Lumengo gesteht: Wahlzettel selbst ausgefüllt

Aktualisiert am 19.02.2010

Gegen den Berner SP-Nationalrat ist Anklage wegen Stimmenfangs erhoben worden. Er gibt zu, rund hundert Wahlzettel eigenhändig ausgefüllt haben.

Hat Stimmenfang zugegeben: der Berner Nationalrat Ricardo Lumengo.

Hat Stimmenfang zugegeben: der Berner Nationalrat Ricardo Lumengo.
Bild: Keystone

Stichworte

Stimmenfang

Als Stimmenfang gilt gemäss Artikel 282bis des Strafgesetzbuchs das planmässige Einsammeln, Ausfüllen oder Ändern von Wahl- oder Stimmzetteln und deren Verteilen. Wer dies tut, wird mit einer Busse bestraft. Die Wahl in den Nationalrat kann Ricardo Lumengo aber nicht aberkannt werden. Verfahren zur Amtsenthebung gibt es in der Schweiz nicht. Hingegen schützt die parlamentarische Immunität Lumengo nicht unbedingt vor Strafe. (sda)

Er ist der erste Schwarze im Schweizer Nationalrat. Ricardo Lumengo, in Angola geboren, zog 2007 ins Parlament ein. Der 47-Jährige schaffte es innerhalb von nur drei Jahren vom Stadtrat in Biel zum Grossrat und später zum Nationalrat, eine beachtliche Karriere.

Nun droht Lumengos Laufbahn jedoch ein rabiater Knick, wie der «Blick» heute schreibt. Der Nationalrat soll Wahlzettel manipuliert haben. Bei den Grossratswahlen 2006 sowie den Nationalratswahlen 2007 habe er mehrere Wahlzettel selber ausgefüllt.

In einer Medienmitteilung bestätigt Ricardo Lumengo nun, dass ein Verfahren gegen ihn läuft. Er habe Wähler beim Ausfüllen der Wahlzettel unterstützt, weil diese mit dem Wahlprozedere überfordert waren, so Lumengo. Dies sei jedoch in der Absicht der Wähler geschehen. «Ich habe in keiner Weise Personen in ihrem Wahlverhalten beeinflusst», schreibt Lumengo. Und: «Ich wollte die Wahlen nicht verfälschen.»

Rund 100 gefälschte Wahlzettel

Aufsehern waren nach den Wahlen 2007 rund 50 Zettel mit derselben Schrift aufgefallen. Darauf ermittelte die Bundesanwaltschaft und schaute sich auch die Ergebnisse der Grossratswahl 2006 genauer an. Auch da fand man gemäss «Blick» 44 gefälschte Wahlzettel. Ein Experte bestätigte, dass es sich in den zwei Fällen um dieselbe Handschrift handelt – um jene von Ricardo Lumengo.

Die Bundesanwaltschaft gab den Fall 2009 an den Kanton Bern weiter. «Anfang Januar habe ich meine Untersuchungen abgeschlossen und wollte eine umfangreiche Mitteilung an die Medien herausgeben», sagt Untersuchungsrichter Peter Thoma gegenüber dem «Blick». Das habe Lumengo jedoch mit einer Beschwerde verhindert: Bis das Obergericht über die Beschwerde entschieden hat, darf Untersuchungsrichter Thoma zum Fall nichts mehr sagen.

Anklage erhoben

Gemäss Informationen des «Blick» ist gegen Lumengo Anklage erhoben worden. «Ich weiss nicht, wie es zurzeit um das Verfahren steht», sagte er dem Blatt zunächst. Er müsse sich zuerst selber genauer informieren. Nun schuf er mit der Medienmitteilung Klarheit.

Im Falle einer Verurteilung muss Lumengo mit einer Busse rechnen. Anders als bei einer Wahlfälschung, wo das Ergebnis einer Wahl gefälscht wird (Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Gefängnis), ist beim willkürlichen Ausfüllen von Wahlzetteln mit einem geringeren Strafmass zu rechnen. (reh)

Erstellt: 19.02.2010, 12:06 Uhr

Schweiz

Populär auf Facebook – Privatsphäre

Meistgelesen in der Rubrik Schweiz

Umfrage

Waren Sie schon mal in einem Pfingstlager?




AKTUELLE KADERSTELLEN

Marktplatz