diesen Zettel eingelegt, statt selber einen neuen auszufüllen. Es wurde nicht klar, ob Lumengo kopierte Zettel verteilt oder die Zettel der Wähler ausgefüllt hat. Laut Lumengo haben diese aber die Stimmrechtsausweise stets selber unterzeichnet.
Grundsätzlich macht sich des Stimmenfangs schuldig und wird mit Busse bestraft, wer Zettel «planmässig» einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer solche Zettel verteilt.
Kritik am Richter
Von Konsequenzen, von einem Rücktritt gar, wollte Ricardo Lumengo gestern nichts wissen. «Ich habe meinen Fehler anerkannt und werde ihn nicht wiederholen», sagte er vor Journalisten. Zudem seien diese Wahlen vier Jahre her und hätten mit seiner Wahl in den Nationalrat nichts zu tun.
Zur Frage, wieso er die Öffentlichkeit nicht von sich aus informiert habe, sagte er: «Das war nicht meine Aufgabe.» Warum hat er dann aber den Untersuchungsrichter, dessen Aufgabe es gewesen wäre, an der Information gehindert? «Es ging um den Inhalt der Medienmitteilung.» Er sei damit nicht einverstanden gewesen und fühlte sich offenbar vorverurteilt.
Ohnehin übt der Nationalrat offen Kritik am Untersuchungsrichter: Dieser habe ihn nicht angehört und in der (verhinderten) Medienmitteilung die Unschuldsvermutung zu wenig berücksichtigt.
Weiter sagte Lumengo, ihm sei nicht bewusst gewesen, dass er mit seiner «Unterstützung» allenfalls ein Delikt begangen habe. Er streitet nicht ab, dass dies für ihn als Juristen eine heikle Frage sei. Aber auch ein Jurist kenne nun mal nicht alle Artikel in allen Rechtsgebieten. (Berner Zeitung)
Erstellt: 20.02.2010, 09:02 Uhr
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1 Kommentar
Ist ja nicht das erste Mal, dass sich Herr Lumengo mit "faulen" Ausreden hilft. Wie war es nach seinem Autounfall und dem Heimweg von 10 Km. auf zwei blanken Felgen. Er habe nichts davon bemerkt? Eine Meldung bei der Polizei hielt er auch nicht für nötig! Wie soll an einer solchen Person noch etwas glaubwürdiges sein? Antworten
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