Schweiz

  • Region
  • Schweiz
  • Ausland
  • Wirtschaft
  • Börse
  • Sport
  • Kultur
  • Panorama
  • Leben
  • Auto
  • Digital
  • Wissen
  • Forum

Libyen-Affäre: Der Rückflug der Geiseln war am Montag gebucht

Von Richard Diethelm. Aktualisiert am 03.09.2009 38 Kommentare

Die in Tripolis festgehaltenen Schweizer Geschäftsmänner hätten Anfang dieser Woche via Wien nach Zürich fliegen sollen. Doch zwei Stunden vor Abflug der AUA-Maschine in Tripolis wurde die Buchung sistiert.

Die Geiseln hätten mit dem Linienflug OS 892 Tripolis-Wien Libyen verlassen sollen: Maschinen der Austrian Airlines.

Die Geiseln hätten mit dem Linienflug OS 892 Tripolis-Wien Libyen verlassen sollen: Maschinen der Austrian Airlines.
Bild: Keystone

Die Schweizer Behörden hatten offenbar alles vorgekehrt, damit die zwei Schweizer Geiseln am letzten Montag mit einer Begleitperson aus Libyen hätten ausfliegen können. Laut einer zuverlässigen diplomatischen Quelle in der libyschen Hauptstadt hatten sie morgens um 10 Uhr bei Austrian Airlines drei Tickets für den Linienflug OS 892 Tripolis-Wien und einen Anschlussflug nach Zürich am selben Tag gebucht. Doch die AUA-Maschine startete kurz nach 15 Uhr ohne die drei Passagiere. Die Buchung war zwei Stunden vor Abflug sistiert worden.

Das Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) wollte dies gestern weder bestätigen noch dementieren. Inoffizielle Quellen in Libyen und in der Schweiz streuen hingegen seit Montag Informationen, wonach eine von libyscher Seite geforderte Kaution oder eine Busse wegen Verstosses gegen Visavorschriften das (letzte) Hindernis darstellen. Eine entsprechende «offizielle libysche Forderung» liege allerdings nicht vor, hiess es gestern in Bern.

Sehr komplizierte Visavorschriften

Kenner des komplexen Verhältnisses zwischen der libyschen Regierung und Revolutionsführer Moammar al-Qadhafi halten die Kaution- und die Bussen-These für möglich. Qadhafis Tochter Aïcha hatte nach der vorübergehenden Verhaftung ihres Bruders Hannibal in Genf Rache geschworen: «Auge um Auge, Zahn um Zahn». In dieser Logik läge es, die beiden Schweizer erst nach Entrichtung einer Kaution ausreisen zu lassen. Denn Hannibal und Aline Qadhafi fühlten sich im Juli 2008 zusätzlich gedemütigt, dass sie erst nach Bezahlung einer Kaution von einer halben Million Franken aus der Genfer Untersuchungshaft freikamen und die Schweiz verlassen durften.

Genf erstattete dem Ehepaar die Kaution allerdings zurück, nachdem Staatsanwalt Daniel Zappeli im September das Strafverfahren wegen Misshandlung von zwei Hausangestellten eingestellt hatte.

Komplizierte Visa-Vorschriften

Für die These einer Busse, um das Visa-Strafverfahren gegen die zwei Schweizer abzuschliessen, spricht die von Geschäftsleuten aus dem Westen gefürchtete Visa-Praxis von Regierungsstellen und Justiz. Die Visa-Vorschriften Libyens seien so kompliziert, dass «die Behörden leicht einen Verstoss gegen irgendeine Vorschrift finden, wenn sie wollen», sagt ein westlicher Diplomat in Tripolis. Diese Verfahren seien unberechenbar. Sie laufen nicht immer so glimpflich ab wie in Fällen, wo Ausländer etwa wegen eines abgelaufenen Visums 100 Dinar (umgerechnet 88 Franken) Busse bezahlen, bevor sie ausreisen dürfen. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 03.09.2009, 06:13 Uhr

38

Kommentar schreiben







 Ausland



Verbleibende Anzahl Zeichen:

Mit dem Absenden des Kommentars erklärt sich der Leser mit nachfolgenden Bedingungen einverstanden: Die Redaktion behält sich vor, Kommentare nicht zu publizieren. Dies gilt insbesondere für ehrverletzende, rassistische, unsachliche, themenfremde Kommentare oder solche in Mundart oder Fremdsprachen. Kommentare mit Fantasienamen oder mit ganz offensichtlich falschen Namen werden ebenfalls nicht veröffentlicht. Über die Entscheide der Redaktion wird keine Korrespondenz geführt. Telefonische Auskünfte werden keine erteilt. Ihr Kommentar kann auch auf Google und anderen Suchseiten gefunden werden.

38 Kommentare

Jolanda Suter

03.09.2009, 07:48 Uhr
Melden

@ Herr Müller. Sehr geehrter Herr Müller. Waren Sie schonmal in Nordkorea? Ich glaube eher nicht... Antworten


Dany Benz

03.09.2009, 07:53 Uhr
Melden

Von diversen Juristen kann man Berichte lesen, in denen klar erwähnt wird dass dieses Vorgehen von Libyen gegen die völkerrechtlichen Grundsätze verstösst. Warum wird das nicht angeklagt? Antworten




Live @ Sunset

11. bis 22. Juli - Zürich Dolder u.a. mit B.B. King, Elton John und Alanis Morissette!

Online-Wettbewerb

Jetzt mitmachen!: Gewinnen Sie einen Abend als Statist bei den Tellspielen Interlaken!

FÜR IHRE FREIZEIT

Für Ausgehtipps in der Region, nutzen Sie einfach unsere Agenda.